Auszug - Zuständigkeiten des Ausschusses für Bauen und Verkehr in der XIX. WP und Verfahrensweise mit Anträgen zu straßenbehördlichen Anliegen - Fortführung der Beratungen der 2. Sitzung am 17.01.2012
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Der Vorsitzende informiert, dass die im Ältestenrat vereinbarte Verfahrensweise vorerst für ein Jahr praktiziert wird. D. h. bei Anträgen mit straßenverkehrsbehördlichen Inhalten wird der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung haben.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Mitteilung zur Kenntnis. |
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