Auszug - Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) - überwiesen in der 4. BVV am 25.01.2012
Dem Vorschlag des Bezv. Meißner „Der Antrag ist durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt anzusehen“ widersprechen 8 Bezv. (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL).
Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 7 Enthaltungen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion Piraten) überein, folgenden Änderungsantrag der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) hinsichtlich aller administrativen Aufgaben zu berücksichtigen. Die Verwaltung bildet eine entsprechende Arbeitsgruppe in der die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) thematisiert wird, notwendige Aufgabenstellungen diskutiert und deren Umsetzung geplant werden. |
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