Auszug - Vorstellung der dem Ausschuss zugeordneten Ämter und deren Aufgabengebiete sowie der rechtlichen Grundlagen wie z.B. EU-, Bundes- und Landesgesetzte, Ausführungsvorschriften und Verordnungen und der Aufgabenverteilung zwischen oberen und unteren Behörden - beantragt durch die Fraktion der GAL mit Schreiben vom 03.01.2012  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:28 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Machulik erklärt, dass die ihm unterstellte Abteilung aus dem Amt Bürgerdienste und dem Amt Ordnung besteht

 

BzStR Machulik erklärt, dass die ihm unterstellte Abteilung aus dem Amt Bürgerdienste und dem Amt Ordnung besteht. Die Vorstellung der Ämter beginnt mit dem Amt Ordnung, dessen Leiterin Frau Gassert ist.

 

 

Ø      LuV-Leitung
Amtsleiterin Frau Gassert

Sie erläutert die Struktur ihres Amtes. Das Ordnungsamt gliedert sich in sechs Organisationsbereiche, die jeweils von den Fachbereichsleitern/Fachbereichsleiterinnen vorgestellt werden.

 

Ø      Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte
Fachbereichsleitung: Frau Fleischmann

Frau Fleischmann stellt ihren Bereich vor, der insgesamt aus 8 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besteht. Er teilt sich in
              a) gewerbliche Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren und
              b) nichtgewerbliche Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren.

Zu a) zählen Zuverlässigkeitsprüfungen, Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufe und Ordnugnswidrigkeitenverfahren; zu b) Abfall auf öffentlichem Straßenland, Abfall auf Privatgelände, Haus- und Nachbarschaftslärm, Verstöße gegen das Grünanlagengesetz, Verstöße gegen das Straßenreinigungsgesetz beim Winterdienst, Verstöße gegen das Straßenreinigungsgesetz bei Kleinverschmutzungen und Sprengstoffgesetz/Pyrotechnik.

Dem entsprechend sind nachfolgend aufgeführte Rechtsverordnungen und Gesetzte zu beachten:
 

·         Berliner Ladenöffnungsgesetzt

·         Bewacherverordnung

·         Gaststättengesetz

·         Gewerbeordnung

·         Grünanlagengesetz

·         Handwerksordnung

·         Kreislauf-, Wirtschafts- und Abfallgesetz

·         Landesemissionsschutzgesetz

·         Makler- und Bauträgerverordnung

·         Nichtraucherschutzgesetz

·         Ordnungswidrigkeitengesetz

·         Pfandleihverordnung

·         Preisangabenverordnung

·         Spielhallengesetz Berlin

·         Spielverordnung

·         Straßenreinigungsgesetz Berlin

·         Sprengstoffgesetz
 

Die Frage des Bezv. Bayer wird von Frau Fleischmann beantwortet.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden sichert BzStR Machulik zu, eine schriftliche Übersicht der Vorstellungen der Fachbereiche als Anlage zum Protokoll zu geben.

(Anmerkung des BVV-Büros: Die Zuarbeit ist bis zur Erstellung des Protokolls vom Stadtrat nicht nachgereicht worden.)

 

Ø      Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Fachbereichsleitung: Herr Mewes

Herr Mewes, erklärt, dass dieser Bereich aufgeteilt ist in Frontoffice, Gewerbeservice und Marktverwaltung.

Rechtliche Grundlagen bilden die von Frau Fleischmann genannten Gesetze und Verordnungen. Im Bereich der Marktverwaltung greifen besonders der § 67 der Gewerbeordnung sowie die Teilnahmebestimmungen.

 

Ø      Straßenverkehrsbehörde
Fachbereichsleitung: Herr Lengert

Herr Lengert führt aus, dass die rechtlich korrekte Bezeichnung des Bereiches "untere Straßenverkehrsbehörde" ist.
Dieser obliegt die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere im untergeordneten Straßennetz, sowie des Fußgängerverkehrs und des ruhenden Verkehrs im Straßenhauptnetz. Des Weiteren ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde Genehmigungsbehörde für diverse vorübergehende Verkehrsmaßnahmen (u.a. Verkehrssicherung im Bereich von Arbeitsstellen sowie vorübergehende Einrichtungen von Haltverboten u. Ä.).

Darüber hinaus ist sie Erlaubnisbehörde z. B. für Veranstaltungen, die keinen direkten Einfluss auf den fließenden Verkehr im Straßenhauptnetz haben.

Des Weiteren werden Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung erteilt, z. B. für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Auch werden Stellungnahmen zu Verkehrsplanungen, Bauplanungen, Bebauungsplänen, Bauanträgen, Widmungsverfahren, Straßenbenennungen u. dgl. abgegeben.

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind:

 

·         Straßenverkehrsgesetz

·         Straßenverkehrsordnung

·         Berliner Straßengesetz

·         Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz

·         Bundesemissionsschutzgesetz

·         Ferienreiseverordnung

·         diverse bundeseinheitliche Richtlinien, die den Rang von Verwaltungsvorschriften haben, z. B. RSA-Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
 

 

Ø      Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereichsleitung: Frau Platzer

Frau Platzer stellt die Aufgaben dieses Bereiches vor, die in der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken sowie des Tierseuchenrechts, des Tierschutzrechts und der Gefahrenabwehr liegen.

Die rechtlichen Grundlagen sind sehr umfangreich, da vorrangig auf der Basis des EU-Rechts gearbeitet wird.

Im engeren Anwendungsbereich sind es auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung 295 Vorschriften, davon 133 EU-rechtlich. Diese gliedern sich in so genannte horizontale Vorschriften (allgemein gültig für verschiedene Bereiche) und vertikale Vorschriften, die auf bestimmte Produktgruppen abzielen.

Im Tierseuchenrecht werden 185 EU-rechtliche Vorschriften angewendet, im nationalen Recht sind es 85 Vorschriften. Weitere Rechtsgrundlagen gibt es für die Einfuhr, Durchfuhr und Verbringung sowie für die Tierkörperbeseitigung.

Für das Tierschutzrecht finden diverse EU-Richtlinien, die nicht in nationales Recht umgesetzt sind, das Tierschutzgesetz als maßgebliches Gesetz sowie einige Verordnungen, die auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes beruhen, Anwendung. Des Weiteren werden Leitlinien zu Haltungsbedingungen bestimmter Tierarten berücksichtigt, die vom Bundesministerium erlassen wurden, aber keinen Gesetzescharakter haben, jedoch durch Rechtssprechungsverfahren als anerkannte Gutachten gelten.

Im Bereich der Gefahrenabwehr bilden das Hundegesetz Berlin und die Landesverordnung zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten die Rechtsgrundlagen.

 

Ø      Außendienst
Fachbereichsleitung: Frau Gassert

Das Aufgabengebiet des Allgemeinen Außendienstes und der Parkraumüberwachungskontrolle ist die Ordnung im öffentlichen Raum, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und das Radfahren in Fußgängerzonen als Fließverkehr.

Es sind viele Schnittstellen zu den anderen Fachbereichen gegeben. Da gibt es eine enge Zusammenarbeit und Kooperation. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Außendienstes gliedern sich in den Allgemeinen Ordnungsdienst und in den Bereich Parkraumüberwachung.

 

 

BzStR Machulik übergibt das Wort an Frau Lausecker, der Amtsleiterin des Amtes für Bürgerdienste, die ihrerseits diesen Bereich vorstellt.

 

Das Amt Bürgerdienste ist in fünf Fachbereiche gegliedert, die jeweils von der Leitung bzw. von Sachbearbeitern vorgestellt werden. Mit Beginn der neuen Wahlperiode wurde der Fachbereich Wohnen dem Amt Bürgerdienste angegliedert.

 

Ø      Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Fachbereichsleitung: Frau Daudert

Frau Ritter, Sachbearbeiterin in diesem Fachbereich, informiert über die Aufgaben. Der Bereich bearbeitet Anträge auf Einbürgerungen nach dem Ausländergesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz und führt Staatsangehörigkeitsprüfungen durch.
Wesentliche Grundlage der Arbeit ist das Staatsangehörigkeitsgesetz.

 

Ø      Bürgeramt
Fachbereichsleitung: Frau Jantzen

Aufgabengebiete und dazugehörige Rechtsvorschriften für den Frontofficebereich sind:

 

·         Meldeangelegenheiten - Berliner Meldegesetz und Durchführungsverordnung

·         Pass- und Ausweisangelegenheiten - Personalausweisgesetz, Passgesetz, allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Passgesetz

·         Fahrerlaubnisangelegenheiten - Fahrerlaubnisverordnung

·         Kfz-Zulassungsangelegenheiten - Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung

·         Ausländerangelegenheiten - Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz EU

·         Bewohnervignetten - Auszug aus der Straßenverkehrsordnung

·         Beglaubigungen - Beurkundungsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz

·         Bundes- und Gewerbezentralregisterauskünfte (Führungszeugnisse) - Bundeszentralregistergesetz

·         Fundsachen - bürgerliches Gesetzbuch

·         sonstige Dienstleistungen: Bürgerberatung, Berlinpassausstellung und
-verlängerung, Ausgabe von Informationsmaterial, Adressenweitergabe, Herausgabe und Entgegennahme von Antragsformularen für bezirkliche Fachämter, Verkauf von Familien- und Ferienpässen

 

Der so genannte Bürgeramt-Hintergrund hat folgende Aufgaben:

 

·         Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Zwangsgeldverfahren

·         Verstoß gegen das Meldegesetz

·         Erteilung von Behördenauskünfte

·         Vorbereitung von Bestattungsangelegenheiten


Insgesamt sind 42 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Bürgeramt beschäftigt.

 

Ø      Standesamt
Fachbereichsleitung: Herr Daudert

Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden erbracht:

 

·         Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen

·         Beurkundung und Entgegennahme von Namenserklärungen aus dem In- und Ausland

·         Ausstellung von Bescheinigungen über Namenserklärungen

·         Fortführung und Verwaltung der vorhandenen Personenstandsregister

·         Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern

·         Behördliche Namensänderungen

·         Anfechtung von Vaterschaften mit anschließender Klageerhebung

·         Archivarbeiten für das Landesarchiv

 

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind:

 

-          Personenstandsgesetz

-          Personenstandsverordnung

-          bürgerliches Gesetzbuch

-          Transsexuellengesetz

-          Lebenspartnerschaftsgesetz


Insgesamt sind 14 Personen im Standesamt beschäftigt, von denen 9 im Beamtenverhältnis stehen.

 

Ø      Fachbereich Wohnen
Fachbereichsleitung: Herr Pflanz

Der Bereich teilt sich in zwei Arbeitsgruppen
              a)               Bearbeitung von Wohngeldanträgen und
              b)               Bearbeitung von Angelegenheiten des Sozialen Wohnungsbaus
                            (Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen, Kontrolle der
                            Wohnungsbindung, Feststellung der Eigenschaft "öffentlich gefördert")

Rechtliche Grundlage zu a) sind:
 

·      Wohngeldgesetz

·      Wohngeldverordnung

·      Wohngeldverwaltungsvorschriften

·      I. und X. Sozialgesetzbuch.


In dieser Gruppe sind 11 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Für die Arbeitsgruppe b) gelten folgende Rechtsgrundlagen:

 

-       Wohnungsbindungsgesetz = Bundesgesetz

landesrechtliche Regelungen

-       Wohnraumförderungsgesetz

-       Wohnraumgesetz Berlin

-       Richtlinien vereinbarte Förderung

-       Ausführungsvorschriften zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach den §§ 9, 18, 20 - 24 Wohnraumförderungsgesetz


Neu hinzugekommen ist der Bereich der Bearbeitung von Bildung und Teilhabe für Wohngeldempfänger und Kinderzuschussberechtigte, dessen rechtliche Grundlage das Bundeskindergeldgesetz und das SGB II sind.

Abschließend beantwortet Herr Pflanz die Nachfrage der Bezv. Bittroff.

 

Ø      Bezirkswahlamt
Fachbereichsleitung: Frau Lausecker

Dieser Bereich organisiert Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Rechtlich werden das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung zu Grunde gelegt. Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksinitiativen und Volksbegehren gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Des Weiteren beschäftigt sich das Wahlamt mit den bezirklichen Schiedspersonen.
Auch werden in diesem Bereich Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Außerhalb von Wahlen sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Hintergrundbereich des Bürgeramtes angegliedert.


 
 

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