Auszug - Zuständigkeiten des Ausschusses für Bauen und Verkehr in der XIX. Wahlperiode  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 17.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende schlägt vor, vorher wurde bereits mit den zuständigen Dezerneten ausgetauscht

 

Nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Dezernenten regt der Vorsitzende an, wie in der XVIII. WP zu verfahren. D. h., in der vorherigen WP, mit anderer Ämterstruktur, wurde im Ausschuss eine Zuständigkeitsergänzung vorgenommen. Seinerzeit wurde der Aufgabenteil „ruhender Verkehr“ des Ordnungsamtes diesem Ausschuss zugeordnet, weil er sich mit Verkehrsthemen beschäftigt. Es wird empfohlen, das in der jetzigen Wahlperiode ebenso zu handhaben. Des Weiteren wird befürwortet, dass die untere Straßenverkehrsbehörde, die in der vergangenen Wahlperiode noch dem Tiefbauamt zugehörig war, jetzt beim Ordnungsamt beheimatet ist, thematisch ebenfalls in diesem Ausschuss angesiedelt wird, weil sie nichts anderes macht, als sich mit Verkehrsthemen zu beschäftigen. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, dass Verkehrsthemen in diesem Ausschuss behandelt werden. Es wird angeregt, ungeachtet der Frage, welcher Dezernent im Einzelnen hier im Ausschuss anwesend ist, die Themen zu behandeln.

 

BzStR Röding berichtet über ein Gespräch mit BzStR Machulik bezüglich der Zuständigkeiten. An Hand der bereits heute vertagten Tagesordnungspunkte 12 und 15 wird ein Fallbeispiel benannt.

Bei TOP 12 hat die BVV beschlossen, dass der federführende Ausschuss der Ausschuss für Bauen und Verkehr ist. In jedem Fall gibt es jedoch ein Mitberatung in dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten, der sich mit den Themen aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde befasst. Die Problematik würde sein, dass der Ausschuss die Stellungnahmen der Unteren Straßenverkehrsbehörde teilweise, jedoch nicht immer und auch nicht die Mitarbeiter, hier vortragen lassen könnte. Möglicherweise, wenn die BVV nicht zur Mitberatung in den Ausschuss Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überweist, evtl. noch ein zusätzlicher Schritt erfolgen müsste.

 

Alle Vorhaben, bei denen man davon ausgeht, dass die Untere Straßenverkehrsbehörde mit tangiert ist, gehören zur Mitberatung in den Ausschuss Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten. Lt. Abstimmung mit BzStR Machulik, sollte die Federführung und letzte Entscheidung in dem Ausschuss für Bauen und Verkehr belassen bleiben. Offen bleibt die Frage, ob es eine verbindlich geregelte Mitberatung für den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten gibt oder nicht.

Die Mitberatung wird befürwortet und es gibt weder Kommunikations- noch Zuständigkeitsschwierigkeiten im Bezirksamt untereinander.

 

Bezv. Christ verdeutlicht noch einmal, dass in der BVV darauf zu achten ist, dass alle Anträge, die den ruhenden Straßenverkehr betreffen zur Mitberatung in den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen werden. Vom Grundsatz her wird es seitens der Fraktion der CDU befürwortet, da sich das Bezirksamt so einige Wege erspart.

 

Der Vorsitzende empfindet diese Vorgehensweise als sehr umständlich, da in der Vergangenheit mit der einfacheren und günstigeren Variante gearbeitet wurde, d. h. die Untere Straßenverkehrsbehörde war in diesem Ausschuss angesiedelt. Bei einer einfachen straßenverkehrsbehördlichen Angelegenheit war eine Mitberatung eines anderen Ausschusses in der Regel nicht erforderlich. Der Ausschuss hat allein beraten und beschlossen und der BVV die Beschlussempfehlung mitgeteilt.

 

Der ursprüngliche Vorschlag belief sich darauf, dass, die automatisch von der BVV zu beschließende Mitberatung könnte evtl. einmal vergessen werden, dies würde bedeuten, dass der Ausschuss für Bauen und Verkehr nachträglich beschließen müsste, über den Vorsteher. Der komplizierte Verfahrensweg benötigte seine Zeit und der Antrag bliebe lange Zeit offen. Der Hauptaspekt beläuft sich darauf, dass die ständige Mitberatung des Ausschusses vermieden werden sollte.

 

Es wird angeregt diesen TOP bis zur Februar-Sitzung zu vertagen und sich in den Fraktionen noch einmal ein Meinungsbild zu schaffen.

 

Bezv. Christ gibt zu bedenken, dass ein Ausschuss mit seinen Zuständigkeiten übergangen werden würde.


 


 
 

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