Auszug - Bebauungsplan VIII- 259 ba für die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21, 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22 A, Schiffahrtsufer 5 – 6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße Spandauer Burgwall, des Burgwallgrabens und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der Rechtsprüfung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan VIII- 259 ba  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Röding stellt fest, dass auch dieser B-Plan VIII-259 ba den Ausschuss mehrfach beschäftigt hat und man eigentlich damit durch war und er jetzt zur Festsetzung bei der Rechtskontrolle war

 

BzStR Röding stellt fest, dass auch dieser B-Plan VIII-259 ba den Ausschuss mehrfach beschäftigt hat. Eigentlich war er soweit behandelt und dann zur Festsetzung bei der Rechtskontrolle. Dort wurde er jedoch beanstandet. Die Beanstandung resultiert aus einer Diskussion des Ausschusses.

 

Herr Marten erklärt den Mitgliedern des Ausschusses die Gründe für die Beanstandung. Ein Bebauungsplan ist ein fließender Prozess. Nach der Trägerbeteiligung gab es Termine mit der Senatsverwaltung. Die Senatsverwaltung war der Auffassung, dass einige textliche Festsetzungen verändert werden müssten. Inhaltlich ist letztlich alles so geblieben. Es hat aber Umstellungen gegeben, wie z. B. aus Räumen für Gastronomie nun Flächen für Schank- und Speisewirtschaft wurden, was in der Qualität bedeuten könnte, dass nicht nur zusätzliche Räume zur Nutzung entstehen, sondern vielleicht sogar eine eigenständige Schank- und Speisewirtschaft. Tatsächlich ist die Fläche aber so klein, dass dann der gesamte Nutzungszweck des Sondergebiets nicht mehr gewahrt wäre. Das Amt ist immer davon ausgegangen, dass selbst bei einer sprachlichen Umstellung, die vorgenommen wurde, die Auswirkungen in der Abwägung keine neuen Betroffenheiten hervorrufen können.

 

Außerdem ging man nach einer Diskussion im Ausschuss davon aus, dass Wasserfahrzeuge statt Wasserkleinfahrzeuge der richtige Begriff ist, denn in dem Bereich gibt es keine Slipanlagen und das ganze Sondergebiet ist klein. Die Begrifflichkeit wurde angepasst, weil es in der Bürgerbeteiligung angebracht wurde, der Wasserschifffahrtsordnung entspricht und die sprachliche Anpassung an eine bestehende Norm als sinnvoll erschien. Der Ausschuss hat ein entsprechendes Votum abgegeben, Beschlüsse wurden gefasst.

 

Der B-Plan ging zur Senatsverwaltung und diese bewertet die Auswirkungen stärker als der Bezirk. Dementsprechend ist die Senatsverwaltung der Auffassung, dass andere Behörden nach den sprachlichen Veränderungen noch einmal hätten beteiligt werden müssen.

 

Das Bezirksamt muss aufgrund dieser Beanstandung jetzt noch einmal die Begründung überarbeiten, wiederum ein Beteiligungsverfahren durchführen und ein erneuter Beschluss der BVV wird notwendig.

 

Die eingeschränkte Beteiligung wurde mit Schreiben vom 12.09.2011 versendet. Es wurden 8 Stellen beteiligt. Herr Marten erläutert die Einwände, die aber keine Auswirkungen haben.

 

Nach den Ausführungen der Bezv. Christ bezüglich der für sie überflüssigen neuen Verfahrenschritte, stellt die Vorsitzende fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis nehmen.


 


 
 

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