Auszug - Bebauungsplan 5- 77 für das Gelände südlich der Heerstraße, südöstlich des Döberitzer Weges, östlich des Fahrlander Weges sowie nördlich des Grundstücks Fahrlander Weg 7 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über die Änderung des räumlichen Geltungs- bereichs im Rahmen der Einstellung des Bebauungsplan- entwurfs 5- 10
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BzStR Röding erläutert, dass das Bezirksamt einen zusätzlichen Bebauungsplan, der hier nicht erwähnt ist, zur Erklärung an die Wand gehängt hat, und zwar den Bebauungsplan 5-9 a. Dieser Plan ist u. a. Auslöser des Ganzen, es ist die Verbindungsstraße zwischen Nennhauser Damm und Heerstraße zur Entlastung des Nennhauser Damms in der Fortsetzung der Straße Am Zeppelinpark, die mittlerweile gebaut und geöffnet ist. Um dort eine Straße mit entsprechenden Fördermitteln herzustellen, bedarf es einer planungsrechtlichen Grundlage dieses Bebauungsplans 5-9 a. Wenn man eine neue Straße in die Heerstraße einmünden lässt, hätte nach bisheriger Meinung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kreuzung an der Stelle gebaut werden müssen. Der gegenüberliegende Fahrlander Weg, der auf die Heerstraße zuführt, müsste so umgebaut und gerade auf die Heerstraße geführt werden, dass er genau auf die Kreuzung trifft. Deswegen ist der Bebauungsplan 5-10 aufgestellt und weit im Verfahren vorangetrieben worden.
Jetzt wird die Aufstellung des B-Plan 5-10 aufgehoben. Dies hat Auswirkungen auf den anliegenden B-Plan 5-77. Die Verbindungsstraße zwischen Nennhauser Damm und Heerstraße ist dadurch zu aller Überraschung trotzdem planungsrechtlich nicht gefährdet.
Herr Marten erklärt hierzu die Gegebenheiten anhand der B-Pläne durch die Einwände von Berliner Forsten, die Tatsache, dass keine Kreuzung entsteht und der B -Plan 5-77 weitergeführt werden kann.
BzStR Röding erläutert, dass nach Auskünften der zuständigen Senatsverwaltung auch der B-Plan 5-9 a weitergeführt werden kann und das Bezirksamt diesen jetzt im Verfahren fortführen wird.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis nehmen.
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