Auszug - Zuordnung der Aufgabenbereiche Landschaftsplanung sowie Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen zum Umwelt- und Naturschutzamt  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 18:59 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0031/XIX Zuordnung der Aufgabenbereiche Landschaftsplanung sowie Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen zum Umwelt- und Naturschutzamt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Beschluss

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für eine Einigung zur Änderung der Ämterstruktur hinsichtlich der Zuordnung des Landschaftsplanungsamtes mit dem Ziel einzusetzen,

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für eine Einigung zur Änderung der Ämterstruktur hinsichtlich der Zuordnung des Landschaftsplanungsamtes mit dem Ziel einzusetzen,

 

  •      eine verbindliche Zuordnung des Landschaftsplanungsamtes mit den Aufgabenstellungen
     

-          Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen (einschließlich Friedhöfe und  Kleingärten)
 

-          Landschaftsplanung
 

zum Umwelt- und Naturschutzamt festzulegen

 

oder

 

  •      für die Bezirke eine diesbezügliche Öffnungsklausel einzuführen, die es ihnen ermöglicht, das Landschaftsplanungsamt zur Vermeidung von Doppelstrukturen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten wie folgt zuzuordnen:
     

-          zum Tiefbauamt in denjenigen Bezirken, in denen die Beachtung landschaftsplanerischer und tiefbauamtlicher Belange z. B. bei der Pflege von Straßenbäumen und -begleitgrün überwiegt oder
 

-          zum Umwelt- und Naturschutzamt in denjenigen Bezirken, in denen die Beachtung landschaftsplanerischer und naturschutzrechtlicher Belange z. B. bei Pflege, Erhalt und Ausweitung weiträumiger Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsraumflächen und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) eine enge Kooperation von Landschaftsplanung und Naturschutz aus fachlicher Sicht erfordert.


  Beschluss: 23.11.2011 Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 25.02.2015 realisiert Verantwortlich:
Bezirksamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 01.02.2012  
Vermerk:

 
 

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