Auszug - Zuordnung der Aufgabenbereiche Landschaftsplanung sowie Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen zum Umwelt- und Naturschutzamt
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für eine Einigung zur Änderung der Ämterstruktur hinsichtlich der Zuordnung des Landschaftsplanungsamtes mit dem Ziel einzusetzen,
- Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen (einschließlich Friedhöfe und Kleingärten) - Landschaftsplanung zum Umwelt- und Naturschutzamt festzulegen
oder
- zum Tiefbauamt in denjenigen Bezirken, in denen die Beachtung landschaftsplanerischer und tiefbauamtlicher Belange z. B. bei der Pflege von Straßenbäumen und -begleitgrün überwiegt oder - zum Umwelt- und Naturschutzamt in denjenigen Bezirken, in denen die Beachtung landschaftsplanerischer und naturschutzrechtlicher Belange z. B. bei Pflege, Erhalt und Ausweitung weiträumiger Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsraumflächen und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) eine enge Kooperation von Landschaftsplanung und Naturschutz aus fachlicher Sicht erfordert.
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Bezirksamt Spandau
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