Auszug - Aufhebung der Extremismusklausel im Bezirk
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Das Bezirksamt wird beauftragt, die Prüfung der Förderfähigkeit der Zuwendungsempfänger/-innen im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und die Prüfung der Verwendung bewilligter Zuwendungen weiterhin entsprechend der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) vorzunehmen. Die Abgabe einer Erklärung der Antragsteller/-innen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen, entfällt. Der Beschluss der BVV vom 22.06.2011 / Drucksache-Nr. 2750/XVIII ist somit aufgehoben.
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Bezirksamt Spandau
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