Auszug - XVIII-159 Sondermittelantrag vom 04.08.2011 der Cheerleader SC Staaken 1919 e.V. über 8.842,20 € betr. Reisekosten zur WM nach Hong Kong
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Bezv. Beckmann erklärt, dass die Ausgaben für die Verpflegung als persönliche Lebensführung angesehen und runtergerechnet werden. Somit würde eine Summe von 4.500.- € zur Auszahlung kommen.
Auf die Frage des Bezv. Bewig, warum hier haushaltsrechtlich eine Ablehnung vorliegt, führt Herr Benad nochmals aus, das der/die Beauftragte(e) eigenverantwortlich entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung gegeben sind oder nicht.
Die Sitzung wird von 17:40 Uhr bis 17:45 Uhr unterbrochen.
Nach der Unterbrechung schließt sich Bezv. Koza den Ausführungen des Bezv. Beckmann an und bittet darum, nicht nur bei diesem Antrag sondern auch bei einem weiteren, die Haltung der/des jeweiligen Dezernent(in) noch mal kritisch zu hinterfragen.
Bezv. Julius folgt dem Votum des BzStR´es Röding.
Mit 5 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD und 1 Bezv. der Fraktion der GAL) werden Mittel in Höhe von 4.500,- € bewilligt. |
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