Auszug - Bebauungsplan 5-84 für eine nördliche Teilfläche des Flurstücks 2313, Gemarkung Staaken, Flur 1, westlich der Straße Am Zeppelinpark im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3Abs. 2 BauGB - Erklärung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Fertigungshalle
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Herr Marten berichtet. Die Auslegung fand in der Zeit vom 25.07. bis 24.08.2011 mit dem gleichen Ergebnis wie zum Bebauungsplan 5-83 statt.
Die Planreife bezieht sich auch hier auf eine Produktionshalle mit den dazugehörigen Einrichtungen (u. a. 10 Stellplätze). Das Nutzungsmaß beträgt 0,35 GRZ. Der Bebauungsplan wurde per Verpflichtungserklärung anerkannt, der Vertrag geschlossen und die Erschließung gesichert. Insofern sind die Voraussetzungen für die Planreifeerklärung gegeben.
Der Ausschuss nimmt die Information zur Auslegung zur Kenntnis und erklärt einstimmig die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Fertigungshalle. |
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