Auszug - Kinder vor pädophilen Straftätern schützen - Beschluss einer Resolution  

 
 
außerordentliche öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Die stellv

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass in den vergangenen Sitzungen bei einer Antragsbesprechung darüber gesprochen wurde, zu dieser Thematik eine Resolution zu verabschieden. Der Text liegt den Mitgliedern des JHA vor.

 

Der Adressat ist die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und sie würde die dann verabschiedete Resolution an den Vorsteher der BVV geben, damit er diese weiterleiten kann.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommen einstimmig überein, folgende Resolution zu verabschieden:

 

 

Der Senat von Berlin wird erneut aufgefordert, endlich zeitnah ein mit den bezirklichen Jugendämtern abgestimmtes Konzept zu entwickeln, wie der Informationsfluss zwischen der Justiz, der Polizei und den Jugendämtern bezüglich relevanter Informationen über die in Berlin lebenden verurteilten pädophilen Sexualstraftäter zukünftig standardisiert werden kann. Der Informationsfluss muss lückenlos funktionieren.

 

Der Spandauer Jugendhilfeausschuss ist befremdet darüber, dass seit der Initiative der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau Mitte letzten Jahres (Drucksache 2100/XVIII) auf Senatsebene kein Konzept entwickelt und beschlossen wurde.

 

Der Spandauer Jugendhilfeausschuss ist der Auffassung, dass dem entsprechenden bezirklichen Jugendamt für eine Gefährdungsbeurteilung alle bekannten und den Behörden vorliegenden Erkenntnisse über die Gefährlichkeit eines verurteilten pädophilen Sexualstraftäters auch zeitnah weitergeleitet werden müssen. Darüber hinaus bedarf es einer einheitlichen und insbesondere dem Datenschutz berücksichtigende Verfahrensvorgabe des Berliner Senats, wie mit den Erkenntnissen umgegangen werden darf bzw. muss. Hierbei muss der Opferschutz an erster Stelle stehen! Eine entsprechende Weiterentwicklung des Fachstandards des Netzwerkes Kinderschutz muss am Ende für Verbindlichkeit sorgen.


 
 

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