Auszug - Ausschreibung der Schulreinigung (Antrag der Fraktion der GAL vom 09.06.2011) - überwiesen in der 50. BVV am 22.06.2011  

 
 
außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 8
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2870/XVIII Ausschreibung der Schulreinigung
(Antrag der Fraktion der GAL vom 09.06.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBildung und Kultur
Verfasser:H a ß 
Drucksache-Art:AntragDringlichkeitsbeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne übergibt den Mitgliedern des Ausschusses einen Änderungsantrag der Fraktion der GAL und begründet diesen.

 

An der Diskussion beteiligen sich BzStR Hanke, die Bezv. Beckmann, Höhne und Czarnetzki.

 

Der Ausschuss kommt bei einer Enthaltung (Bezv. der Fraktion PANTHER) überein, den Änderungsantrag der Fraktion der GAL anzunehmen und der BVV folgende Dringlichkeitsbeschlussempfehlung vorzulegen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Bericht zu folgenden Punkten der beabsichtigten Ausschreibung der Schulreinigung vorzulegen:

 

a)        Ergebnis der (kostenneutralen) Beratung durch die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. bezüglich der für die Spandauer Schulen zu berücksichtigenden Kriterien für die anzusetzende Flächenleistung.
 

b)       Verfahren zur Sicherstellung der Beteiligung der Schulen am Ausschreibungsverfahren (Überprüfung der erforderlichen Reinigungsleistungen) sowie des vereinbarten Verfahrens zur Kontrolle / Sicherstellung der Einhaltung der Vergabekriterien für die Dauer des Vergabezeitraums unter Einbeziehung externer Fachberatung.
 

c)        Vergabe in sozialverträglichen Losen, die den beauftragten Firmen eine Vertretungsregelung (kurze Wege) sowie die kontinuierliche Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen über das gesamte Jahr ermöglichen.
 

d)       Aufnahme des Hinweises auf die Gütekriterien der zuständigen RAL Gütegemeinschaft in die Ausschreibungen für Reinigungsleistungen: "Wir weisen darauf hin, dass wir dem Nachweis nach RAL-GZ 902 der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. bei der Vergabe Bedeutung beimessen werden".
 

e)        Aufnahme folgender Hineise in die Ausschreibung und die Vertragsabschlüsse für Reinigungsleistung:

-     Innungsbetrieb

-     betriebliche Mitbestimmung

-     Bereitschaft zur Abgabe der Tariftreueerklärung neben dem Mindestlohn.


 
 

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