Auszug - Große Anfrage der Fraktion der GAL vom 08.11.2010 betr. Beteiligung der Leistungsberechtigten bei der Auswahl des Maßnahmeträgers einer Hilfe zur Erziehung - überwiesen in der 45. BVV-Sitzung am 19.01.2011
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Herr Hain und Frau Loh beantworten die Fragen der Bezv. Höhne und Bgd. Kroggel nach Einzelheiten. Herr Hain führt u. a. aus, dass man von einer halbjährlich stattfindenden Hilfeplanung ausgehen kann sowie immer dann, wenn es nötig ist, das heißt, wenn sich eine wesentliche Veränderung ergeben hat, die es nötig macht, die Hilfeplanziele anzupassen. Die Beteiligung von Eltern sowie der Kinder/Jugendlichen ist im Rahmen dessen, was ihnen möglich ist, ist immer gewährleistet. Sie sind vom Zeitpunkt an, wo sich die Frage stellt, ob eine Hilfe zur Erziehung notwendig ist, einbezogen.
Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die große Anfrage beantwortet ist. |
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