Auszug - Bebauungsplan VIII-432 ba für das Gelände zwischen der Straße Am Zeppelinpark und der Landesgrenze zu Brandenburg nördlich des Grundstücks im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Marten betont, dass an dieser Stelle ein so genanntes "Gewerbeband" mit vier Bebauungsplänen in einem zusammenhängenden Landschaftsraum geplant wird

 

Herr Marten betont, dass an dieser Stelle ein so genanntes "Gewerbeband" mit vier Bebauungsplänen in einem zusammenhängenden Landschaftsraum geplant wird.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 11.04. bis 11.05.2011 statt. Von den 28 beteiligten Stellen haben sich 20 zurück geäußert, davon 8 inhaltlich.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung 1 E, zuständig für den Artenschutz, weist darauf hin, dass die Population zu gewährleisten ist. In dem Zusammenhang wird angemahnt, dass nicht nur der einzelne Bebauungsplan sondern der Zusammenhang gesehen werden muss. Dies hat das Natur- und Grünflächenamt im Rahmen der Konzeption des faunistischen Gutachtens getan. Im Bereich dieses Bebauungsplanes gibt es die Uferschwalbe. Um diese Population zu erhalten, muss auf dem angrenzenden Gebiet ein so genanntes Haufwerk angelegt werden, wo die Tiere entsprechend umsiedeln können.

 

Gemäß dem Hinweis des Tiefbauamtes und um Klarheit für die Bauherren zu schaffen, wird die Baumassenzahl in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Der Anregung der Abteilung 1 B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Flächennutzungsplanung), die Aussagen zur technischen Infrastruktur zu ergänzen, wird gefolgt.

 

Aus der Abteilung 7 B (Verkehr) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erging der Hinweis, dass sich der Bebauungsplan im Bauschutzbereich des Flughafens Tegel befindet.

Die geplanten Gebäude können jedoch ohnehin nicht höher als 125,5 m über NHN sein.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung 2 D, zuständig für Niederschlagswasser, fordert die textliche Festsetzung, dass nur schwach belastetes Niederschlagswasser versickert werden darf und Stellplatzanlagen in wasserundurchlässiger Form herzustellen sind. Dies muss nicht geregelt werden, weil hier die Wasserschutzgebietsverordnung greift, in der das geregelt ist. Eine doppelte Normfestsetzung verbietet sich.

Aus der Abteilung 3 A (Lärmschutz) erging der Hinweis, Lärmkontingente in den Bebauungsplan aufzunehmen, da es sich um unterschiedliche Gewerbegebiete mit ungleichem Lärm und schutzbedürftige Nutzung handelt. Dementsprechend wurde ein Gutachten veranlasst, deren Ergebnisse bereits vorliegen. In den Bebauungsplan wird die standardisierte Festsetzung aufgenommen.

 

Das Naturschutz- und Grünflächenamt regt an, einen Außenanlagenplan zu erstellen, in dem alle Maßnahmen, wie z. B. Strauch- und Baumpflanzungen, sonstige Begrünungen, Versickerungsbereiche usw., zusammengefasst werden. Dieser Anregung wird gefolgt.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Grenzzäune durchlässig sein müssen. Diesbezüglich wird eine Regelung getroffen, voraussichtlich im Durchführungs- oder städtebaulichen Vertrag.

 

Zusammenfassend stellt das Natur- und Grünflächenamt nochmals fest, der Artenschutz wird ausreichend gewährleistet und die Population im Gesamtgebiet als solche gesichert, auch wenn die Fläche baulich genutzt wird.

 

Die Nachfragen der Bezv. Steinig bezüglich des Lärmschutzes, des Bezv. Schaub hinsichtlich der Problemlösung zur Heizung/Lüftung und der Bezv. Harju zum faunistischen Gutachten werden detailliert von BzStR Röding und Herrn Marten beantwortet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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