Auszug - Verfahren zur Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe in Spandau
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Die stellv. Vorsitzende führt aus, dass bei der letzten Anerkennung eines Freien Trägers der Jugendhilfe Unstimmigkeiten auftraten, weil einigen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die vom Bezirksamt vorgelegte Vorlage nicht ausreichend war und ihnen Informationen und Erkenntnisse zu dem Freien Träger fehlten.
Es wurde in der Sitzung festgestellt, dass das bisher seit 1995 angewendete Verfahren verändert werden muss, um den Anforderungen aller Mitglieder gerecht zu werden und für die nächste Anerkennung einen ordentlichen Ablauf sicherzustellen.
Nach einer längeren Diskussion, an der sich BzStR'in Meys, die Bezv. Schneider, Höhne, Reinefahl, Mross, Noelte, Bgd. Schatz, Ruhland, Kramer und Kroggel sich beteiligen, wird von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bei einer Gegenstimme (Fraktion der GAL) folgender Beschluss gefasst:
Für die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe erhalten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit der Versendung der Einladung, in der die Anerkennung ausgesprochen werden soll, folgende Unterlagen:
- Kopie der ausgefüllten Checkliste des Jugendamtes - einen Finanzierungsplan - das Konzept des Trägers - die Vereinssatzung - einen Auszug aus dem Vereinsregister
Außerdem werden Vertreter des Vereins, der die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt hat, in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingeladen, um sich vorzustellen und ggf. Fragen zu beantworten.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0