Auszug - Verschiedenes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 17
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Dr. Judt bezieht sich auf die Thematik Tempo-30-Regelungen Seekorso und Am Landschaftspark Gatow und verliest eine Beschlussempfehlung in Eigenbefassung.

 

BzStR Röding stellt fest, dass bei der vorgetragenen Beschlussempfehlung im nichtbebauten Bereich(ca. 200m vorher) die Tempo-30-Zone beginnen soll und nicht wie angeregt im bebauten Wohngebiet. Die Problematik wird darin gesehen, dass Verkehrsteilnehmer die Tempo-30-Zone lediglich in Wohngebieten beachten bzw. erkennen.

 

Bezv. Schaub kann nach ausführlichen Diskussionen in seiner Fraktion der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen nach einer kurzen Diskussion, an der sich die Bezv. Czarnetzki, Dr. Judt, Harju und der Bgd. Peschel beteiligen, bei 1 Gegenstimme (Bezv. der Fraktion der FDP) überein, folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landstadt Gatow auf den dortigen Straßenzügen "Am Landschaftspark Gatow" (beginnend an der Kreuzung "An der Gatower Heide") und "Seekorso" (endend am Ritterfelddamm) Tempo 30 anzuordnen.

 

 

Die Fragen des Bezv. Dr. Judt, ob u. a. ein weiterer Probebetrieb im Ratskeller stattfand und bezüglich der Umbauarbeiten, beantwortet BzStR Röding und führt aus, dass kein Probebetrieb im Sinne des Probebetriebs wie im Februar stattfand. Es gab jedoch Veranstaltungen, die Vertragskonform waren. Die Anzahl der Gäste werden seitens des Bezirksamtes nicht erfasst. Der Vertragsbeginn ist gekoppelt an den endgültigen Zustand. In der Übergangsphase wurde dem Mieter erlaubt, Veranstaltungen durchzuführen, jedoch unter den im Probebetrieb abgestimmten und von der Bauaufsicht festgelegten Rahmenbedingungen. Die durchzuführenden Umbauarbeiten beziehen sich auf das Thema Barrierefreiheit und Brandsicherheitsanforderungen für Versammlungsstätten, so dass im sogen. Probebetrieb die Teilnehmerzahl auf 200 Personen begrenzt ist.

 

Die Umbauarbeiten haben bereits begonnen. Für die Maßnahmen, die eine Baugenehmigung bedürfen, sind die Unterlagen in Vorbereitung und entsprechende Angebote sind eingereicht.

 

Der Vorsitzende schildert, dass er einen Anruf von Anwohnern aus dem Aumetzer Weg erhielt. Die Anwohner sind mit der Art und Weise der provisorischen Instandsetzung nicht einverstanden. Sie sind der Meinung, dass die Verfestigung fehlerhaft sei, dass kein oder zu wenig Splitt beigemischt ist und sie befürchten, dass die Straße in wenigen Wochen wieder so hergestellt ist, wie sie vorher aussah.

 

BzStR Röding erklärt, dass die Situation im Aumetzer Weg durch eigene Begehung bekannt ist. Mit einzelnen Anwohnern/-innen wurden bereits Telefonate geführt. Theoretisch würde die freiliegende Breite der Straße ausreichen, um eine Befestigung mit Flächenentwässerung herbeiführen zu können. Somit würde es so gut wie keine Parkplätze mehr geben im Aumetzer Weg. Eine wasserbehördliche Genehmigung würde benötigt werden, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Diese Genehmigung ist noch nicht vorhanden und auch nicht beantragt. Leider steht der Aumetzer Weg auf der Prioritätenliste nicht ganz oben.

 

Herr Spiza führt aus, dass das vorhandene Material aufgeraut wird und anschließend wieder verdichtet. In der Vergangenheit ist bei solchen Maßnahmen Splitt zugeführt worden. Seit einigen Jahren passiert das nicht mehr, da die Straßen immer mehr in die Höhe wachsen. Dies führt dazu, dass die gesamten Einbauten unter dem Splittnebengemisch verschwinden und dann mühsam wieder freigelegt werden müssen, das Wasser dann den Anwohnern/-innen in den Gärten läuft oder die Zufahrt zu den Anliegergrundstücken erschwert wird. Mittlerweile ist so viel Splitt in dem Untergrund enthalten, dass ein weiteres Zuführen von Splitt jetzt nicht mehr notwendig ist. Je nach Witterung hält diese Aufschüttung nur wenige Wochen, jedoch gibt es zz. keine andere provisorische Lösung zur Befestigung.


 
 

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