Auszug - Unterhaltung der Straßenbeleuchtung hierzu eingeladen: - SenStadt - Firma Alliander - zugesagt haben: GF Herr Jakob Wöllenweber und Abteilungsleiter der öffentlichen Beleuchtung Herr Wolfram Harloff  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:28 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Grund des Tagesordnungspunktes

 

Der Vorsitzende erläutert den Grund des Tagesordnungspunktes und führt u. a. aus, dass die Straßenleuchten vor der eigenen Haustür - gerade im Winter - gar nicht bzw. nicht mehr so hell erleuchtet erscheinen, wie in den Jahren zuvor. Per E-Mail und telefonisch wurde der Missstand mehrfach gemeldet und nach ca. 9 Monaten (!) war die Misere behoben. Die Laterne funktionierte, inzwischen versagt sie wieder ihren Dienst. Teilweise werden ganze Straßenzüge nicht beleuchtet.

 

Frau Hoffschoer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung berichtet über die Situation der öffentlichen Beleuchtung in Berlin. Das Land Berlin hat in 2008 das Management der öffentlichen Beleuchtung neu ausgeschrieben mit dem Ziel, zum Juli 2009 einen siebenjährigen Managementvertrag zu unterzeichnen. Auf Grund eines derzeit immer noch laufenden Vergabenachprüfverfahrens gibt es diesen Vertrag nicht. Die Senatsverwaltung auf der einen, die Firma Alliander Stadtlicht auf der anderen Seite, leben seit 2 Jahren mit dem Zustand, dass halbjährlich das Management neu ausgeschrieben, neu vergeben wird und auch mit dem möglichen Managerwechsel, der bereits im 1. Halbjahr 2010 stattfand. D. h. 220.000 Leuchten werden von einem auf den anderen Tag durch ein anderes Unternehmen betrieben. Das wiederum heißt, die Nachunternehmer, die der Manager mit dem eigentlichen Warten und Entstören der Leuchten beauftragt, dass dieser Auftrag für die Nachunternehmer wechselt von einem Tag zum anderen wechselt. Die Bürgerbeschwerden, die die Störungswarte in dem System erfasst, werden den Nachunternehmern zur Verfügung gestellt. Auch diese Störwarte wechselt von einem zum anderen Tag. Das sind Rahmenbedingungen, die in einer so großen Stadt wie Berlin, die sowieso nicht eine hochmoderne öffentliche Straßenbeleuchtung in weiten Teilen hat, das ganze noch zusätzlich erschwert. Bei einem Normalfall sollte eine Störung in 2-3 Wochen beseitigt sein.

 

Im Bereich der Gasstraßenbeleuchtung sieht es etwas anders aus. Die Gasleuchten haben ein Durchschnittsalter von 40 Jahren, d. h. eigentlich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer solchen Leuchte weit überschritten. Um die Leuchten betreiben zu können, werden bestimmte Leuchtmittel benötigt. Diese werden in Indien gefertigt. Es gibt derzeit lediglich einen Lieferanten, der die angeforderte Stückzahl liefern kann. Die gelieferten Materialien sind jedoch nicht in der gewohnten Qualität. Die Firma Alliander bemüht sich seit Monaten andere Hersteller zu finden. Inzwischen wurden zwei Firmen in China ausfindig gemacht, die Probelieferungen schicken. Gasleuchten sind sehr anfällig, oftmals reicht ein Windzug aus, um sie Außerbetrieb zu setzen. Es kommt vor, dass sie am nächsten Tag wieder brennen. Der Störungsdienst fährt zu den Leuchten, jedes Mal kostet es Geld und leider ist es nie von Dauer.

 

Im Bereich der Gasleuchten gibt es einen Senatsbeschluss. Die Gasreihenleuchten, es gab 8.500 Stück, momentan sind es noch 8.000, die noch umgerüstet werden sollen. Man ist gewillt den Beschluss gerne umzusetzen, aber im Moment gibt es keinen Manager. Die Verwaltung alleine sieht sich nicht in der Lage, eine Umrüstung von 8.000 Reihenleuchten zu bewerkstelligen. Sobald das Management der öffentlichen Beleuchtung in einem Dauervertragsverhältnis überführt ist, wird die Umrüstung der 8.000 Reihenleuchten ausgeschrieben und vergeben. Ob das Ausschreibungsprozedere wieder in einer langen Auseinandersetzung endet, sei dahingestellt.

 

Es gibt eine Störwarte, die für alle Bürgeranfragen zur Verfügung steht und rund um die Uhr, an allen Tagen besetzt ist: 08001102010 oder per E-Mail: beleuchtung@senstadt.berlin.de. Die Hotline ist aus dem Festnetz sowie aus dem Mobilnetz kostenlos. Sie bleibt identisch, egal wer Manager ist. Lediglich die Internet-Adresse ändert sich.

 

Herr Harloff ergänzt die Ausführungen von Frau Hoffschoer und führt aus, dass die derzeitige Situation für alle Beteiligten mehr als unzufrieden ist. Die Firma Alliander nimmt den Vertrag so, als wenn es eine dauerhafte Lösung ist. Die aktuelle Quote im Bezirk Spandau sagt aus, dass 97 % der Leuchten in Betrieb sind. Bei der elektrischen Straßenbeleuchtung liegt die Betriebsleistung bei 99 %: Die Gasbeleuchtung neigt zu einem höheren Ausfall, je nach Witterungsbedingungen. Die neuen Glühkörper sollen zum Ende der Woche geliefert werden.

 

Nach Stand vom 09.05.2011 lag der Ausfall von derzeit 16.063 Gasleuchten bei 445 Stück. Bei den elektrischen Leuchten lag der Fehler bei den Schaltrelais, der mittlerweile behoben wurde.

 

Als Ergänzung zum Hauptvertrag wird erwähnt, dass die Firma Alliander gern die Leistung erbringen würde, zumal ein Programm existiert, wonach 90.000 Leuchten, die elektrisch betrieben sind, entsprechend ausgewechselt werden. Die lichttechnische und energetische Qualität könnte wesentlich niveauvoller erfolgen.

 

Die Nachfrage des Bezv. Dr. Judt bezüglich eines mehrjährigen Vertrages, beantwortet Frau Hoffschoer: Mehrere Unternehmen haben sich auf die Ausschreibung des Management beworben. Der Zuschlag sollte erteilt werden und ein Unternehmen, welches den Zuschlag nicht bekommen hätte, hat die Vergabekammer angerufen und dagegen Einspruch eingelegt. Die Vergabekammer gab der Aussage der Senatsverwaltung Recht, daraufhin ist der Prozess zum Kammergericht gegangen, welches dem Land Berlin aufgetragen hat, dass die Wertung erneut vorzunehmen ist. - Alles fing von vorne an.

 

Die Fragen der Bezv. Koza, Schaub, Czarnetzki beantwortet Frau Hoffschoer und führt aus, dass der Managervertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren vorsieht die Gasreihenleuchten aus dem Betrieb herauszuziehen. D. h., der Umrüster bzw. Manager soll in der Zeit von 5 Jahren die besagten 8.400 betreiben und zu elektrisch betriebenen Leuchten umrüsten. Alles soll in einer Hand sein, damit die Bürger/-innen nicht mehrere Ansprechpartner haben. Zwischenzeitlich wird langsam dazu übergegangen, dass Ausschreibungen straßenweise erfolgen, da niemand weiß, wie lange es noch dauert, bis mit der Umrüstung der 8.400 Leuchten begonnen werden kann. Der Abfahrdienst findet einmal wöchentlich nachts im Gasbereich und einmal alle drei Monate im Elektrobereich statt. Die Tagabfahrt im Gasbereich ist einmal pro Monat.

 

Vor ca. 2 Jahren wurde ein europaweiter Wettbewerb zur Entwicklung und Herstellung der 8.400 Leuchtenköpfe gestartet. Für die Kosten der Köpfe ist es egal ob 500 oder nur 20 Stück umgerüstet werden. Eine 4-flammige Gasreihenleuchte hat einen Anschlusswert von ca. 1.068 Watt und eine durchschnittliche elektrische Leuchte ca. 100 Watt. Beide leuchten 4.200 Stunden. Jede Leuchte die umgerüstet wird, ist energiesparend für das Land Berlin.

 

Zur Info: Die "David" ist die Energiewirtschaftstelle des Landes Berlin und kauft Strom und Gas für das ganze Land Berlin ein. Wenn Vergleichsverbrauchszahlen benötigt werden, ist die "David" eine gute Quelle.

 

BzStR Röding merkt an, dass bei den Bürgern/-innen der Eindruck entsteht, dass nur noch  "mit der Hälfte der Leuchtkraft" die Straßenbeleuchtung gefahren wird. Des Weiteren wird festgestellt, dass die Entstörung lange dauert.

 

Frau Hoffschoer beantwortet die Fragen des BzStR Röding, hinsichtlich der Leuchtkraft und der Subunternehmer: Die Wahrnehmung, dass Leuchten auf halber Kraft laufen betrifft in der Regel Leuchten, die mit zwei Lampen bestückt sind. Seinerzeit hat der Senat aus Energiesparmaßnahmen beschlossen, die sogen. Halbnachtschaltung auszuschalten.

Es ist vertraglich festgelegt, dass das Warten, Entstören und Schadensbeseitigung durch die Nachunternehmer zu erfolgen hat und dass es nicht durch die Alliander erfolgen darf bzw. durch den Manager. Der Manager hat die Leistungen öffentlich auszuschreiben.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Alliander (457 KB)    

 
 

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