Auszug - Gleichbehandlung der Bezieher/-innen von ALG II (SGB II): Warmwasserpauschale übersteigende Kosten als Kosten der Unterkunft anerkennen (Antrag der Fraktion der GAL vom 14.02.2011) - überwiesen in der 46. BVV am 23.02.2011  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2703/XVIII Gleichbehandlung der Bezieher/-innen von ALG II (SGB II): Warmwasserpauschale übersteigende Kosten als Kosten der Unterkunft anerkennen
(Antrag der Fraktion der GAL vom 14.02.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

Herr Fischer erläutert die bisherige Vorgehensweise in Berlin und bundesweit. Neu ist seit dem 01.01.2011, dass die Kosten für die Erzeugung von Warmwasser nicht mehr dem Regelbedarf zugerechnet werden, sondern nunmehr als Bedarf der Kosten für Unterkunft und Heizung gerechnet werden. Das heißt, dass die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung nunmehr komplett und zusätzlich übernommen werden. Eine weitere Verbesserung ist, dass jeder der keine zentrale Warmwasserversorgung hat jetzt einen Mehrbedarf bekommt (geregelt im SGB II - § 21 Abs. 7 und SGB XII - § 30 Abs. 7). Dieser Mehrbedarf ist pauschalisiert und beträgt bei den Erwachsenenregelsätzen 2,3 % vom Regelsatz.

 

Bezv. Höhne bittet um die Vertagung des Antrages.

 

Bezv. Kipka-Lehmann schlägt vor, den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten.

 

BzStR Matz äußert, dass die o. g. Änderungen (2,3 % Regelsatz) erst am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Von daher würde ein Bedarf bestehen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, wenn in der Praxis in den Monaten April oder Mai die neue Gesetzesänderung nicht angewendet wird.

 

Nach der Wortmeldung von Bezv. Meißner, A., sind die Mitglieder einstimmig dafür, den Antrag zu vertagen.


 
 

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