Auszug - Zurück zur alten Meldepflicht (Antrag der Fraktion der FDP vom 14.03.2011) - überwiesen in der 47. Sitzung am 23.03.2011  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform
TOP: Ö 3
Gremium: Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:04 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2758/XVIII Zurück zur alten Meldepflicht
(Antrag der Fraktion der FDP vom 14.03.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR'in Kleineidam
Verfasser:BzStR'in Kleineidam 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Gunder begründet den Antrag der Fraktion der FDP.

 

Bgd. Hänsgen spricht sich gegen den Antrag aus, da die Forderung bereits auf Bundesebene im Koalitionsvertrag der FDP auf der Seite 210 enthalten ist und es derzeit Bestrebungen gibt, ein Bundesmeldegesetz einzuführen.

 

Bezv. Meißner, A. bring zum Ausdruck, dass die Fraktion der CDU für die Annahme des Antrages stimmen wird, um damit die Gesetzeserarbeitung zu unterstützen.

 

Bezv. Höhne führt aus, dass sie ebenfalls für eine Änderung der Gesetzgebung ist, um so genannte Scheinanmeldungen zu verhindern, hält jedoch das Vorlegen des Mietvertrages für das falsche Mittel. Aus diesem Grund wird sie im Namen der Fraktion der GAL gegen den Antrag stimmen.

 

Bezv. Trautmann verliest folgenden Änderungsantrag der Fraktion PANTHER:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin auf den Gesetzgeber dahingehend einwirkt, dass bei einer An- oder Ummeldung die Vermieter wieder in den Meldeprozess einbezogen werden.

 

BzStR'in Meys weist darauf hin, dass der § 16 des Entwurfes des Gesetzes unter der Überschrift "Pflichten des Wohnungsgebers" folgendes aussagt: "Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen."

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Bezv. Machulik, Gunder und Trautmann sowie Herr Winkler.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 5 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD und 1 Bezv. der Fraktion der GAL) überein, den Änderungsantrag der Fraktion PANTHER anzunehmen und der BVV die entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.


 
 

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