Auszug - Ja zum Spielhallengesetz (Antrag der Fraktion der CDU vom 27.09.2010)
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im neuen Spielhallengesetz Berücksichtigung finden:
- keine Glücksspiele im Umkreis von einem Kilometer von Oberschulen - bestehende Erlaubnisse laufen fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aus und bedürfen einer neuen Beantragung. Bei akuten Missstandsgefahren kann diese Frist auf ein Jahr abgesenkt werden.
Annahme o VP ____________ o vertagt auf ____________ o Ablehnung o
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0