Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig eine Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsreform-Grundsätze Gesetzes § 6 Abs. 7 und 8 durchzuführen.
Hierbei ist entsprechend dem bereits durch die BVV in der 46. Sitzung gefasstem Beschluss mit der Abteilung Jugend und Familie zu beginnen, die mit rund 11 Mio € den Hauptanteil an der Verschuldung des Bezirkes Spandau und der daraus resultierenden dramatischen Folgen hat, deren Mitarbeiter aufgrund ihrer Arbeitssituation Brandbriefe schreiben und deren Führungsproblem nicht nur durch ein Schreiben eines Personalratsmitgliedes dokumentiert ist.