Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 08.11.2010 betr. Maßnahmen der Jugendberufshilfe - überwiesen in der 43. BVV-Sitzung am 17.11.2010 (Ausschuss für SGS hat Mitberatung - Stellungnahme liegt vor) - vertagt in der 50. Sitzung JHA am 25.01.2011 - vertagtin der 51. Sitzung JHA am 22.02.2011  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 22.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2550/XVIII Maßnahmen der Jugendberufshilfe
(Antrag der Fraktion der GAL vom 08.11.2010)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Schneider erläutert, dass die Fraktion der CDU dem Antrag, wie vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen empfohlen, zustimmen wird.

 

Bezv. Mross führt u. a. aus, dass die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmen kann, da durch diesen Antrag Maßnahmen in einer Form und Weise gefordert werden, wie sie gar nicht abgefordert werden würden. Wenn sie es richtig verstanden hat soll eine Marge aufgebaut werden wie sie gar nicht ausführbar ist.

 

Bezv. Höhne stellt fest, dass der Antrag im Ausschuss für SGS zur Beratung war, weil es auch um das JobCenter geht. Die Maßnahmen würden dem Bezirk Kosten bereiten, auf der anderen Seite reduziert es Mitteil und fordert Kooperation. Es gibt die Jugendberufshilfe nach dem KJHG nicht ohne Grund. 2005 wurden mit der Einführung des ALG II die Angebote eingeschränkt und es wurde bereits vor Jahren auch im Ausschuss festgestellt, dass seitens der Senatsverwaltung Mittel im Haushalt eingestellt waren, die aber von den Bezirken nur noch zu 50 % abgefordert wurden. Aktuell liegt die Situation vor, unabhängig von dem Bedarf, der ohnehin vorher vorlag, dass einerseits auf der Seite des JobCenters Maßnahmen gekürzt werden und auf der anderen Seite der vom JobCenter zu bearbeitende/fördernde Personenkreis immer größer wird. Die Situation im Bezirk ist, dass die Träger, die Angebote gemacht haben, die Plätze drastisch reduzieren mussten. Es wird mehr Förderung nach dem KJHG benötigt und Bezv. Höhne erläutert die Vorstellungen der Kooperation für diesen Personenkreis.

 

Frau Weigand informiert die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber, dass zwar überall die Mittel gekürzt werden, es jedoch auch Reformansätze gibt wie z. B. Kooperationsvereinbarungen mit den ISS-Schulen und den Oberstufenzentren, wo jeder Schüler eigentlich einen Schulabschluss nachholen kann, wenn er den nicht auf der ISS geschafft hat. Problematisch ist hierbei dass die Schüler ihr Zeugnis von der ISS in  die OSZ bringen müssen und das viele Schüler nicht schaffen. Diese Schüler haben aber weiterhin den Schülerstatus haben, wenn sie etwas warten und den Weg zum SGB III - Berufsorientierung - einschlagen. Man hat es hier mit vielen verschiedenen Gesetzesebenen zu tun. Beim SGB III können die Schüler z. B. in die Berufsorientierung einfließen, können dort auch einen Schulabschluss machen und bekommen dort eine Vergütung, daher ist das für die Schüler natürlich attraktiver. Die Kooperation von den ISS-Schulen mit den OSZ wird allerdings im Jugendamt sehr begrüßt.

 

In anderen Bezirken gab es Auswirkungen auf die Kooperation Jugendhilfe - JobCenter.

 

Daher schlägt Frau Weigand dem Ausschuss vor,

 

Nach einer Diskussion über die reduzierten Mittel und damit einhergehenden Angebote, an der sich BzStR'in Meys, Bezv. Mross, Höhne und Frau Weigand beteiligen, in dem Frau Weigand u. a. einen Spandau Ruem-Bericht erwähnt, der im Arbeitskreis Kompetenzagentur vorgestellt wurde, kommen die Mitglieder des Ausschusses überein, diesen Punkt noch einmal zu vertagen, um sich über den Ruem-Bericht informieren zu können.


 
 

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