Auszug - Geschäftliches  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die stellv

Die stellv. Vorsitzende teilt mit, dass an die Mitglieder des Ausschusses, wie in der letzten Sitzung vereinbart, ein Vorschlag für eine Änderung des Protokolls der 46. Sitzung vom 16.11.2010 verteilt wird.

 

Bezv. Bewig informiert die Mitglieder des Ausschusses über einen Antrag der Fraktion der CDU zum Thema Mitarbeiterbefragung in der morgigen BVV. Es wurde in der letzten Sitzung ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert und er erachtet es für dringend notwendig, schnell zu einer Beschlusslage zu kommen. Im Ältestenrat wurde signalisiert, dass über den Antrag in dieser oder einer veränderten Fassung abgestimmt werden soll.

 

Bezv. Bewig verteilt den Antrag und bittet die Mitglieder des Ausschusses, im Laufe der Sitzung den Antrag anzusehen und darüber zu befinden, ob der Antrag in der BVV beschlossen werden kann oder ob eine Überweisung in den JHA unumgänglich ist.

 

Bezv. Bewig erläutert, dass er zum TOP 3) in der heutigen Sitzung für die Anerkennung eines Freien Trägers "Stark ohne Gewalt e. V." gehofft hatte, dass es noch umfängliche Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Im ist nichts zugeschickt worden und auch auf Nachfrage im BVV-Büro hat er die Mitteilung erhalten, dass hierzu keine Unterlagen verschickt wurden.

 

Er ist der Auffassung, wenn man einen Freien Träger nach SGB VIII als Freien Träger anerkennt, dann steckt da auch etwas dahinter. Es ist eine Auszeichnung, dass der JHA geprüft hat und einen Träger als Freien Träger anerkennt und das sollte gründlich gemacht werden. Er schlägt daher vor, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird und hat hierzu eine Unterlage von 3 Seiten vorliegen, die deutlich machen, was der Träger als Antrag mit einreichen sollte, damit der JHA am Ende darüber befinden kann. Diese Kriterienkatalog möchte er im Ausschuss verteilen und auch dem anwesenden Vertreter des Trägers aushändigen. Die Antragsunterlagen sollten den Mitgliedern des JHA zugeschickt werden sowie auch die Bitte, dass das Jugendamt eine fachliche Stellungnahme zu den Unterlagen abgibt und eine Empfehlung aus Sicht des Jugendamtes, dass der Träger als Freier Träger anerkannt werden kann. Auf der Basis kann in der nächsten Sitzung gründlich darüber gesprochen werden und wenn der Träger nach den Kriterien des SGB VIII gute Arbeit leistet und insbesondere dem § 75 entspricht, dann kann beim nächsten Mal darüber entschieden werden.

 

Bezv. Bewig stellt fest, dass das sein Vorschlag ist und man heute gar nicht in eine tiefe Diskussion einsteigen muss (da bei den meisten noch Unwissenheit über diesen Träger herrscht) und bevor man so eine Entscheidung trifft muss man auch ein wenig mehr wissen.

 

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass das Prozedere Anträge auf Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe, das schon mehrfach im JHA durchgeführt wurde, immer den gleichen Weg geht. Sie hat nicht den Eindruck gewonnen, dass es diesmal in eine andere Richtung lief.

 

BzStR'in Meys führt u. a. aus, dass dieses Verfahren vor vielen Jahren im Jugendhilfeausschuss verabredet wurde. Die Verwaltung des Jugendamtes die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe mit bezirklichem Wirkungskreis prüft und dazu wurde eine Vorlage entwickelt, die auch als Anlage zum Protokoll gegeben wird. Diese Vorlage zur Kenntnisnahme ist auch für die heutige Sitzung gefertigt worden und kann verteilt werden. Es ist dem Ausschuss natürlich unbenommen, diesen TOP zu vertagen, wenn jedoch ein anderes Prüfverfahren eingeführt werden soll, dann sollte das in entsprechender Weise verabredet werden, damit das alte Verfahren, welches gemeinsam verabredet wurde, verändert werden kann.

 

Bezv. Höhne bittet zu der Nachfrage des Bezv. Bewig zum Beschluss des CDU-Antrages in der morgigen BVV, dass dies unter Verschiedenes noch einmal aufgerufen wird.

 

Zu dem anderen Punkt stellt Bezv. Höhne fest, dass sie sehr irritiert ist, da im Jugendhilfeausschuss schon mehrfach Träger anerkannt wurden nach dem bewährten Verfahren und sie daran bisher keinen Änderungsbedarf hat, zumal der Träger mit seiner Arbeit im Bezirk auch bekannt ist. Wenn die von Bezv. Bewig verteilten Unterlage so gemeint ist, dass der JHA stärker in die Verantwortung geht und dies ein neues Verfahren werden sollt, so stellt sich für sie die Frage nach der Gleichbehandlung, denn es kann eigentlich nicht sein, dass mittendrin gesagt wird, dass das Verfahren geändert wird und für die anderen Träger gibt es andere Kriterien. Es stellt sich auch Frage, was die Aufgabe des Bezirksamtes und was die Aufgabe des JHA ist. Ohne dass sie jetzt in irgendeiner Form die Anerkennung der anerkannten Träger in Frage stellen möchte, aber da sollte dann schon noch einmal überlegt werden, in welcher Form da eine Ungleichbehandlung bei den Trägern gemacht wird. Das kann es nicht sein.

 

Aus Sicht der Fraktion der GAL würde heute nichts gegen die Anerkennung sprechen unbeschadet dessen, dass man sich die von Bezv. Bewig verteilte Unterlage gern anschaut und sieht, ob das vielleicht eine andere Grundlage werden kann.

 

Herr Bröckl bittet die Mitglieder des Ausschusses, diesen Punkt auf der Tagesordnung zu belassen, da die Trägervertreter alle da sind samt Jugendlicher und er kann nicht erkennen, nach welchen anderen Formalien Bezv. Bewig diesen Antrag einbringt. Herr Bröckl möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden soll. Im Jahr 1995 wurden die Kriterien entwickelt, nach denen die Freien Träger anerkannt werden sollen.

 

Bezv. Nölte führt u. a. aus, dass er etwas überrascht ist über diese Vorlage und er darüber keine Kenntnis hatte. Er ist noch nicht so lange in der BVV vertreten und es gibt hier auch andere im Ausschuss, die noch nicht so lange dabei sind. Er kann hier heute keine Entscheidung darüber treffen und unterstützt den Antrag auf Vertagung des Punktes. Er hat zwar von dem Träger schon gehört, aber die Ziele sind ihm nicht bekannt und das sollte man dem Ausschuss zur Verfügung stellen, damit man einen Überblick erhält, was dort überhaupt angeboten wird.

 

Bezv. Bewig erläutert, dass die Rechtsgrundlage eigentlich völlig klar ist. Der Jugendhilfeausschuss muss am Ende die Entscheidung treffen. Es gibt ein SGB VIII und dort ist im § 75 genau geregelt, was ein Träger erfüllen muss, um anerkannter Freier Träger zu werden. Ihm ist natürlich der Träger Stark ohne Gewalt bekannt durch die mediale Verfolgung an vielen Stellen, aber hier geht es nicht darum, ob man einen Träger kennt oder ob man darüber aufgeklärt ist, ob er diese Dinge, die von einem Freien Träger erwartet werden, auch erfüllt.

 

Wenn die Vorbereitung im JHA lediglich darin besteht, dass der Tagesordnungspunkt angekündigt ist und lediglich eine Tischvorlage als Information dient, dann kann von ihm nicht im Ernst erwartet werden, dass hier eine Entscheidung von ihm getroffen wird über einen Freien Träger, bei dem man nicht durch eigene Mitarbeit über die Inhalte aufgeklärt ist. Das kann doch keine gründliche Prüfung sein. Niemand, der nicht intensiven Kontakt zu dem Träger hat, kann beurteilen, ob der Träger die Kriterien als Freier Träger erfüllt. Er ist der Auffassung, wenn ein Träger einen Antrag stellt, dann muss dieser Antrag auch im JHA verteilt werden. Wenn dieser Antrag zur nächsten Sitzung im JHA verteilt wird und der Projektleiter wieder anwesend ist, dann kann auf Basis dieses Antrags auch diskutiert werden. Er und sicher auch andere fühlen sich heute nicht in der Lage, über den Antrag zu entscheiden und er bittet auch darum, dass die Mitglieder nicht unter Druck gesetzt werden an dieser Stelle. Es ist völlig unproblematisch, wenn man in der nächsten Sitzung auf Basis der Informationen, die bis dahin vorliegen, eine grundlegende Entscheidung trifft.

 

Er hat bisher erst eine Anerkennung mitgemacht, und zwar die des Jugendberatungshauses. Den Träger kannte er sehr gut und als Gründungsmitglied weiß er auch, wie da die Satzung dargestellt ist, welchen Satzungszweck sie haben und andere Kriterien. Darum hatte er bei der Anerkennung als persönliches Mitglied im Jugendhilfeausschuss nicht darauf bestanden, dass es verteilt wurde. Diesen Träger heute kennt er nur aus der Mediensituation und kennt nicht Satzung, weiß nicht, wer eingetragenes Vorstandsmitglied ist, welchen Zweck der Verein erfüllt und welche Kompetenz die Mitarbeiter haben. Es ist die Verpflichtung als Jugendhilfeausschuss und ernst zu nehmen.

 

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass es richtig ist, dass sich der Jugendhilfeausschuss ernst nehmen sollte und alle anderen das auch tun sollten. Wenn das so ist, dann sollte sich der JHA darauf verständigen, in Zukunft nach bestimmten Kriterien irgendwelche Dinge hier durchzuziehen.

 

Das ist allerdings bei der Anerkennung eines Freien Trägers der Jugendhilfe diesmal ein Novum und dessen sollte man sich auch bewusst sein. In der Vergangenheit hat der JHA genau nach den von BzStR'in Meys vorgetragenen Maßgaben verfahren und immer ist der JHA nach diesen Kriterien verfahren, wenn er die Anerkennung eines Freien Trägers ausgesprochen hat.

 

Wenn der JHA davon abweichen will, und sie wird Herrn Bezv. Bewig gar nicht widersprechen, dass man sich als JHA da gründlicher und deutlicher mit beschäftigt, aber dann sollte hier und heute auch ganz deutlich gesagt werden, dass es an dieser Stelle bei diesem Freien Träger ein Novum ist.

 

Auf Nachfrage des Bgd. Ruhland erläutert die Vorsitzende noch einmal das Verfahren, wie es bisher üblich war, mit  dem Antrag auf Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe umzugehen.

 

Herr Bröckl führt u.a. aus, dass der § 75 sehr eindeutig ist und nicht zweideutig ausgelegt werden kann. Den Vorwurf, dass er den JHA unter Druck setzt, den weist er weit von sich. Er beantragt das Rederecht für den Träger "Stark ohne Gewalt".

 

Da Bezv. Bewig zuvor den Antrag auf Vertagung gestellt hat muss dies zuerst abgestimmt werden.

 

Die Abstimmung ergibt bei 5 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bezv. der Fraktion der GAL und 1 Bgd.) die Vertagung des Tagesordnungspunktes 3).

 

Nach einigen Ausführungen stellt die stellv. Vorsitzende fest, dass über die weitere Vorgehensweise für die Anerkennungen als Freier Träger der Jugendhilfe unter dem Punkt Verschiedenes noch einmal beraten wird und angemeldet wird, welche Unterlagen eingefordert werden, damit die Anerkennung dann in der nächsten Sitzung durchgeführt werden kann.

 

Die stellv. Vorsitzende teilt den Mitgliedern des JHA als Vorab-Information mit, dass man sich im Ältestenrat darauf geeinigt hat, in der nächsten BVV den bisherigen stellv. Bgd. Marco Ruhland als Bürgerdeputierten für die ausgeschiedene Frau Bukowski zu wählen und als stellv. Bgd. Frau Arlt zu wählen. Sie denkt, dass es keine Differenzen zwischen den Fraktionen gibt und dem so zugestimmt wird.

 

Frau Schusch beantragt aufgrund der Anwesenheit mehrerer Vertreterinnen des AktivVerbund Berlin e. V. insbesondere der extra angereisten Fachreferentin aus NRW, die Tagesordnungspunkte 5, 7, 8, 9. und 10 zu vertagen, um dem lange angekündigten Thema Pflegeeltern genügend Zeit einzuräumen.

 

Die Abstimmung ergibt einstimmig die Vertagung der Tagesordnungspunkte 5 7,8, 9 und 10.

 

Bezv. Höhne bittet darum, dass ein Vertreter der Jugendberufshilfe eingeladen wird, wenn der Antrag Drucksache Nr. 2550/XVIII betr. Maßnahmen der Jugendberufshilfe wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird.


 


 
 

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