Auszug - Müllabwurfanlagen (Antrag der Fraktion PANTHER vom 10.01.2011) - überwiesen aus der 45. BVV am 19.01.2011  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 15.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2650/XVIII Müllabwurfanlagen
(Antrag der Fraktion PANTHER vom 10.01.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PANTHERBauen, Verkehr und Gebäudemanagement
Verfasser:L i e d t k e 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Czarnetzki begründet den Antrag der Fraktion PANTHER.

 

Bezv. Dr. Judt zweifelt die rechtliche Grundlage an und ist der Meinung, dass sich durch solch eine Anlage Ungeziefer breit macht.

 

BzStR Röding findet die Initiative und Anregung sehr sinnvoll und hervorragend. Es könnte ein Problem werden, da mit dem 31.12.2013 die bestehenden Abfallschächte bis dahin außer Betrieb zu nehmen sind.

Müllabwerfschächte können gerade für ältere Bewohner, z. B. eines Hochhauses, eine Erleichterung sein.

 

Hinsichtlich des Brandschutzes, der hygienischen Verhältnisse und wenn Mülltrennung möglich und gewährleistet ist, sollte es die Möglichkeit geben, von Auflagen befreit zu werden oder Ausnahmen zu erteilen. Diesbezüglich gibt es eine entsprechende Vorlage im Rat der Bürgermeister. Die Initiative geht dahin, wenn Trennpflicht gewährleistet ist, können Ausnahmen explizit möglich sein. Der Antrag unterstützt die Diskussion in die richtige Richtung.

 

Nach einer Diskussion, an der sich die Bezv. Harju, Schaub und Dr. Judt beteiligen, kommen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig überein, folgende Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Betrieb vorhandener Müllabwurfanlagen weiterhin zu genehmigen, auch wenn in diesen eine Mülltrennung nicht erfolgen kann, aber gewährleistet ist, dass eine Wertstoffsammlung außerhalb der Wohngebäude erfolgen kann. Wegen des Brandschutzes müssten den Grundstückseigentümern gegebenenfalls entsprechende Auflagen erteilt werden.


 
 

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