Auszug - Umbesetzung der Stelle der kommissarischen Leitung des Jugendamtes Spandau Berichterstattung: BzBm Birkholz und BzStR'in Meys  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Auf Bitte der stellv

Auf Bitte der stellv. Vorsitzenden erläutert BzBm Birkholz die Gründe und den Verlauf bezüglich der Umbesetzung der kommissarischen Leitung des Jugendamtes Spandau und macht u. a. folgende Ausführungen: Der Bezirk Spandau hat seit einigen Jahren im Bereich HzE erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Es ist auch nicht unbekannt, dass bei der Vorbereitung des Doppelhauhaltes 2004/2005 schon einmal die ersten Hürden im Abgeordnetenhaus genommen werden durften, weil man in Spandau damals im Bezirksamt mehrheitlich der Meinung war, ähnlich wie es derzeit in Neukölln ist, zunächst nach dem Verursacherprinzip zu gehen. Dem ist man unterlegen und es wurden durch einen Mehrheitsbeschluss des Abgeordnetenhauses und des Haushaltsausschusses Positionen festgesetzt. Seitdem gibt es das Problem dass es nach aller Überzeugung in Spandau aufgrund eines falschen Verteilsystems in Berlin im HzE-Bereich ohnehin Benachteiligungen gibt. Das wurde jetzt vor kurzem korrigiert und im Doppelhaushaltsbereich 2011 sind etwa 7 Mio. Euro mehr im Ansatz als 2010.

 

Da in den letzten Monaten deutlich wurde, dass sich die Situation im HzE-Bereich in Spandau nicht bessern wird, hatte BzBm Überlegungen, wie man dem beikommen kann und es ist nach seiner Überzeugung keine Frage der Jugendhilfe, sondern eine Frage des Managements. Er hat der Kollegin schon vor längerer Zeit angeboten, sich evtl. auf dem Honorarwege den früheren Jugendamtsleiter für dieses Problem noch einmal zurückzuholen und nachdem es mit dem Kollegen Schreiner nicht nach den Vorstellungen des Bezirksamtes gelaufen ist, hat er entschieden, dass in der Zwischenzeit etwas geschehen muss. Das Bezirksamt hat einen Sozialdirektor, der über einen wesentlich größeren Haushalt zu verfügen hat und diesen auch bestens verwaltet. Darum hat er entschieden, dass dieser anerkannte Fachmann in dem Bereich zumindest vorübergehend im Jugendamt kommissarisch eingesetzt wird, bis das Problem Leitung Jugendamt gelöst ist.

 

Dass es für die Dauerbesetzung dieser Position auch Vorschriften gibt wie z. B. das KJHG ist bekannt. Er ist jedoch mit Unterstützung des Rechtsamtes zu der Überzeugung gekommen, da es sich in seinen Augen um ein Managementproblem handelt und eine zeitlich begrenzte Angelegenheit ist, dass man das durchaus machen kann. Gleichwohl ist ihm der Fehler unterlaufen, dass er den Jugendhilfeausschuss nicht vorher darüber informiert hat. Dies holt er heute nach und dem zugute kommt, dass die BA-Sitzung, in der heute der Beschluss gefasst werden sollte, aus terminlichen Gründen heute nicht stattfinden konnte und das nun nach der Information des JHA am nächsten Dienstag nachgeholt wird.

 

Bezv. Höhne äußert u. a.: Über die Einschätzung des Bürgermeisters, dass es ein großes finanzielles Problem im Bezirk gibt und dies nicht in erster Linie hausgemacht ist, sondern an der Zuweisung liegt, ist man sich wohl einig. Es ist keine Frage, dass die Systematik im Land Berlin sehr schräg ist, gerade im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe gibt es andere rechtliche Verpflichtungen und Vorgaben, die nicht nach der üblichen Verteilsystematik in Berlin erfolgen kann. Hierzu erläutert sie noch einmal die falschen Vorstellungen des Verteilsystems vor einigen Jahren, die den Bezirk in die heutige Situation versetzt haben. Wenn man nicht in die Lage kommt, dass man in die Prävention wieder mehr Gelder hinein geben kann, ist auch abzusehen, dass dieses Problem im Bezirk in den nächsten Jahren erhalten bleibt. Da ist der Punkt, die Frage zu klären, wie man anhand der finanziellen Situation tatsächlich mit Management, Steuerung und Ressourcenbündelung und das ist eine Diskussion, die auch immer wieder im JHA und Haushaltsausschuss geführt wird. Hier gibt es die Möglichkeit gegenzusteuern.

 

Die Situation am Ende letzten Jahres bezüglich der personellen Situation in den regionalen sozialen Diensten mit 9 nicht besetzten Stellen war so katastrophal, dass auch das vorhandene Personal kaum noch eine Chance hat, die Arbeit vernünftig zu erledigen. Der letzte JHA trennte sich mit der dringenden Fragestellung, wie die Stellen mit der Systematik, die sich in Berlin darstellt, dass der Bezirk nicht einfach Leute einstellen kann, auch wenn die Mittel im Haushalt bereit stehen, und man über alle Stufen gehen muss, besetzt werden können, um die dringendste Not vor Ort zu ändern. Natürlich ist davon nicht ausgeschlossen, dass die anderen Debatten alle weitergeführt werden mit den unterschiedlichen Analysen. In diesem Bereich ist ihr bisher nichts bekannt geworden bis auf die Pressemitteilung vom 16.12.2010 mit der ersten Entscheidung, dass die Stelle des Jugendamtsdirektors, die kommissarisch mit Wissen und Zustimmung des JHA besetzt ist, auch wieder kommissarisch neu besetzt werden soll. Das ist aus der Sicht ihrer Fraktion nicht die Lösung und nicht das erste, was ihnen einfällt, denn eine kommissarische Besetzung mit jemandem, der aus einem völlig anderen Bereich kommt und sich in dem Bereich völlig neu einarbeiten muss und als LuV-Leiter der Abteilung Jugend auch nach dem Bundesgesetz eine ganz andere Verantwortung hat.

 

Eine Anhörung im JHA muss erfolgen und bezüglich der neuen kommissarischen Stellenbesetzung hat sie nichts an der Person, sondern an seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit Zweifel daran, ob die erforderliche Kenntnis der Kinder- und Jugendarbeit, die die Voraussetzung der LuV-Leitung Jugendamt ist, gegeben ist.

 

Auf die Frage nach der Zusage einer Beschleunigung der regulären Stellenbesetzung und auch wie die Stellenbesetzung der 9 fehlenden Mitarbeiter vor Ort beschleunigt werden kann, was Bezv. Höhne als vordringlich erachtet, erläutert BzBm Birkholz, dass die Stellenbesetzung in Berlin ein ziemlich heikles Thema geworden ist. Wenn auch der Personalkörper insgesamt in den letzten Jahren eingeschränkt wurde, ist noch immer im Verhältnis zu der jetzigen Größe zu vermerken, dass die Möglichkeit besteht, durch die Großzügigkeit des bestehenden Senators immerhin 9,72 Stellen mit Außeneinstellungen durchgeführt werden dürfen. Um das zu beschleunigen und die von ihm angestrebte Zwischenlösung möglichst kurz zu halten, wurde gesagt, auch über diesen Einstellungskorridor kann ein Bewerber für die Leitung des Jugendamtes in Spandau Fuß fassen. Er muss nicht unbedingt aus den Bereichen des Landes Berlin kommen.

 

BzBm Birkholz bleibt dabei, dass er es für ein Managementproblem hält, denn dass sich im Bereich HzE Schulden angehäuft haben, das gibt es in anderen Bezirken auch, aber das Merkmal Spandaus ist, dass es seit Jahren die "rote Laterne" trägt, aus welchem Grund auch immer. Aus diesem Grund ist er zu dieser Lösung gekommen und bleibt auch dabei. Es geht in diesem Fall in erster Linie um Managementfragen. Von welcher Dauer diese Frist ist hängt davon auf, wie eifrig und mit welchem Nachdruck man das neueste Stellenbesetzungsverfahren betreibt.

 

Der Innensenator hat dem BzBm mitgeteilt, dass er seine Auffassung nicht teilt und man dies grundsätzlich anders sehen müsste. BzBm Birkholz hält dagegen und meint, dass es auch eine andere Möglichkeit geben muss, zumindest da es sich hier um eine zeitbefristete Umsetzung als Zwischenlösung handelt und nicht um eine unbefristete Stellenbesetzung.

 

BzStR'in Meys gibt den Mitgliedern einen kurzen chronologischen Ablauf über die Entwicklung bzw. die Situation der Leitung des Jugendamtes und führt u. a. aus, dass sie aufgrund des Angebotes vom BzBm schon vor einem halben Jahr versuchte, den ehemaligen Jugendamtsdirektor über Honorarmittel einzustellen, dieser jedoch aus abgelehnt, da er sich im Hausumbau befand. Auch vor 8 Wochen trat BzStR'in Meys nochmals an den ehemaligen Jugendamtsdirektor heran, der nicht abgeneigt war, jedoch zuvor um ein gemeinsames Gespräch mit ihr und dem Bezirksbürgermeister bezüglich einer genauen Formulierung der Aufgabenstellung bat. Da dieses Gespräch nicht stattgefunden hat ist er nicht bereit, sich ohne genaue Aufgabenbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

 

Aufgrund des Briefes der allgemeinen sozialpädagogischen Dienste an den Bezirksbürgermeister mit der Bitte um Unterstützung ob der desolaten Personalsituation hat dieser am 02.12.2010 Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt. Die Umstrukturierungsmaßnahmen hat BzBm Birkholz dann auch 2 Wochen später in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angekündigt.

 

BzStR'in Meys stellt die Situation dar, dass sie von der vom BzBm am 1.9. berufenen kommissarischen LuV-Leiterin in der Funktion als Vertrauensperson zu einem Gespräch mit dem Leiter des Steuerungsdienstet hinzugebeten wurde. Gleichzeitig wurde sie darüber informiert, dass der Leiter des Sozialamtes ein Gespräch mit dem Leiter des Steuerungsdienstes hatte. In dem kurzen Gespräch hat sie dann das erfahren, was ihr 2 Stunden später offiziell vom Bezirksbürgermeister mitgeteilt wurde, dass die kommissarische Leiterin des LuV Jugendamtes von ihrer kommissarischen Leitung zum 03.01.2011 abberufen ist und gleichzeitig der Leiter des Sozialamtes zum 03.01. als kommissarischer Leiter des LuV Jugendamt eingesetzt werden soll.

 

Dies wurde dann als Bezirksamtskollegen in der Sitzung des Bezirksamtes thematisiert und sie hat ihrerseits gesagt, dass der Kollege des Sozialamtes aus ihrer Sicht nicht die Voraussetzungen des SGB VIII (Führungskräftegebot) und nicht den Voraussetzungen des AGKJHG § 34 Abs. 3 entspricht. Dort steht ausdrücklich, dass die Leitung des LuV Jugendamtes nur einer in der Jugendhilfe erfahrenen Fachkraft übertragen werden soll. Dem ist man zunächst im Bezirksamt nicht gefolgt und daraufhin hat sie die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 21.12. schriftlich angerufen und das Problem dargestellt. Zeitgleich zum 22.12. hat sie eine Stellungnahme des Leiters des Rechtsreferates erhalten, der eindeutig sagt, dass diese kommissarische Besetzung so wie sie geschehen ist, nicht den Vorgaben des § 34 AGKJHG entspricht und zitiert aus dem Schreiben.

 

Gleichzeitig wurde die Senatsverwaltung für Inneres angeschrieben, weil sie und ihr Kollege der Auffassung waren, dass dies nicht allein die Entscheidung des Bezirksbürgermeisters sein kann, sondern, dass es vom Kollegialorgan entscheiden werden muss, wenn es um die Besetzung eines Beamten geht. Seit gestern liegt eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres vor, die ganz klar sagt, dass es ein Mangel ist, dass der Leiter des Sozialamtes keine Fachkraft im Sinne des AGKJHG ist und somit diese Entscheidung rechtswidrig ist. Alles andere läuft dann so weiter wie es BzBm Birkholz beschrieben hat.

 

Die kommissarische Leiterin ist seit gestern abberufen, sie war jedoch bisher auch immer stellv. Leiterin des Jugendamtes.

 

Auf die Frage der Bezv. Kuckla nach dem Bewerbungszeitraum für eine neue Leitung des LuV Jugendamt berichtet BzStR'in Meys, dass das Bezirksamt in seiner Sitzung am 14.12.2010 über die Liste der möglichen Außeneinstellungen beschlossen. Die Stelle des Jugendamtsleiters kann eine Außeneinstellung sein, weil man hier auch berlin- bzw. bundesweit suchen will. Die Ausschreibung war vorbereitet und liegt jetzt im Abstimmungsprozess. Es wurde entschieden, dass die Stellenausschreibung in der zweiten Januar-Woche veröffentlicht wird. Es sind alle Differenzen der Serviceabteilung Personal im Jugendamt und dem Personalservice bereinigt und die Stellenbeschreibung liegt vor. Der Personalrat wird in seiner morgigen Sitzung darüber entscheiden.

 

Bezv. Bewig führt u. a. aus, dass BzStR'in Meys den JHA in seiner Sitzung im September unter Mitteilungen des Bezirksamtes darüber informiert hat, dass Frau Loh die kommissarische Leitung des LuV-Jugendamt ist. Es hatte keine Anhörung stattgefunden, auch wenn man in diesem Fall rechtlich unterschiedlicher Auffassung sein kann.

 

Bezv. Bewig drückt sein Verständnis für die Maßnahmen des BzBm Birkholz aus. Es ist keine einfache und tägliche Entscheidung, die der Bürgermeister trifft, aber der Bezirk Spandau befindet sich in deiner ausgesprochen dramatischen Situation.

 

Im vergangenen Jahr wurde im JHA über das Thema der Kostenexplosion bei den Hilfen zur Erziehung gesprochen und BzBm Birkholz hat reden lassen und weitestgehend BzStR'in Meys handeln lassen. Es betrifft den ganzen Bezirk. Es wurde gerade in der BVV ein Sparkonzept verabschiedet, wo die Investitionsmittel gekürzt wurden. Das gehört alles zusammen. Er vertritt die Auffassung, dass in Krisenzeiten kurzfristig und schnell gehandelt werden muss. Aus welchen Gründen auch immer ist der Jugendamtsdirektor im vergangenen Jahr, der noch nicht lange im Amt war, gegangen und das ist auch ein Einschnitt in der Arbeit des Jugendamtes. Im September hat BzStR'in Meys entschieden, eine kommissarische Leitung einzusetzen und nach 4 Monaten hat noch immer keine Abstimmung über eine Stellenausschreibung des Jugendamtsdirektors stattgefunden und er sich fragt, warum so etwas so lange dauert. Die Besetzung einer so wesentlichen Stelle ist noch immer nicht in die Wege geleitet.

 

Es wurde in vielen Sitzungen über das Fach- und Finanzcontrolling diskutiert und es gab auch Missverständnisse im Ausschuss über die verschiedenen Meinungsbilder. Der nächste Einschnitt waren Briefe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der dargestellten Problematik, die der JHA erhalten hat. Es stellt sich eine Situation dar, dass das Jugendamt aus seiner Sicht an vielen Stellen "im Chaos versinkt". Und dass dann abschließend im Dezember im Volksblatt der Bezirksbürgermeister dafür verantwortlich gemacht wurde, war wirklich unfassbar, denn er ist tatsächlich nicht verantwortlich für Stellenbesetzungen/-nachbesetzungen und sich immer darum bemüht, dass das Jugendamt vernünftig ausgestattet wird. Der kleine Korridor von möglichen Außeneinstellungen wurde immer zugunsten des Jugendamtes ausgelegt.

 

Es ergibt sich ein Gesamtbild, bei dem Handlungsbedarf geboten war. Bezv. Bewig hat darum großes Verständnis für die Maßnahmen, so schwer es auch für die bisherige kommissarische Leitung sowie den Leiter des Sozialamtes sein mag. Andererseits ist der Leiter des Sozialamtes ein Spitzenbeamter, der sich verdient gemacht hat und Bezv. Bewig ist der Meinung, dass man sich in solchen Zeiten dann auch in den Dienst des Bezirkes stellen muss. Auch das Bezirksamt sollte geschlossen Solidarität zollen, bei allem Verständnis, dass der Stadtrat für Soziales und Gesundheit darüber nicht erfreut ist. Ein Fachmann, der ausweislich im Sozialamt, gerade im Bezug auf die Finanzen, hervorragende Arbeit geleistet hat, kann dem Jugendamt zeitweise helfen.

 

Bezv. Bewig möchte, dass der JHA dieses Vorgehen einer zeitlich befristeten Besetzung unterstützt und nicht noch mehr Zeit vergehen lässt, denn jeder Monat kann wieder in die falsche Richtung gehen. Er hofft, dass mit Hilfe des hoffentlich neu eingesetzten kommissarischen Jugendamtsdirektors auch Strukturen im Jugendamt verändert und angepasst werden. Es kann für ein Jugendamt gut sein, wenn von außen neue Ideen eingebracht werden.

 

Bezv. Höhne stellt fest, dass es zwar im September durch BzStR'in Meys lediglich die Mitteilung der Besetzung der Stelle der kommissarischen Leitung durch Frau Loh gab, Frau Loh jedoch vorher die Vertretung des Jugendamtsdirektors war und im JHA die fachliche Qualifikation nicht infrage gestellt war.

 

Das Konsolidierungskonzept wurde nicht einstimmig beschlossen und die Fraktion der GAL hat sowohl im Haushaltsausschuss als auch in der BVV begründet, warum sie dagegen stimmt und haben gleichzeitig deutlich gemacht, warum sie die notwendigen Einsparungen genauso schmerzlich finden, an dieser Stelle aber keine Proteste einlegen werden und haben das in der Vergangenheit auch gezeigt.

 

Bei der Frage der Bewertung und woher die immensen Schulden kommen, ist auch die Frage der Verantwortung der BVV und des JHA. Aus ihrer Sicht sind die Vorgaben der BVV, nämlich das Verursacherprinzip, eine Ursache dafür, dass diese Steuerung/Management in diese Richtung gegangen ist, weil die Einhaltung von Gesetzen nach Ansicht ihrer Fraktion Vorrang gegenüber den Vorgaben der BVV hat.

 

Es würde den Ausschuss jetzt überfordern, sich mit der Aufgabenteilung des Bezirksamtes nach dem Bezirksverwaltungsgesetz auseinanderzusetzen. Die Rechte des JHA sind an dieser Stelle nur in dem Moment von Bedeutung und Relevanz, wenn es um die Besetzung der Position des Jugendamtsdirektors geht. Hier hat der JHA eine Sonderstellung und selbst wenn das BA eine entsprechende Entscheidung treffen sollte, dass dann im JHA die Anhörung zu erfolgen hat. Der JHA nimmt es dann entweder zur Kenntnis oder wird seine Bedenken anmelden und wenn die Bedenken des JHA da sind, dann sind diese auch entsprechend zu prüfen.

 

Wenn dem bundesweiten Stellenbesetzungsverfahren jetzt von allen Dezernenten und dem Personalrat zugestimmt wird, dann handelt es sich optimistisch um 3 Monate bis zur Besetzung. Wenn es darum geht, für diese Zeit eine Lösung zu finden, die auch voran bringt, dann ist für sie bezogen auf die Stelle des Jugendamtsdirektors und die wesentliche Aussage hier am Tisch, den ehemaligen Direktor auf Honorarbasis zu beschäftigen, es aber an einem Gesprächstermin zwischen ihm, BzBm Birkholz und BzStR'in Meys scheitert, nicht zu glauben und sie bittet das Bezirksamt das Angebot wahrzunehmen und das Gespräch zu führen. Bei dem Kandidaten weiß jeder worauf er sich einlässt, man kann aber davon ausgehen, dass er vom ersten Tag an weiß worum es geht.

 

Weiterhin besteht das Problem der 9 offenen Stellen in den regionalen sozialen Diensten und weder eine kommissarische Leitung noch ein Leitung geht vor Ort und macht die Arbeit.

 

BzStR'in Meys äußert zu den Ausführungen des Bezv. Bewig, dass das Bezirksamt erst am 30.11.2010 beschlossen hat, eine Außeneinstellung vorzunehmen. Außerdem musste der Bezirk Spandau den ehemaligen Jugendamtsdirektor weiter finanzieren, aber jetzt sieht es so aus, als hätte der Bezirk jetzt für den ehem. JugDir eine andere Beschäftigung im Land Berlin gefunden.

 

Zur Aussage, dass in Krisensituationen auch kurzfristig gehandelt werden muss, führt sie aus, dass dies nicht gegen das Gesetz geschehen kann und zitiert aus der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

 

BzBm Birkholz erläutert unabhängig von parteipolitischen Querelen nochmals die untragbare Situation in Spandau und seine Bemühungen, möglichst geräuschlos und kollegial Stufe für Stufe eine Lösung herbeizuführen. Er wird jetzt, nachdem er den JHA über die Gegebenheiten informiert hat, sehen, wie es in der nächsten BA-Sitzung aussieht, den Innensenator über dieses Ergebnis informieren und dann soll dieser entscheiden.

Viel bleibt im dann nicht mehr zu handeln, höchstens noch innerhalb der GO des Bezirksamtes. Er wird sich nicht auf eine parteipolitische Auseinandersetzung begeben und erläutert die Maßnahmen des Bezirks aufgrund der Vorgaben des Senats und die bestehenden Unverhältnisse.

 

BzStR'in Meys widerspricht der Aussage, dass das Problem im Jugendamt seit Jahren existiert. All diejenigen, die sich die Entwicklung im Bereich der Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung seit 2001 ansehen, haben sehr wohl in Erinnerung, wie die Steuerungsergebnisse in den Jahren 2005, 2006 und 2007 für das Jugendamt Spandau ausgesehen haben. Aus fachpolitischer Sicht lag Spandau am ersten Platz, weil es am meisten gesteuert hatte, aus finanzpolitischer Sicht kann man das anders sehen.

 

Wer gesagt hat, dass das Defizit in dem Bereich zwischen Zuweisung und Ausgaben ein Managementproblem ist, der verkennt ihrer Meinung nach auch die Tatsachen. Es wurde in fast jeder Sitzung des JHA sowie des Haushaltsausschusses über die Steuerungsmaßnahmen gesprochen, das Jugendamt ist sogar gelobt worden, seltsamerweise in Berlin mehr als in Spandau, aber wenn man das Problem gerechter Mittelzuweisung in den Bezirken nicht in den Griff bekommt, dann wird man auch nicht Herr des Problems. Es geht hierbei um Kinder, Jugendliche und Familien, die in Not sind, Probleme haben und Unterstützung brauchen.

 

In einer Diskussion, an der sich BzBm Birkholz, BzStR'in Meys, die Bezv. Julius, Beckmann, Bgd. Schatz beteiligen, stellt Bezv. Althoff den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert den Bezirksbürgermeister auf, zukünftig keine Ab- bzw. Besetzung der Leitung des Jugendamtes am Jugendhilfeausschuss vorbei vorzunehmen, auch nicht kommissarisch. Zugleich geht der Jugendhilfeausschuss davon aus, dass generell die gesetzlichen Vorgaben des § 34 AGKJHG eingehalten werden.

 

Nach einer Diskussion an der sich BzBm Birkholz, die Bezv. Bewig, Höhne, Bgd. Ruhland, Kramer, sowie Frau Goldschmidt-Ahlgrimm und Frau Bindel beteiligen, geht es u. a. um die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses, um gesetzliche Grundlagen bezüglich Personalvorgaben, über die man sich nicht hinwegsetzen kann, obwohl es manchmal sinnvoll wäre. Es sollten andere Wege gefunden werden, um sich nicht über Recht und Gesetz hinwegzusetzen.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten für die Beratung der Fraktionen stellt Bezv. Althoff folgenden Änderungsantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert den Bezirksbürgermeister auf, zukünftig keine Ab- bzw. Besetzung der Leitung des Jugendamtes vorzunehmen und auch nicht kommissarisch. Zudem geht der JHA davon aus, dass generell die gesetzlichen Vorgaben des § 34 KJHG eingehalten werden.

 

Nach kurzer Begründung aller Fraktionen bezüglich ihres Abstimmungsverhaltens ergibt die Abstimmung bei 4 Ja-Stimmen (3 Bezv. SPD, 1 Bezv. GAL), 7 Nein-Stimmen (3 Bezv. CDU, 1 Bezv. PANTHER, 1 Bezv. FDP, 2 Bgd.) und 2 Enthaltungen (Bgd.) die Ablehnung des Antrages.


 
 

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