Auszug - Erfahrungen mit dem Pfändungsschutz-Konto - Berichterstattung durch BzStR Matz  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Matz erläutert, dass das P-Konto eine Kontokündigung nicht aufhalten kann

 

BzStR Matz erläutert, dass das P-Konto eine Kontokündigung nicht aufhalten kann. Die Frage, die hier im Ausschuss aufgeworfen wurde, inwieweit die Ausstellung der Bescheinigung funktioniert und läuft, kann positiv beantwortet werden.

 

Auf die weiteren Nachfragen der Bezv. Höhne und Reinefahl, antwortet BzStR Matz, dass sich bei den Pfändungsfreigrenzen rechtlich nichts ändern wird und das gesetzliche Recht auf ein kostenloses auf Guthabenbasis geführtes Girokonto nicht geben wird.

 

Bgd. Schuster äußert, dass ein Girokonto bestehen muss, um ein P-Konto eröffnen zu können.


 
 

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