Auszug - Rentabilität bei bezirkseigenen vermieteten Objekten gegeben? (Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 30.08.2010) - die schriftliche Beantwortung wurde zur Besprechung aus der 42. BVV am 06.10.2010 auf Antrag der Fraktion der FDP überwiesen - vertagtin der 48. Sitzung am 30.11.2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:54 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2406/XVIII Rentabilität bei bezirkseigenen vermieteten Objekten gegeben?
(Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 30.08.2010)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:F r e s d o r f 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Bezv

 

Bezv. Schaub stellt fest, dass ihm keine Unterlagen seitens des Bezirksamtes, die als Grundlage für eine Diskussion dienen, vorliegen.

 

BzStR Röding erklärt, dass Spandau keine klassischen Mietobjekte, wie dargestellt, hat.

 

Herr Ostrowski-Grießhaber führt aus, dass das Objekt Seegefelder Straße 35 durch den geplanten S-Bahnbau nicht veräußerbar ist. Das Gebäude wird von zwei Trägern für ABM-Maßnahmen genutzt. Der eine Träger zahlt geringe Mietkosten und anteilige Betriebskosten und dem anderen Träger wurden die Räume zur Nutzung für ein Projekt der Jugendhilfe übergeben. Das Jugendamt bestätigte, dass keine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann und ebenso keine Betriebskostenbeteiligung. Die Einnahmen (Miete und Betriebskosten) für 2010 belaufen sich auf 47.768,39 EUR und die Ausgaben betragen 42.347,31 EUR. (s. Anlage)

Das Finanzvermögen beinhaltet leere Grundstücke, die vermietet werden (ohne Wasseranschluss etc.).

 

BzStR Röding ergänzt, dass das Objekt Seegefelder Straße 35 kein klassisches vermietetes Gebäude ist, da der Träger nach KJHG in dem Gebäude untergebracht ist. Händeringend wurden Räumlichkeiten für Outreach, in dem Bereich für Altstadt und Neustadt, gesucht.

 

Teilweise müssen die Liegenschaften an Grundstücken, egal ob die Grundstücke leer sind oder Gebäude draufstehen, die an Straßen liegen und über GRW-Fördermittel gebaut worden sind, gehalten werden. Die Grundstücke, die an solchen Straßen liegen dürfen nicht an den Liegenschaftsfond gegeben werden, bevor eine Frist von 10 Jahren abgelaufen ist.

 

Es ist relativ schwierig weitere Liegenschaften ausfindig zu machen, auf die die Zielrichtung zutrifft. Die Mitarbeiter werden jedoch weiter recherchieren.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Schaub, Dr. Judt und BzStR Röding beteiligen, nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen zur Kenntnis.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Seegefelder Str. 35 (87 KB)    

 
 

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