Auszug - Sicherstellung des Kindeswohles als Entscheidungsgrundlage bei der Umsetzung der aktuellen Steuerungsmaßnahmen der Abteilung Jugend und Familie (Antrag der Fraktion der GAL v. 21.06.2010) - überwiesen aus der 40. BVV am 30.06.2010 - vertagt in der 45. Sitzung JHA am 26.10.2010 - vertagt in der 46. Sitzung JHA am 16.11.2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2312/XVIII Sicherstellung des Kindeswohles als Entscheidungsgrundlage bei der Umsetzung der aktuellen Steuerungsmaßnahmen der Abteilung Jugend und Familie
(Antrag der Fraktion der GAL vom 21.06.2010)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

Bezv. Höhne führt u.a. aus, dass es bezüglich des Antrages einen Änderungswunsch der Fraktion der CDU gab, den ihre Fraktion übernehmen wird.

 

Bezv. Althoff teilt für die Fraktion der SPD mit, dass sie auch diesem Antrag nicht zustimmen kann. Wenn man jemanden beauftragt, dann will man, dass etwas anders gemacht wird als bisher und wenn das Bezirksamt beauftragt wird, Entscheidungen ausschließlich unter dem Aspekt des Kindeswohls zu treffen, dann impliziert man damit, dass das bisher nicht so geschehen ist. Die Fraktion der SPD sieht das anders.

 

BzStR’in Meys erklärt, dass die Überprüfung der Fortsetzung einer stationären Unterbringung und die Auswahl der stationären Einrichtung für ein Kind/Jugendlichen wird selbstverständlich unter dem Aspekt des Kindeswohls getroffen.

 

Bezv. Bewig erläutert den Mitgliedern des Ausschusses, dass der Antrag nicht von seiner Fraktion ist, die Fraktion der CDU jedoch eine Änderung eingebracht hat, weil es ihr zu einseitig war und es wichtig war, dass unter dem Aspekt des Kindeswohls auch eine weiter entfernte Einrichtung möglich sein muss, wenn es fachlich begründet ist.

 

Da es auch Anträge gibt, die auch von anderen Stadträten durchaus eingehalten werden, aber trotzdem sozusagen als Willensbekundung des Ausschusses und der BVV abgestimmt werden, denkt er, dass der Ausschuss dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen kann.

 

Nach kurzer Diskussion kommen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei 11 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion PANTHER, 1 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der FDP, 5 Bgd.) und 3 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sowohl

 

-          die Auswahl stationärer Einrichtungen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

 

als auch

 

-          die Überprüfung der Fortsetzung stationärer Unterbringung

 

ausschließlich unter dem Aspekt des Kindeswohls zu treffen und dies auch entsprechend zu dokumentieren. Sollten aus fachlicher Sicht mehrere stationäre Einrichtungen bei der Erstauswahl als auch bei einer fachlichen Überprüfung laufender Hilfen in Frage kommen, ist auch im Einvernehmen mit den am Hilfeplanverfahren Beteiligten die kostengünstigste Lösung auszuwählen. Dabei kann auch eine weiter entfernte Einrichtung unter Einhaltung des Aspektes des Kindeswohles in Frage kommen.

 

Die Abwägungsgründe für die Wahl der Einrichtung, die zu einer Behinderung/dem Abbruch sozialer Bezüge führen oder einen Schulwechsel erforderlich machen sowie die Bemühungen nach einer wohnortnahen Unterbringung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.


 
 

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