Auszug - Antrag der GAL "Überarbeitung der Vorlage des Jugendamtes - Arbeitsgrundlage Steuerung Hilfen zur Erziehung Stand August 2010" als Beschlussempfehlung des JHA an die BVV - vertagt in der 44. Sitzung JHA am 28.09.2010 - vertagt in der 45. Sitzung JHAam 26.10.2010 - vertagt in der 46. Sitzung JHA am 16.11.2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

Bezv. Höhne erläutert den Mitgliedern des Ausschusses die Änderungen ihres ursprünglich eingebrachten Antrages in den Ausschuss, die aus in den vergangenen Wochen geführten Diskussionen resultieren und bittet um Beschlussfassung des nun dem Ausschuss vorliegenden Antragstextes.

 

Bezv. Althoff teilt mit, dass die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmen wird. Seine Fraktion fühlt sich in ihrer Meinung bestätigt durch das Schreiben der Senatsverwaltung, die darauf eingehen. In der heutigen Diskussion im Ausschuss wurde auch darüber gesprochen, dass für zusätzliche Arbeiten im Jugendamt überhaupt keine Zeit ist und eine Überarbeitung des vorliegenden Konzeptes wird für unnötig gehalten. Die Fraktion der SPD geht davon aus, und dies hat sich auch in den Diskussionen dargestellt, dass das Jugendamt nach Recht und Gesetz arbeitet und bei Annahme des Antrages ist das eine Kritik, die nicht gerechtfertigt ist.

 

Bezv. Beckmann führt aus, dass die Fraktion der FDP den Antrag unterstützen wird, weil es durchaus sinnvoll ist, dass sich die BVV für eine angemessene Finanzierung für die Hilfen zur Erziehung einsetzt,

 

Bezv. Bewig erklärt, dass sich die Fraktion der CDU dem Antrag anschließen wird. Man muss in Richtung Senat deutlich machen dass die Mittel nicht ausreichend sind. Und der erste Spiegelstrich ist ein Stück entgegenkommen einer vielleicht nicht ganz eindeutigen Bewertung. Insofern kann man nichts falsch machen, wenn man an der Stelle an der einen oder anderen Formulierung noch einmal klar stellt.

 

Bezv. Althoff macht für seine Fraktion darauf aufmerksam, dass sie einem Antrag, der lediglich aus dem 2. Spiegelstrich bestehen würde, natürlich auch zustimmen könnten.

 

BzStR’in Meys äußert die Bitte, dass der Ausschuss ihr konkret die Formulierungen in dem Paket benennt, die nach Auffassung des Ausschusses darauf hindeuten, dass fachliche Entsdcheidungen ausschließlich unter Kostengesichtspunkten gesehen werden. Das wäre sehr hilfreich für die Kolleginnen und Kollegen, die die Sache überarbeiten müssen.

 

Bezv. Noelte führt aus, dass auch die Fraktion der PANTHER dem Antrag zustimmen wird. Seine Partei hat keine Lobby im Abgeordnetenhaus, sonst würden sie evtl. anders agieren, aber er hat kein Verständnis dafür, dass die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmt.

 

Die Abstimmung ergibt bei 10 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion der FDP, 1 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der PANTHER, 4 Bgd.) und bei 3 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD), der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

-          die dem JHA am 24.08.2010 vorgelegte Arbeitsgrundlage "Steuerung Hilfen zur Erziehung/Stand August 2010" dahingehend zu überarbeiten, dass Formulierungen, die auch nur den Anschein erwecken könnten, dass fachliche Entscheidungen ausschließlich unter Kostengesichtspunkten getroffen werden, präzisiert werden.
 

-          sich weiterhin gemeinsam mit den anderen Bezirksämtern bei der Senatsverwaltung für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Bezirke - insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung - einzusetzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Jugendamt, die Art und Anzahl der dienstinternen Fallbesprechungen auf ihre Effektivität zu überprüfen.


 
 

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