Auszug - Personalsituation Jugendamt - Regionale Dienste  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 23.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

In einer kurzen Diskussion, an der sich BzStR’in Meys, Bezv

In einer kurzen Diskussion, an der sich BzStR’in Meys, die Bezv. Höhne, Mross und Bewig beteiligen, kommt der Ausschuss überein, dass die in der vergangenen Sitzung aufgetretenen Fragen der Bezv. Höhne und ggf. auch Personalfragen von anderen Mitgliedern des Ausschusses in schriftlicher Form zusammengetragen und mit der nächsten Einladung im Januar verschickt werden sollen, um eine Beantwortung und Beratung zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss hat über einen größeren Verteiler einen offenen Brief der Freien Träger zur Situation der ambulanten Hilfen zur Erziehung in Spandau erhalten. Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren ausführlich über die in dem Brief dargestellte Situation. BzStR’in Meys, Frau Loh und Frau Leber erläutern den Arbeitsaufwand für den auszufüllenden Bogen bei höheren Kosten als der Falldurchschnittskosten für das Land Berlin. In dem Bogen müssen die Mitarbeiter erklären, warum die stationäre Hilfe, für die man sich entschieden hat, teurer ist. Seit dem Sommer d. J. wird dieser auch durch das zentrale Einrichtungsmanagement ausgefüllt, davor wurde dies jedoch von dem jeweiligen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin des regionalen sozialen Dienstes gemacht.

 

Die Überlastungsanzeigen werden sehr erst genommen und als die ersten Anzeigen eingegangen sind, hat BzStR’in Meys eine Runde mit den Regionalleitungen in der Leitungsrunde durchgeführt, in der versucht wurde, gemeinsam zu erarbeiten, von welchen Aufgaben sich das Amt vor dem Hintergrund der knappen Personalsituation temporär trennen kann. Es können mit 80 % Personal nicht 100 % Aufgaben erledigt werden und da müssen im Land Berlin auch Signale gesetzt werden. Allerdings kann nicht alles, was in dem Brief aufgelistet ist, im Zusammenhang mit den von den Mitarbeiter/-innen beklagten Arbeitsanweisungen gesehen werden.

 

Inobhutnahmen sind immer eine besonders komplizierte Angelegenheit. In einer Woche wird noch einmal die Arbeitsanweisung, die der damalige Jugendamtsdirektor aam Anfang des Jahres noch einmal herausgegeben hat, genauer angesehen mit dem Ziel, evtl. Dinge zu vereinfachen, aber dies unter der Vorgabe, weiterhin die Verpflichtung zur Steuerung von Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz und die Gewährleistung für das Kindeswohl.

 

Frau Leber erläutert die Arbeitsabläufe bei kritischen Kindeswohl gefährdenden Situationen mit dem 4-Augen-Prinzip, um nichts zu übersehen und die richtigen Dinge zu tun. Wenn es zum Einschalten des Familiengerichts/Eingriff in das Sorgerecht kommen muss, hat das Jugendamt die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist, dass auch noch einmal ein Dritter/Regionalleitung draufschaut, um sicher zu sein, dass alle Fakten enthalten sind, die für das Familiengericht entscheidend sind.

 

Bezv. Bewig bittet daraum, dass in der nächsten oder übernächsten Sitzung vom Bezirksamt dargestellt wird, wie so ein Verfahren abläuft, damit alle Mitglieder des Ausschusses ein inhaltliches Verständnis aufbringen können und eine Einschätzung haben, was landesgesetzlich bzw. bundesgesetzlich vorgegeben ist und an welchen Stellen Spandau besondere Mechanismen eingeführt hat, um die Steuerungsbemühungen durchzuführen. Dieses Verständnis ist notwendig, um auf die Kritik der Mitarbeiter reagieren zu können.

 

Bezv. Bewig fragt, wie das Bezirksamt auf diesen Brief reagiert und welche Vorstellungen bestehen, wie Abhilfe geleistet werden kann bzw. an welchen Stellen das BA nicht in der Lage ist, die Probleme zu lösen, weil es personelle Einsparungsverpflichtungen seitens des Landes Berlin gibt. Die Mitglieder des Ausschusses sollen klar abgrenzen können, welchen Teil sie nicht lösen können und gleichzeitig gibt es vielleicht einen Teil, bei der Ausschuss das Bezirksamt unterstützen kann.

 

BzStR’in Meys findet den Vorschlag sehr gut, dass der Jugendhilfeausschuss reagieren möchte gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, weil das auch eine Wertschätzung der Arbeit ist. Die Mitarbeiter leisten eine gute und sehr wichtige Arbeit und sie ist als Stadträtin im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen, aber sie kann ihnen leider auch nicht viel anbieten, was in ihrer Macht steht. Es können Stellungnahmen zu SenFin geschrieben werden, der Finanzsenator wurde bei einem Gespräch wegen einer anderen Angelegenheit auf die Personalsituation hingewiesen, der Bezirksbürgermeister hat an SenFin geschrieben und auf die Stellensituation hingewiesen und es wurde von den beantragten 5 Außeneinstellungen lediglich zwei bewilligt. Da sie kein Personal anbieten kann ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur eine Arbeitserleichterung anzubieten.

 

Das was im Falle einer Inobhutnahme oder zur in Wegeleitung einer Hilfe zur Erziehung anbetrifft, ist berlinweit einheitlich in der Ausführungsvorschrift AV Hilfeplan festgelegt. Die ganzen Sachen mit den Bundesstatistiken ist alles berlineinheitlich vorgegeben. Das Einzige, was zusätzlich hinzukommt, ist in diesen Fällen die telefonische Unterrichtung von Jug Dir und Jug Dez, weil sie darüber informiert werden möchte, wenn es eine Inobhutnahme gab. Es könnte jedoch einmal zum besseren Verständnis aufgelistet werden, was Hilfeplan ist, was Kinderschutz ist und was internes Verfahren ist.

 

Zu den Ausführungen von Frau Goldschmidt-Ahlgrimm bezüglich des Wunsches nach einem Ablaufdiagramm mit Zeitangaben äußert BzStR’in Meys, dass mind. 97 % begründet sind in bundesgesetzlichen Vorschriften, berlineinheitlichen Vorschriften und dann noch das Thema Hilfeplanverfahren und Kindeswohlgefährung/Sicherung des Kinderschutzes. Dann gibt es noch Vorgaben, die das Bezirksamt festgelegt hat, was die Steuerung für die Hilfen zur Erziehung angeht.

 

BzStR’in Meys erklärt, warum es kaum möglich ist, Zeitangaben für Arbeitsabläufe zu machen, weil der Zeitaufwand in jedem Einzelfall ein anderer ist. Hier müsste es eine Erhebung über einen längeren Zeitraum geben, um einen Durchschnittswert zu bekommen.

 

Frau Loh führt u. a. aus, dass es im Land Berlin im Rahmen des Handbuches Hilfeplanung -Ablaufpläne, und hier ist zu unterscheiden zwischen Ablaufplan Hilfen zur Erziehung - Einleitung einer Hilfe zur Erziehung, Ablaufplan Kinderschutzgewährung aufgrund des Netzwerkes und könnte man noch einmal schauen, an welchen Stellen es möglicherweise in Spandau abweicht. Diese berlinweiten Ablaufpläne sowie die AV Hilfeplan könnten den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Leber erörtert den Mitgliedern des Ausschusses den Arbeitsaufwand mit den damit verbundenen Arbeitsstunden mehrerer Mitarbeiter/-innen an einem Beispiel der Inobhutnahme eines Kindes oder mehrerer Kinder, was nicht täglich in der Sozialarbeit vorkommt und extrem arbeitsaufwändig ist. Für jedes einzelne Kind einer Inobhutnahme muss mind. ein Arbeitstag veranschlagt werden, ehe das alles beim Familiengericht ist und dann ist noch nicht einmal die Anschlusshilfe geklärt. So ein Fall bedeutet, dass an so einem Tag alles andere nachrangig ist, abgesagt wird und später nachgearbeitet werden muss. Wenn es sich um mehrere Kinder handelt und noch mehr Partner, die in diesem Rahmen Inobhutnahme involviert sind von Polizei, Gesundheitsdiensten etc. vervielfältigt sich der Aufwand.

 

Das von den Kollegen in der Stellungnahme aufgeführte Beispiel ist leider wöchentlich mehrmals an der Tagesordnung, jedoch nicht immer in der heftigsten Bandbreite, aber im Schnitt hat man in Spandau im Monat mehrere dieser Fälle unterschiedlich in den Regionalgruppe. Auch alle übrigen Fallentscheidungen sind mit Sorgfalt zu treffen. Auch wenn es einmal keine Inobhutnahme gibt, gibt es mehrere Fallsituationen, bei denen man sich vorher darüber im Klaren werden muss, ob das Familiengericht eingeschaltet werden muss und wenn ja, wie es danach weiter geht.

 

In einer längeren Diskussion, an der sich BzStR’in Meys, Frau Loh, Frau Leber, die Bezv. Bewig, Schneider, Höhne, Noelte und Kuckla sowie die Bgd. Baron, Kroggel und Ruhland beteiligen, werden die Fragen nach Einzelheiten beantwortet und u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

-          Der Kinderschutz steht vorrangig an oberster Stelle und der Einsatz des vorhandenen Personals wird erläutert. In der abgegebenen Stellungnahme ist ein Extremfall beschrieben, aber natürlich wächst die Angst, evtl. nicht richtig recherchiert zu haben, mit jedem Personalausfall.

-          Es fehlen 9 Stellen, aber dennoch ist natürlich oberste Priorität der Kinderschutz. Der Kinderschutzbogen, der aus 14 Seiten besteht und ein Instrument ist, bei dem man viele Fakten wissen muss, wird nicht während der Akutsituation ausgefüllt, sondern erst danach, wenn alle ein stückweit zur Ruhe gekommen sind und man vielleicht auch die Hintergründe besser einschätzen kann.
Es wäre für jeden Kollegen, der in diesen Fällen arbeitet, empfehlenswert, ein bis zwei Stunden zu haben, möglichst auch zu zweit, um die Wahrnehmungen zu reflektieren und in diesem Zuge den Kinderschutzbogen zur bearbeiten, diese Zeiten stehen im Alltag de facto nicht mehr zur Verfügung.

-          Es wird von einem Fall berichtet, der am Morgen aufgetreten ist und die Hintergründe werden kurz erläutert, um die Individualität von Einzelfällen und deren Arbeitsaufwand zu verdeutlichen.

-          Der Anteil präventiver Beratung in der Arbeit des Jugendamtes beläuft sich auf ein Minimum, um so wichtiger sind die Stellen, an die das Jugendamt die Hilfe Suchenden verweisen kann, wenn sie sicher sind, dass eine Beratung ausreichend ist. Auch die Beratungsstellen sind spärlicher geworden und damit auch die Entlastung.

-          Statt eines Diagramms, so wünschenswert es auch ist, wäre eine Gesamtaufstellung, was zu den ganzen Aufgaben im Beratungsbereich, im familienrechtlichen Verfahren usw. gehört, sinnvoller.

-          Personalberechnung und Berechnungsgrundlagen

 

Nach der Diskussion stellt die stellv. Vorsitzende fest, dass es Wunsch des Ausschusses ist, den Verfassern der Stellungnahme als JHA eine Antwort auf ihr Schreiben zukommen zu lassen. Sie sollen erfahren, dass im Ausschuss intensiv über diese Thematik gesprochen wurden und dass sie ernst genommen werden. In der Januar-Sitzung, wenn dieses Thema nochmals behandelt wird, soll auch entschieden werden, in welcher Form eine Antwort des Ausschusses auf die Stellungnahme an den Absender ergehen wird.


 
 

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