Auszug - Verschiedenes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:12 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

wörtlich

Bezv. Steinig verweist nochmals auf ihre Nachfrage in der letzten Sitzung. Dabei ging es um eine Baugenehmigung im Bebauungsplan VIII-259 ba und hier insbesondere um die Anwendung des § 33 BauGB. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Vorhaben während einer Planaufstellung. Bezv. Steinig betont, dass sie nicht nachvollziehen kann, warum man versucht, ein Vorhaben abzulehnen, welches den Regelungen des neuen Bebauungsplans nicht entgegensteht. Sie bittet erneut um die Erklärung, warum der § 33 des Baugesetzbuches hier nicht angewendet wird.

 

In Beantwortung dieser Nachfrage wiederholt BzStR Röding seine Aussage, die er bereits in der vorletzten Sitzung getroffen hat. Einzelentscheidungen und Maßnahmen werden von Seiten des Bezirksamtes nicht öffentlich und auch nicht im Stadtentwicklungsausschuss kommentiert. Das Gleiche gilt für die Besprechung von Einzelbauvorhaben und der dazugehörigen Stellungnahme der zuständigen Gruppe des Stadtplanungsamtes.

BzStR Röding führt weiterhin aus, dass dieses Vorhaben auch mit größter Bürgerfreundlichkeit noch nicht gem. § 33 BauGB genehmigt werden kann, da dieser Paragraph nicht zu jedem Zeitpunkt der Planaufstellung anwendbar ist.


 
 

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