Auszug - Stand der Haushaltswirtschaft
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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Bezv. Juchem, fragt an, ob Fragen zum Stand der Haushaltswirtschaft bestehen.
BzStR´in Kleineidam teilt mit, dass gem. Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 24.09.2010 ab sofort keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Für das Haushaltsjahr 2011 bedeutet dies, dass nach den "Besonderen Hinweisen zur vorläufigen Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB" zu verfahren ist. Voraussetzung für die Beschlussfassung eines Ergänzungsplans 2011 ist die Erstellung eines tragfähigen und mit Sen Fin abgestimmten Konsolidierungskonzeptes durch das Bezirksamt Spandau. |
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