Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5-75 VE für das Gelände zwischen Breite Straße, Am Juliusturm, Havelgrünzug und Hertefeldstraße sowie für Abschnitte der Hertefeldstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme) gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
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Herr Marten führt aus, dass die Einsichtnahme gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 20.08. bis 03.09.2010 stattfand. Es informierten sich 4 Bürgerinnen und Bürger sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Ingenieurbauwerke (in diesem Fall die Brückenbauer).
Letztere machen darauf aufmerksam, dass man 5 Meter Abstand zu den Ingenieurbauwerken braucht. Dies ist bei dieser Baugrenze nicht gegeben. Weiterhin wird angeregt, dass in Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung geklärt werden sollte, ob eine solche Annäherung an die Brücke, wie in der Planung vorgesehen, möglich ist. Diesem Hinweis wird entsprochen.
Des Weiteren sind ein gemeinsames Schreiben einer Bürgerin und eines Bürgers und ein Einzelschreiben eines Anwohners eingegangen. Der Anwohner geht davon aus, dass es sich um eine öffentliche Auslegung gehandelt hätte und beschwert sich unter anderem über den Zeitpunkt der Durchführung. Im Weiteren befasst sich sein Schreiben ausschließlich mit der Verkehrsthematik.
In beiden Schreiben wurden Irritationen deutlich, deren Ursprung in der Begründung zum Bebauungsplan liegt, da diese beinhaltet, dass das neue Projekt 26 Tiefgaragenstellplätze und die Sperrung der Straße Lindenufer vorsieht.
Stellung nehmend dazu erklärt Herr Marten, dass generell Ampelanlagen und ihre Frequenzen bei solchen Verkehrsprojekten neu berechnet werden. Insofern kann sich der Verkehrstakt entsprechend eines Verkehrsgutachtens, welches noch zu erstellen ist, ändern. Es ist nicht erkennbar, warum die Kurzzeitstellplätze wegfallen sollten, da der Verkehrsraum für möglichen Gegenverkehr breit genug ist.
Bei Ausbau der Hertefeldstraße wird sie eine Breite von 12 Metern haben, was auch den Begegnungsverkehr von Lkw zulässt.
Man erwägt die Straße Lindenufer zu schließen, um zu vermeiden, dass sich für die Umfahrung der Altstadt ein Schleichweg ergibt. Das muss aber über das Verkehrsgutachten geklärt werden. In diesem Rahmen wird man dann u. a. prüfen müssen, inwieweit der Ampeltakt zu ändern ist und ob ein Parkleitsystem benötigt wird.
Eine abschließende Auskunft zu den Hinweisen bezüglich der Verkehrsthematik kann zurzeit nicht gegeben werden.
Zu der Frage der Kosten für den Ausbau der Verkehrswege ist zu sagen, dass es sich bei diesem Plan um einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt. Da die erforderlichen Umbauten aus dem Vorhaben heraus rühren, werden die Kosten im Rahmen eins Erschließungs-/Durchführungsvertrages mit entsprechenden Erschließungsanteilen vom Investor zu übernehmen sein.
Zu den weiteren Punkten, die in dem gemeinsamen Schreiben der Bürgerin und des Bürgers benannt wurden, bezieht das Bezirksamt wie folgt Stellung:
- Bauhöhe - Wildkräuterwiese - Vergrößerung des Wendehammers - Auswirkungen auf den U-Bahnschacht - Stellplätze am Projekt - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Art der geplanten Wohnnutzung (Seniorenwohnungen) Im Rahmen der anschließenden Diskussion, an der sich die Bezv. Steinig, Harju, Christ, Schaub und Noelte sowie die Bgd. Baecker und der Seniorenvertreter, Herr Apitius, beteiligen, werden die Nachfragen von Herrn Marten und Herrn Schulte im Detail beantwortet.
Bezv. Harju entschuldigt sich für die Titulierung des Ausschusses als "Quasselbude", stellt jedoch fest, dass über einen längeren Zeitraum der Geräuschpegel sehr hoch ist.
Die Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch 11 von 12 Mitgliedern des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bezv. Harju erklärt, dass sie im Namen der Fraktion der GAL die Information nicht zustimmend zur Kenntnis nimmt. |
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