Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5-75 VE für das Gelände zwischen Breite Straße, Am Juliusturm, Havelgrünzug und Hertefeldstraße sowie für Abschnitte der Hertefeldstraße und des Lindenufers im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme) gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Marten:

 

Herr Marten führt aus, dass die Einsichtnahme gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 20.08. bis 03.09.2010 stattfand. Es informierten sich 4 Bürgerinnen und Bürger sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Ingenieurbauwerke (in diesem Fall die Brückenbauer).

 

Letztere machen darauf aufmerksam, dass man 5 Meter Abstand zu den Ingenieurbauwerken braucht. Dies ist bei dieser Baugrenze nicht gegeben. Weiterhin wird angeregt, dass in Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung geklärt werden sollte, ob eine solche Annäherung an die Brücke, wie in der Planung vorgesehen, möglich ist. Diesem Hinweis wird entsprochen.

 

Des Weiteren sind ein gemeinsames Schreiben einer Bürgerin und eines Bürgers und ein Einzelschreiben eines Anwohners eingegangen.

Der Anwohner geht davon aus, dass es sich um eine öffentliche Auslegung gehandelt hätte und beschwert sich unter anderem über den Zeitpunkt der Durchführung. Im Weiteren befasst sich sein Schreiben ausschließlich mit der Verkehrsthematik.

 

In beiden Schreiben wurden Irritationen deutlich, deren Ursprung in der Begründung zum Bebauungsplan liegt, da diese beinhaltet, dass das neue Projekt 26 Tiefgaragenstellplätze und die Sperrung der Straße Lindenufer vorsieht.

 

Stellung nehmend dazu erklärt Herr Marten, dass generell Ampelanlagen und ihre Frequenzen bei solchen Verkehrsprojekten neu berechnet werden. Insofern kann sich der Verkehrstakt entsprechend eines Verkehrsgutachtens, welches noch zu erstellen ist, ändern.

Es ist nicht erkennbar, warum die Kurzzeitstellplätze wegfallen sollten, da der Verkehrsraum für möglichen Gegenverkehr breit genug ist.

 

Bei Ausbau der Hertefeldstraße wird sie eine Breite von 12 Metern haben, was auch den Begegnungsverkehr von Lkw zulässt.

 

Man erwägt die Straße Lindenufer zu schließen, um zu vermeiden, dass sich für die Umfahrung der Altstadt ein Schleichweg ergibt. Das muss aber über das Verkehrsgutachten geklärt werden. In diesem Rahmen wird man dann u. a. prüfen müssen, inwieweit der Ampeltakt zu ändern ist und ob ein Parkleitsystem benötigt wird.

 

Eine abschließende Auskunft zu den Hinweisen bezüglich der Verkehrsthematik kann zurzeit nicht gegeben werden.

 

Zu der Frage der Kosten für den Ausbau der Verkehrswege ist zu sagen, dass es sich bei diesem Plan um einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt. Da die erforderlichen Umbauten aus dem Vorhaben heraus rühren, werden die Kosten im Rahmen eins Erschließungs-/Durchführungsvertrages mit entsprechenden Erschließungsanteilen vom Investor zu übernehmen sein.

 

Zu den weiteren Punkten, die in dem gemeinsamen Schreiben der Bürgerin und des Bürgers benannt wurden, bezieht das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

-          Bauhöhe
Hier wird davon ausgegangen, dass die Durchlüftungsfunktion durch den Bauriegel tangiert wird.
Die Bauhöhe orientiert sich an den Gebäuden Breite Straße 37 sowie Hertefeldstraße 4 und liegt in der Höhenentwicklung zwischen diesen beiden. Somit ist die Bauhöhe dem städtebaulichen Gefüge angepasst. Auswirkungen auf die Durchlüftungsfunktion sind nicht erkennbar.
 

-          Wildkräuterwiese
Es wird der Vorschlag unterbreitet, diese zu erhalten.
Bisher wurde die Wiese vom Naturschutz- und Grünflächenamt gemäht, was auch der Eigentümer jederzeit tun kann. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, die Kräuterwiese als Biotop an anderer Stelle wieder anzusiedeln.
 

-          Vergrößerung des Wendehammers
Dieser wird entsprechend den Richtlinien zum Ausbau von Stadtstraßen angepasst und grenzt dann dadurch relativ dicht an die mit einem Staketenzaun umrandete Blumenwiese.
 

-          Auswirkungen auf den U-Bahnschacht
Im Bebauungsbereich verläuft die U-Bahnstrecke. Dadurch liegt eine Belastung durch Ver- und Entsorgung sowie durch das Gebäude selbst vor. Im Rahmen der Ausschreibung ist dieser Punkt vom Liegenschaftsfonds schon einmal hinsichtlich der Preisentwicklung/Preisgestaltung geprüft worden, da durch einen erhöhten Gründungsaufwand eine Einschränkung des Verkaufswerts gegeben ist. Unterlagen dazu liegen nicht vor. Man geht davon aus, dass ein Verkauf bzw. eine Ausschreibung dazu nur dann stattfinden kann, wenn die Fläche grundsätzlich nach dem bekannten Entwurf zum Bebauungsplan auch bebaubar ist.
 

-          Stellplätze am Projekt
Es sind zwei Stellplätze für Behinderte vorgesehen. Diese Thematik ist aber nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Man richtet sich diesbezüglich nach den bauaufsichtlichen Belangen und den Bedürfnissen es Investors bzw. des Projektes.
 

-          Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Es wird vorgeschlagen, die ÖPNV-Anbindung durch eine geänderte Streckenführung des Busses der Linien M 37 oder 136 zu verbessern. Auch dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
 

-          Art der geplanten Wohnnutzung (Seniorenwohnungen)
Die Verfasser des Schreibens bringen zum Ausdruck, dass die geplante Wohnnutzung kein echtes Seniorenwohnen ist, da eine Wohnung eine Küche hat und einen Bereich, in dem man Gäste empfängt. Die vorliegende Planung geht aus ihrer Sicht eher in die Pflegerichtung.
Hierzu wird festgehalten, dass dies eher eine Frage der Begrifflichkeit ist. Zum besseren Verständnis verliest Herr Marten folgende Definition: "Lt. Kommentierung gehören Altenheime, Altenwohnungen und das Wohnen mit Betreuung und Pflege auch zur Wohnnutzung. Die Bewohner leben hier noch weitgehend selbstständig, nehmen aber mehr oder weniger Unterstützungsangebote in Anspruch."
Das heißt, auch wenn in der Entwurfsplanung keine Küchen und keine abgeschlossenen Vorräume enthalten sind, handelt es sich um Wohnungen im Rechtssinne, so wie im vorliegenden Fall.
 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion, an der sich die Bezv. Steinig, Harju, Christ, Schaub und Noelte sowie die Bgd. Baecker und der Seniorenvertreter, Herr Apitius, beteiligen, werden die Nachfragen von Herrn Marten und Herrn Schulte im Detail beantwortet.

 

Bezv. Harju entschuldigt sich für die Titulierung des Ausschusses als "Quasselbude", stellt jedoch fest, dass über einen längeren Zeitraum der Geräuschpegel sehr hoch ist.

 

Die Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch 11 von 12 Mitgliedern des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Bezv. Harju erklärt, dass sie im Namen der Fraktion der GAL die Information nicht zustimmend zur Kenntnis nimmt.


 
 

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