Auszug - sowie für die Grundstücke Betckestraße 15 Ecke Götelstraße 118, 124, 126, 128, 130, 132/140 und für die Teilfläche des Grundstücks Grimnitzseeweg 2, 4 Ecke Pichelsdorfer Straße 24, 26 sowie für die Abschnitte der Franzstraße, der Betckestraße, der Pichelsdorfer Straße, der Grimnitzstraße, der Wilhelmstraße, der Seeburger Straße, der Klosterstraße und der Altonaer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Wilhelmstadt - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme) gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Marten teilt mit, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme) vom 20

 

Herr Marten teilt mit, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (Einsichtnahme) vom 20.08. bis 03.09.2010 stattfand. Es haben 7 Bürgerinnen und Bürger, 1 Vertreter der AG Meine Wilhelmstadt und die BEHALA in den Plan Einsicht genommen bzw. sich geäußert.

 

Lediglich die AG Meine Wilhelmstadt hat eine Stellungnahme abgegeben. Sie bedauert, dass die Begründung nur zwei Wochen auslag und dass keine öffentliche Veranstaltung stattgefunden hat.

Herr Marten betont, dass es sich hierbei um keine Auslegung des Bebauungsplanes handelte, sondern nur um die Einsichtnahme gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Somit ist die 2-Wochen-Frist verfahrensadäquat. Es bedurfte auch keiner weiteren öffentlichen Veranstaltung, da im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Wilhelmstadt zahlreiche Versammlungen und Aktionen, u. a. eine Bürgerbefragung, durchgeführt wurden. Bei diesen Veranstaltungen hatte sich herauskristallisiert, dass die Inhalte des Bebauungsplanes als Problemfeld gesehen werden.

 

Des Weiteren bemängelt die AG Wilhelmstadt, dass der Begriff Vergnügungsstätten nicht hinreichend erklärt wird. Darauf wird eingegangen und er wird in der Begründung detaillierter verdeutlicht.

 

Zu der Nachfrage der Bezv. Domer, wie viel Spielhallen und Wettbüros es im Ortsteil Wilhelmstadt gibt, führt Herr Sellerie aus, dass es zurzeit sieben durch das Gewerbeamt genehmigte Stätten gibt, in denen Geldspielgeräte aufgestellt sind. Darin sind die Wettbüros nicht enthalten, da diese nicht unter den Begriff Spielhalle fallen. Insgesamt sollen es aber neun Spielhallen sein, also zwei weitere. Dies wird derzeit vom Gewerbeaußendienst (Ordnungsamt) überprüft.

 

Weitere Nachfragen der Bezv. Domer und Schaub werden detailliert von Herrn Schulte beantwortet.

 

Der Ausschuss nimmt die Information zum Ergebnis der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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