Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
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Zur Beantwortung der Frage der Bezv. Steinig aus der 42. Sitzung des Ausschusses bezüglich der Altlastenkennzeichnung zum Grundstück Spandauer Burgwall 15 im Bebauungsplan VIII-259 ba führt Herr Schulte aus, dass der Eigentümer den Nachweis geführt hat, dass das Grundstück altlastenfrei ist. Dies wurde Ende September vom Umweltamt bestätigt. Somit ist eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan nicht mehr erforderlich.
Bezv. Steinig erklärt, dass es ihr mit ihrer Frage nicht nur um die Altlasten ging. Vielmehr wünscht sie eine Erklärung, warum ein Bauantrag vermutlich negativ beschieden wird, obwohl in unmittelbarer Nähe ein anderes Bauvorhaben unter gleichen Voraussetzungen bereits genehmigt wurde.
Herr Schulte teilt mit, dass die Beantwortung dieser Frage die Erläuterung von Einzelbelangen zum Bauantrag erfordern würde. Er ist jedoch nicht bereit, dies hier in der Sitzung zu tun, da er den Ausschuss nicht für das richtige Gremium dafür hält. Die Unterlagen zur Beantwortung der Frage der Frau Steinig liegen aber in seinem Büro bereit, so dass er die Frage gern in einem persönlichen Gespräch nach der Sitzung beantwortet.
Bezv. Steinig beantragt, die Beantwortung Ihrer Frage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. |
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