Auszug - Antrag der Fraktion der GAL "Überarbeitung der Vorlage des Jugendamtes - Arbeitsgrundlage Steuerung Hilfen zur Erziehung Stand August 2010" als Dringlichkeitsbeschlussempfehlung des JHA an die BVV am 6. Oktober 2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 28.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

Bezv. Höhne begründet den von ihrer Fraktion ausgearbeiteten Antrag und führt u. a. aus: Die Fraktion der GAL ist der Auffassung ist, dass der im vorigen Tagesordnungspunkt schon diskutierte vom Jugendamt vorgelegte Plan neu überarbeitet werden muss. Es geht darum, welche Intension in den Steuerungsmaßnahmen enthalten ist. Sie schätzt die Arbeit des Jugendamtes sehr und weiß, dass es auch in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat und deswegen geht es darum, die Mitarbeiter im Jugendamt von diesem Druck des Sparzwanges als einzige und übermächtige Vorgabe zu entlasten. Fachlichkeit und fachliche Steuerung ist nie in Frage gestellt worden, denn das ist auch die Aufgabe des Amtes. Es war Ziel und Sinn der Verwaltungsreform, dass die Verantwortungsstrukturen im Bezirk gestärkt werden. Die Kontrollen sollten wieder zurückgenommen werden und mehr Zeit für die einzelnen Familien und Jugendlichen aufgebracht werden, gerade in dieser angespannten Personalsituation.

 

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass nicht allen Mitgliedern des Ausschusses der Antrag vorliegt und eine Diskussion darüber deswegen stattfinden kann.

 

Bezv. Bewig stellt fest, dass der Antrag in der Vorbesprechung diskutiert wurde, dieser aber eine gewisse Brisanz aufweist, die er gern in seiner Fraktion noch besprechen möchte. Er hat seine Vorstellungen, was er gern korrigieren würde, aber ohne Rücksprache möchte er heute keine Entscheidung darüber treffen.

 

BzStR'in Meys erläutert, dass sie den Antrag zur rechtlichen Überprüfung gegeben hat und die ersten 3 Spiegelstriche rein rechtlich nicht beschlossen werden kann.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass dieser Tagesordnungspunkt mit Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses auf die nächste Sitzung vertagt wird.


 
 

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