Auszug - HzE - Aktuelle Situation
Herr
Donner berichtet über den aktuellen Stand bei den Hilfen zur Erziehung. Mit
Einführung des Einrichtungsmanagements kann man sagen, dass sich jetzt schon
etwas bewegt hat. Zahlen können noch nicht mitgeteilt werden, da dies erst seit
3 Monaten läuft und es noch abzuwarten gilt, ob sich das, was man jetzt sieht
und was bemessen ist, auch bestätigt. In einer
Diskussion, an der sich BzStR'in Meys, Frau Loh, Herr Donner, die Bezv. Höhne,
Mross, Bewig, Julius und Bgd. Kroggel beteiligen, geht es um die verschiedenen
Unterbringungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen, mögliche Elternarbeit
und geeignete Hilfen fallbezogen auf die Situation des jeweiligen Kindes. Es
wird die wohnortnahe Unterbringung und ihre Bedeutung gesprochen sowie auch die
Gründe für die Entscheidung, dass es für ein Kind notwendig ist, nicht
wohnortnah untergebracht zu werden sowie die Überprüfung von Einrichtungen und
die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Frau Loh
erörtert den Mitgliedern des Ausschusses die Vorgehensweise und führt u. a.
aus: In Verbindung mit dem zentralen Einrichtungsmanagement, das nach strickt
fachlichen Kriterien schaut, nämlich zuerst danach, was geeignet ist, ergibt
sich dann nach der Geeignetheit die Notwendigkeit und nicht umgekehrt. Dem
Jugendamt Spandau sind zu hohe Kostenausgaben in Gegensatz zu anderen Bezirken
vorgeworfen worden, ohne dass dies in Spandau dezidiert begründet worden
konnte. Darum wird jetzt versucht darauf hinzuwirken, dass die Kinder, die eine
stationäre Unterbringung brauchen und benötigen diese auch geeignet bekommen.
Durch die gerade stattgefundene Vernetzung gibt es hier auch neue
Möglichkeiten, die genutzt werden müssen, wenn es fachlich qualifiziert
angeboten wird. Jeder der Fall, der teurer ist als 110 Euro, kommt noch einmal
gesondert im zentralen Einrichtungsmanagement zur Diskussion. Hier gibt es ein
qualifiziertes Berichtswesen, wo jeder Fall aufgeführt ist und auch die
Begründung dafür, warum 110 Euro nicht realistisch sind und auch die Begründung
aus dem Fallbesprechungsprotokoll, welches Bedarfsprofil es gibt. Bezv.
Bewig führt u. a. aus, dass man zwar die tarifliche Situation, die man in
Brandenburg und anderen Einrichtungen vorfindet, diskutieren kann sowie die
Arbeitsplatzsituation, dass man natürlich gern als Spandauer auch Spandauer
Einrichtungen belegt, um Arbeitsplätze zu schaffen, er kann jedoch bisher
keinerlei fachliche Kritik üben. Auch aus dem vorliegenden Konzept kann er
keine Kritik ziehen, aber es fehlt aus seiner Sicht tatsächlich an messbaren
Qualitätsstandards, die ihm erklären, dass die Bedarfe, die vorliegen, auch
wirklich gedeckt wurden und nicht mehr und oder weniger die Ziele erreichen.
Darum ist für ihn das Konzept nicht schlüssig, so dass er es teilen kann. Frau Loh
erläutert zum Zielerreichungsgrad, dass dies einerseits eine katamnestische
Untersuchung ist, die sich ganz schwer realisieren lässt bei einer Jugendhilfe.
Es gibt kaum katamnestische Untersuchungen zum Zielerreichungsgrad und Erfolg
von stationären Hilfen. Allerdings wurde eingeführt, dass im Hilfeplan
Richtungsziele benannt werden, der Freie Träger diese Ziele 6 Wochen nach
Beginn des Hilfeplans übersetzt in Handlungsziele und -schritte übersetzt als
sog. Erziehungsplanung und dann im Fortschreibungskontext vor der
Fortschreibung geschaut wird, welchen Bezug der Freie Träger in seinem sog.
Entwicklungsbericht auf die im Hilfeplan benannten Richtungsziele nimmt. Das
wird derzeit noch quantitativ erfasst. Dazu können demnächst die ersten
Auswertungen vorgelegt werden. Das Jugendamt wird im November mit den Freien
Trägern qualitative Indikatoren benennen, wie sich diese Ziele dann übersetzen. Die
stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die
Ausführungen zur Kenntnis nehmen. |
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