Auszug - HzE - Aktuelle Situation  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Donner berichtet über den aktuellen Stand bei den Hilfen zur Erziehung

 

Herr Donner berichtet über den aktuellen Stand bei den Hilfen zur Erziehung. Mit Einführung des Einrichtungsmanagements kann man sagen, dass sich jetzt schon etwas bewegt hat. Zahlen können noch nicht mitgeteilt werden, da dies erst seit 3 Monaten läuft und es noch abzuwarten gilt, ob sich das, was man jetzt sieht und was bemessen ist, auch bestätigt.

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR'in Meys, Frau Loh, Herr Donner, die Bezv. Höhne, Mross, Bewig, Julius und Bgd. Kroggel beteiligen, geht es um die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen, mögliche Elternarbeit und geeignete Hilfen fallbezogen auf die Situation des jeweiligen Kindes. Es wird die wohnortnahe Unterbringung und ihre Bedeutung gesprochen sowie auch die Gründe für die Entscheidung, dass es für ein Kind notwendig ist, nicht wohnortnah untergebracht zu werden sowie die Überprüfung von Einrichtungen und die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

 

Frau Loh erörtert den Mitgliedern des Ausschusses die Vorgehensweise und führt u. a. aus: In Verbindung mit dem zentralen Einrichtungsmanagement, das nach strickt fachlichen Kriterien schaut, nämlich zuerst danach, was geeignet ist, ergibt sich dann nach der Geeignetheit die Notwendigkeit und nicht umgekehrt. Dem Jugendamt Spandau sind zu hohe Kostenausgaben in Gegensatz zu anderen Bezirken vorgeworfen worden, ohne dass dies in Spandau dezidiert begründet worden konnte. Darum wird jetzt versucht darauf hinzuwirken, dass die Kinder, die eine stationäre Unterbringung brauchen und benötigen diese auch geeignet bekommen. Durch die gerade stattgefundene Vernetzung gibt es hier auch neue Möglichkeiten, die genutzt werden müssen, wenn es fachlich qualifiziert angeboten wird. Jeder der Fall, der teurer ist als 110 Euro, kommt noch einmal gesondert im zentralen Einrichtungsmanagement zur Diskussion. Hier gibt es ein qualifiziertes Berichtswesen, wo jeder Fall aufgeführt ist und auch die Begründung dafür, warum 110 Euro nicht realistisch sind und auch die Begründung aus dem Fallbesprechungsprotokoll, welches Bedarfsprofil es gibt.

 

Bezv. Bewig führt u. a. aus, dass man zwar die tarifliche Situation, die man in Brandenburg und anderen Einrichtungen vorfindet, diskutieren kann sowie die Arbeitsplatzsituation, dass man natürlich gern als Spandauer auch Spandauer Einrichtungen belegt, um Arbeitsplätze zu schaffen, er kann jedoch bisher keinerlei fachliche Kritik üben. Auch aus dem vorliegenden Konzept kann er keine Kritik ziehen, aber es fehlt aus seiner Sicht tatsächlich an messbaren Qualitätsstandards, die ihm erklären, dass die Bedarfe, die vorliegen, auch wirklich gedeckt wurden und nicht mehr und oder weniger die Ziele erreichen. Darum ist für ihn das Konzept nicht schlüssig, so dass er es teilen kann.

 

Frau Loh erläutert zum Zielerreichungsgrad, dass dies einerseits eine katamnestische Untersuchung ist, die sich ganz schwer realisieren lässt bei einer Jugendhilfe. Es gibt kaum katamnestische Untersuchungen zum Zielerreichungsgrad und Erfolg von stationären Hilfen. Allerdings wurde eingeführt, dass im Hilfeplan Richtungsziele benannt werden, der Freie Träger diese Ziele 6 Wochen nach Beginn des Hilfeplans übersetzt in Handlungsziele und -schritte übersetzt als sog. Erziehungsplanung und dann im Fortschreibungskontext vor der Fortschreibung geschaut wird, welchen Bezug der Freie Träger in seinem sog. Entwicklungsbericht auf die im Hilfeplan benannten Richtungsziele nimmt. Das wird derzeit noch quantitativ erfasst. Dazu können demnächst die ersten Auswertungen vorgelegt werden. Das Jugendamt wird im November mit den Freien Trägern qualitative Indikatoren benennen, wie sich diese Ziele dann übersetzen.

 

Die stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.


 
 

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