Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan VIII-259 ba für die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21, 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22 A, Schifffahrtsufer 5-6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße Spandauer Burgwall, des Burgwallgrabens und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau - Information über die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zum Bebauungsplan VIII-259 ba
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BzStR Röding bringt zum Ausdruck, dass die größten Konfliktpunkte durch einen guten Kompromiss mit Bethanien beseitigt werden konnten.
Herr Marten teilt mit, dass die Beteiligung von insgesamt 31 Trägern und Stellen vom 23.07. bis 13.08.2010 durchgeführt wurde. Für einen Träger erging eine Fristverlängerung bis zum 23.08.2010. 26 Rückmeldungen sind eingegangen, die BEHALA war nicht darunter.
Im Wesentlichen enthielten die Rückmeldungen die Zustimmungen zum Bebauungsplan. Lediglich fünf Anregungen und Bedenken wurden geäußert.
- Das Umweltamt weist zum Grundstück Spandauer Burgwall 15 darauf hin, dass dort Altlasten vorliegen und somit eine dementsprechende Kennzeichnung erforderlich ist. Laut Aussage der Eigentümer erfolgte hier eine Sanierung, die jedoch dem Umweltamt nicht bekannt ist. Sobald der Nachweis vorliegt, dass die Altlast beseitigt wurde, bedarf es keiner Kennzeichnung im Bebauungsplan mehr. - Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bezieht sich auf den Lärmteil. Der Gutachter benutzt in seiner Bewertung die Begrifflichkeit des Kreuzfahrtterminals. Geplant wird jedoch kein Kreuzfahrtterminal, sondern ein Wassertourismusgebiet. Die Ausbauplanung berücksichtigt aber, dass Schiffe anlegen können. Die Senatsverwaltung ist nun irritiert, dass in der Planung kein Terminal verzeichnet ist und keine entsprechenden Rechte eingetragen sind. Offensichtlich wurde die Thematik falsch verstanden. - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII, Sachgebiet Wirtschaftsverkehr, fordert die planungsrechtliche Umsetzung des Wirtschaftsverkehrskonzeptes. Dieses ist jedoch aufgrund seiner Bedeutung lediglich in die Abwägung einzubeziehen. - Das Wasserschifffahrtsamt weist darauf hin, dass die untere Havelwasserstraße auszubauen ist und in diesem Rahmen die Spundwände durch Anker gesichert werden sollen. Da diese sehr tief liegen (40 Grad Neigung), hat dies keine Auswirkungen auf die Bebauung. - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Tiefbau, Objektbereich Ingenieurbauwerke (Brückenverwaltung), führte Bedenken bezüglich eines wasserwirtschaftlichen Bauwerkes an. Sie spekulierte, dass ein Brückenbau über den Graben vorgesehen ist und dann dafür die entsprechende Signatur im Bebauungsplan fehlen würde. Es handelt sich hier aber lediglich um ein Wasserbauwerk, welches örtlich vorhanden ist und in der Planungsunterlage die erforderliche Berücksichtigung fand.
Bezv. Steinig bittet das Bezirksamt, in der nächsten Sitzung über die Art der Altlasten auf dem Grundstück Spandauer Burgwall 15 zu informieren.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis. |
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