Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan VIII-259 ba für die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21, 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22 A, Schifffahrtsufer 5-6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße Spandauer Burgwall, des Burgwallgrabens und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau - Information über die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zum Bebauungsplan VIII-259 ba  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding bringt zum Ausdruck, dass die größten Konfliktpunkte durch einen relativ guten Kompromiss mit Bethanien beseitigt werden konnten

 

BzStR Röding bringt zum Ausdruck, dass die größten Konfliktpunkte durch einen guten Kompromiss mit Bethanien beseitigt werden konnten.

 

Herr Marten teilt mit, dass die Beteiligung von insgesamt 31 Trägern und Stellen vom 23.07. bis 13.08.2010 durchgeführt wurde. Für einen Träger erging eine Fristverlängerung bis zum 23.08.2010. 26 Rückmeldungen sind eingegangen, die BEHALA war nicht darunter.

 

Im Wesentlichen enthielten die Rückmeldungen die Zustimmungen zum Bebauungsplan. Lediglich fünf Anregungen und Bedenken wurden geäußert.

 

-          Das Umweltamt weist zum Grundstück Spandauer Burgwall 15 darauf hin, dass dort Altlasten vorliegen und somit eine dementsprechende Kennzeichnung erforderlich ist. Laut Aussage der Eigentümer erfolgte hier eine Sanierung, die jedoch dem Umweltamt nicht bekannt ist. Sobald der Nachweis vorliegt, dass die Altlast beseitigt wurde, bedarf es keiner Kennzeichnung im Bebauungsplan mehr.
 

-          Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bezieht sich auf den Lärmteil. Der Gutachter benutzt in seiner Bewertung die Begrifflichkeit des Kreuzfahrtterminals. Geplant wird jedoch kein Kreuzfahrtterminal, sondern ein Wassertourismusgebiet. Die Ausbauplanung berücksichtigt aber, dass Schiffe anlegen können. Die Senatsverwaltung ist nun irritiert, dass in der Planung kein Terminal verzeichnet ist und keine entsprechenden Rechte eingetragen sind. Offensichtlich wurde die Thematik falsch verstanden.
Gleichzeitig wird die Regelung der Regenwasserversickerung angemahnt.
Dies ist jedoch nicht erforderlich, da die Bauordnung und das Berliner Wassergesetz bei einer offenen Bauweise vorsehen, dass das Regenwasser über belebte Bauzonen versickert.
 

-          Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII, Sachgebiet Wirtschaftsverkehr, fordert die planungsrechtliche Umsetzung des Wirtschaftsverkehrskonzeptes. Dieses ist jedoch aufgrund seiner Bedeutung lediglich in die Abwägung einzubeziehen.
Gleichzeitig wird von einer heranrückenden Bebauung ausgegangen. Dies ist nicht der Fall, da Bethanien oder bereits bestehendes Wohnen den Schallschutzmantel geben, sodass eine derartige Bebauung nicht vorliegt.
Auch wird moniert, dass man von einer maximalen Lärmausbreitung von 60 Dezibel ausgeht. Dieser Wert entspricht der DIN 18005 für den Schallschutz im Städtebau.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Planung gegen das vorliegende Hafenentwicklungskonzept der BEHALA verstoßen wird und es in der Planung keine Berücksichtigung findet.
 

-          Das Wasserschifffahrtsamt weist darauf hin, dass die untere Havelwasserstraße auszubauen ist und in diesem Rahmen die Spundwände durch Anker gesichert werden sollen. Da diese sehr tief liegen (40 Grad Neigung), hat dies keine Auswirkungen auf die Bebauung.
Des Weiteren erging der Hinweis, dass die Lärmthematik zu regeln ist. Dies hat das Naturschutz- und Grünflächenamt bereits durch Vertrag mit dem Betreiber des Wassertourismusgebietes getan.
 

-          Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Tiefbau, Objektbereich Ingenieurbauwerke (Brückenverwaltung), führte Bedenken bezüglich eines wasserwirtschaftlichen Bauwerkes an. Sie spekulierte, dass ein Brückenbau über den Graben vorgesehen ist und dann dafür die entsprechende Signatur im Bebauungsplan fehlen würde. Es handelt sich hier aber lediglich um ein Wasserbauwerk, welches örtlich vorhanden ist und in der Planungsunterlage die erforderliche Berücksichtigung fand.

 

Bezv. Steinig bittet das Bezirksamt, in der nächsten Sitzung über die Art der Altlasten auf dem Grundstück Spandauer Burgwall 15 zu informieren.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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