Auszug - Bezirksamt Spandau vorbildlich - Zustellung der Post nur noch per Mindestlohn (Antrag des Einzelverord./DIE LINKE v. 21.01.2008) - überwiesen aus der 13. BVV am 30.01.2008 - Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung -vertagt in 12. Sitzung am 18.02.2008 - vertagt in 30. Sitzung am 01.06.2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform
TOP: Ö 2
Gremium: Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 05.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0835/XVIII Bezirksamt Spandau vorbildlich - Zustellung der Post nur noch per Mindestlohn
(Antrag des Einzelverord./DIE LINKE v. 21.01.2008)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezv. (fraktionslos/DIE LINKE)Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:L a n g e 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bgd

 

Bgd. Wolke sieht keinen Raum für diesen Antrag, da das Bezirksamt stets nach den gesetzlichen Grundlagen handelt.

 

Bezv. Höhne fragt nach, ob das Bezirksamt selbst der Auftraggeber für den Dienstleister ist und schlägt vor, den Antrag nicht in dieser Fassung anzunehmen, da er aufgrund der veränderten Rechtslage als erledigt anzusehen ist.

 

Herr Fischer gibt an, dass die Ausschreibung landesweit über das Landesverwaltungsamt erfolgt. Selbstverständlich werden die geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet und fließen in die Verträge ein.

 

Bezv. Lange trägt folgenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass seine Postsendungen nur noch durch Unternehmen versendet werden, die ihren Mitarbeitern den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn zahlen.

 

Die Mitglieder stimmen wie folgt über den Änderungsantrag ab:

 

für den Änderungsantrag:                  5 Stimmen                 (2 Bezv. der Fraktion der SPD,

                                  2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD,

                                  1 Bezv. der Fraktion der GAL)

 

gegen den Änderungsantrag:                  6 Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU,

                                  1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU,

                                  1 Bezv. der Fraktion der FDP, 1 Bezv. der

                                  Fraktion der PANTHER)

 

Somit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

 

 

Die Abstimmung zum Ursprungsantrag des Einzelverordneten/DIE LINKE lautet wie folgt:

 

für den Antrag:                 1 Stimme                 (Bezv. der Fraktion der GAL)

 

gegen den Antrag:                 6 Stimmen                 (3 Bezv. der Fraktion der CDU,

                                  1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU,

                                  1 Bezv. der Fraktion der FDP, 1 Bezv. der

                                  Fraktion der PANTHER)

 

Enthaltung:                 4 Stimmen                 (2 Bezv. der Fraktion der SPD,

                                  2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

 

Entsprechend dieser Abstimmung wird dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung die Ablehnung des Antrages des Einzelverordneten/DIE LINKE vorgeschlagen.


 
 

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