Auszug - Geschäftsbereich 4: Jugend und Familie BE: Bezirksstadträtin Meys  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:08 - 19:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Kassette 1, Seite 2

 

BzStR'in Meys führt aus: Frau Vorsitzende, danke schön. Ich werde versuchen mich an die Vorgaben zu halten. Ich habe, wie Sie sehen, mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgebracht. Wenn ich so wenige Probleme hätte, wie mein Kollege Stadtrat Matz, wie er es gerade dargestellt hatte, hätte ich vielleicht auch nur meinen elektronischen Mitarbeiter mitgebracht, aber falls hier Nachfragen kommen, denke ich…

 

Zwischenruf von Bezv. Lange: Man schließt nicht von der Anzahl der Mitarbeiter immer auf die Probleme.

 

BzStR:in Meys führt weiter aus:…doch, aber die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verrät doch kein Geheimnis Frau Vorsitzende. Das wir ein großes Problem haben, ich denke das ist auch wichtig für die Kolleginnen und Kollegen, die dann hinterher auch Anfragen der BVV beantworten müssen, auch etwas, sage ich einmal, zur Atmosphäre und zu den Fragen der Bezirksverordneten eben auch einen Eindruck bekommen.

 

Sie möchten ganz gerne wissen zum Thema Beurteilung Jahresabschluss 2009. Das ist eine gute Idee, Frau Ewert weißt mich gerade daraufhin, dass wir das schon einmal herumgeben (Tischvorlage). Das ist noch einmal der Jahresabschluss, die 1. Seite, die wir Ihnen fotokopiert haben nur für den Geschäftsbereich 4.

 

Zwischenruf von Bezv. Lange: Sind es zwei verschiedene?

 

BzStR Meys führt aus: Nein. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass der Jahresabschluss 2009 für den Geschäftsbereich 4 nicht so war, wie wir uns das alle gewünscht haben. Es ist kein guter Jahresabschluss gewesen. Eine Sorge ist uns genommen worden, nämlich der Bereich der Kindertagespflege, da sind wir zu 100 % basiskorrigiert worden und für 2010 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so sein, dass wir hier in diesem Transferbereich basiskorrigiert werden. Überhaupt nicht zufriedenstellender Bereich ist der gesamte Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dort sind wir nur zu 50 % basiskorrigiert worden und dort hatten wir eine Zuweisung von knapp 23 Mio. EUR und wir haben knapp 30 Mio. EUR ausgegeben. D. h. bei einer 50 %igen Basiskorrektur bleiben wir dann immer noch auf 4,1 - 4,2 Mio. EUR an Defizit sitzen. Damit können wir natürlich überhaupt nicht zufrieden sein.

 

Was den Stand der Haushaltswirtschaft anbetrifft, das ist dann die zweite Seite, die ich Ihnen hergereicht habe, da kann man auch für den normalen A-Teil, sage ich einmal, da liegen wir ganz gut, also für den Bereich der baulichen Unterhaltung, Grünanlagen, IUK-Technik und Grundstückskosten und Sonstiges. Dort sieht es auch in der Prognose so aus, dass wir mit dem, was uns zur Verfügung steht auch auskommen werden. Auch hier wieder problematisch der Kita-Bereich, wobei Signale kommen aus dem Lande, dass wir doch basiskorrigiert werden, noch nicht klar ist der Bereich der Tagespflege. Aber sehr, sehr problematisch ist der Bereich zur Hilfe zur Erziehung. Da habe ich Ihnen noch einmal die dritte Seite…, Entschuldigung da ist noch einmal eine Seite, da will ich jetzt nicht näher drauf eingehen, es ist mal hier im Haushaltsausschuss gefragt worden, wie sich denn die Hilfen zur Erziehung in den einzelnen Titel auch widerspiegeln. Das, was wir eben gesagt haben, das ist ja nicht nur ein Titel, sondern mehrere und da haben wir noch einmal diese Auflistung gegeben und dann vorletzte Seite ist dann noch einmal ein Vergleich der Ausgaben, Ansätze und Defizite seit 2010, immer oben jeweils die Erziehungsberatung.

 

Dann komme ich auch gleich zu Ihrem nächsten Punkt, zu dem Sie um Ausführungen gebeten haben, nämlich mittel- und langfristige Prognosen für die Ausgaben. Es sieht momentan so aus, dass wir im Bereich Hilfen zur Erziehung auf eine Summe zusteuern werden zum Jahresende, von 34 Mio. EUR, bei einem Ansatz von knapp 23 Mio. EUR und ich will an dem Punkt noch etwas weiter ausholen, was die Diskussion um das Zuweisungsmodell im Land Berlin anbetrifft, das im Moment praktiziert wird.

 

Diejenigen, die schon etwas länger in dem Ausschuss sind und auch im Jugendhilfeausschuss sind, die haben die Diskussion sehr genau mitbekommen, dass wir der Ebene der Runde der Jugendstadträte ganz, ganz intensiv um ein gerechtes Zuweisungsmodell gekämpft haben. Das Zuweisungsmodell, das im Moment im Land Berlin praktiziert wird, halte ich für absolut ungerecht und ich glaube, nicht nur ich, sondern auch die Mitglieder des Haushaltsausschusses und auch des Jugendhilfeausschusses halten dieses für ungerecht, weil die Bezirke bestraft werden mit diesem Zuweisungsmodell, die in den vergangenen Jahren und Vorjahren, so wie auch der Bezirk Spandau, gut gesteuert haben, ihre Fallzahlen reduziert haben und nun ist folgendes Zuweisungsmodell auf der Grundlage der Ist-Zahlen, also der Ist-Fallzahlen, also diejenigen werden bestraft, die gut gesteuert haben. Das bedeutet für den Bezirk Spandau, dass eine erhebliche Disparität ausgewiesen ist, d. h. die Zuweisung pro Kopf schwankt zwischen 461 EUR für den Bezirk Mitte und 820 EUR für den Bezirk Mazahn-Hellersdorf, Spandau liegt trotz schlechter Sozialstruktur mit 539 EUR ganz, ganz deutlich unter dem Mittelwert. Ausgabenseitig pro Kopf sieht es so aus, auch da steht der Bezirk gar nicht so schlecht da, die HZE-Ausgaben pro Kopf, also die gesamten HZE-Ausgaben im Bezirksvergleich sagen, der Mittelwert liegt bei 677 EUR und Spandau liegt bei 724 EUR und Marzahn-Hellersdorf liegt bei 920 EUR. D. h. Spandau liegt an 5. Stelle, ist kein guter Platz, aber es ist auch nicht der schlechteste Platz, wie z. B. Marzahn-Hellersdorf. Wenn ich mir die Hilfen zur Erziehung, die stationären Hilfen zur Erziehung anschaue und hier die pro Kopf Ausgaben im Bezirksvergleich, dann ist der Mittelwert bei 425 EUR und Spandau bei 477 EUR und da nehmen wir den Platz vier ein. Das auch nur noch einmal so zur Erinnerung, man muss auch die Zahlen nennen, die den Bezirk nicht ganz so schlecht dastehen lassen.

 

Trotz der ungerechten Zuweisung kann ich sagen, dass mir die Prognose für das Jahr 2010 überhaupt nicht gefällt. Ich erinnere, Frau Höhne Sie haben in der vorletzten BVV glaube ich, eine sehr flammende Rede gehalten zum Thema Hilfen zur Erziehung und erinnere auch, dass ich geantwortet habe, dass ich gerne auch solch eine flammende Rede gehalten hätte, ich mich aber auch in der Verantwortung sehe zu schauen, wie kommen wir mit dem Geld was wir haben auf der einen Seite aus, neben anderen Bemühungen auf Landesebene natürlich, eben auch für ein gerechteres Verteilungsmodell, eben auch noch einmal zu kämpfen und da weiß ich auch, dass ich Ihre Unterstützung habe. Wir müssen uns jetzt, sage ich einmal, von Standards verabschieden, die wir vorher fachpolitisch gewollt haben, insbesondere die auch im Jugendhilfeausschuss erörtert worden sind. Dies vor dem Hintergrund, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Hilfen zur Erziehung individuelle Rechtsansprüche sind, dass sie also gewährt werden müssen. Wenn ich sage fachliche Standards, fällt mir gerade ein, vor einigen Wochen zeigte mir der Bezirksbürgermeister Fotos, die ihm eine Bürgerin gegeben hat mit der Frage, müssen wir unsere Kinder und Jugendliche dort wirklich unterbringen. Das war eine Einrichtung, die Zimmer sind fotografiert worden, wo ich gesagt habe, na ja, ich möchte dort vielleicht nicht unbedingt wohnen. Wir haben im Bezirk freie Träger, die andere Standards anbieten, aber es wird sein, dass wir uns von solchen Standards trennen müssen. Wir haben in den ganzen Jahren zuvor über sehr regiere Arbeitsanweisungen gesteuert, wo die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schon gestöhnt haben, Stichwort: Bürokratisierung und ich habe dann auf der Grundlage der Prognose für das Jahr 2010 gesagt und jetzt komme ich zu dem dritten Punkt, den Sie angefragt haben, so, was wollen wir dagegen tun, wie wollen wir dagegen steuern. Ich habe das ja schon kurz angesprochen im Haushaltsausschuss, dass wir uns für zwei ad hoc Maßnahmen entschieden haben, die in erheblichem Maße, wie ich finde, wäre ich Sozialarbeiterin, in die Autonomie der Sozialarbeiter eingreifen. Und zwar haben wir einmal ein zentrales Einrichtungsmanagement initiiert, da sind aus allen drei regionalen sozialen Diensten jeweils ein Mitarbeiter, zwei Mitarbeiterinnen herausgezogen wurden, die jetzt, sage ich einmal, durch die Lande reisen und mit anderen Jugendämtern in anderen Bundeslängern auch telefonieren, um Einrichtungen zu akquirieren, die unter 110 EUR liegen. Noch einmal zur Erinnerung, die Falldurchschnittskosten im Land Berlin liegen bei 110 EUR und im Bezirk Spandau liegen sie bei 123 EUR. Ich sage es immer ohne die Cents hinterher zu nennen. Wir suchen jetzt nach Einrichtungen, die unter 110 EUR oder bei 110 EUR liegen und diese Kenntnisse über die preiswerteren Einrichtungen werden dem zentralen Einrichtungsmanagement dann weitergegeben und es sieht so aus, nach einer Fallbesprechung, bevor das Hilfeplanverfahren eingeleitet wird und alle Zeichen daraufhin hinauslaufen, dass der Jugendliche in eine Einrichtung gebracht werden soll, die über 110 EUR liegt, dann wird dieses im zentralen Einrichtungsmanagement besprochen und es wird dann mit dem Wissen der drei Mitarbeiter, die im zentralen Einrichtungsmanagement sind versucht, eine andere, eine preiswertere Einrichtung zu finden. Das stößt nicht immer auf die Zustimmung, auf die große heiße Liebe der Kolleginnen und Kollegen. Alle Unterbringungen, die über 110 EUR liegen, müssen vom Direktor des Jugendamtes genehmigt werden. Das ist das eine. Das bedeutet auch, dass wir auch von dem Standard Wohnort nahe Unterbringung, auch Stückchen weit abweichen. Man kann sehr wohl darüber diskutieren, was ist wohnortnahe Unterbringung. Wohnortnahe Unterbringung kann in Falkensee sein für einen Spandauer, kann in irgendeinem anderen Berliner Bezirk sein, aber

 

Zwischenruf…

 

es ist natürlich so, wenn es keine Familienersetzenden Maßnahme ist und wir auch versuchen weiter an der Option zu arbeiten, dass das Kind/der Jugendliche auch hinterher wieder in das Haus der Eltern zurückgeht, ist natürlich schöner, wenn derjenige oder diejenige auch im Bezirk wohnt, untergebracht werden kann, wenn das soziale Umfeld eben auch noch vorhanden ist und auch die Schule noch vorhanden ist. Da gehen wir jetzt ran und die zweite ad hoc-Maßnahme ist das sogenannte dialogorientierte Fach- und Finanzcontrolling. Wir haben gestern fristgemäß die Ergebnisse bekommen, die wir am Montag dann auch noch einmal auswerten werden. Wir haben die Regionalleitung gebeten, alle Fälle der Kolleginnen und Kollegen sich anzuschauen und auch den Preis sich anzuschauen, das war etwas schwierig, weil dort zwei Dateien nicht miteinander verknüpft werden konnten bzw. dieses nicht in elektronischer Form vorliegen darf, weil ansonsten hätte es der Zustimmung des Personalrates bedurft und das hätte ziemlich lange Zeit gebraucht und wir haben ja nicht mehr viel Zeit. Deswegen ist es händisch gemacht worden und dann sind mit den Kolleginnen und Kollegen Einzelgespräche geführt worden mit der Fragestellung, ich weiß nicht, ob ich das alles zusammenbekomme, Überführung einer stationären Unterbringung im betreuten Einzelwohnen, also die Gruppe der 16jährigen, dass man sich das anschauen kann, Verlegen in eine preiswertere Einrichtung, ambulante Hilfe, andere Hilfeangebote und da habe ich mich noch ein bisschen gescheut, muss ich ganz ehrlich sagen eine Summe pro Sozialarbeiter zu nennen, obwohl man das rein rechnerisch hätte tun können. Das, was ich jetzt im Moment vorliegt, ist nicht unbedingt die Summe, die ich mir vorgestellt habe, da müssen wir in zwei Monaten noch einmal nachjustieren. Wenn das alles umgesetzt werden kann, machen Sie mich jetzt bitte nicht auf 10.000 EUR fest, könnte es sein, dass wir ungefähr 700.000 - 800.000 EUR schon mal als erstes Ergebnis dieser zweiten ad hoc-Maßnahme haben. Da muss dringend noch einmal nachjustiert werden, da werden wir auch noch einmal in die Einzelfälle reingehen.

 

Das sind neben den bisherigen Arbeitsverfahren die beiden ad hoc-Maßnahmen, die wir ergriffen haben. Dann will ich noch auf einen Punkt hinweisen, dass wir natürlich unter der knappen personellen Situation zu leiden haben vor dem Hintergrund, im Jugendhilfeausschuss habe ich es berichtet und die BVV hat gestern dankenswerter Weise einen entsprechenden Antrag gestellt, uns fehlen wahrscheinlich zum Jahresende oder Jahresdrittel ca. 8,5 Stellen im regionalen, sozialen Dienst und wenn die Kolleginnen und Kollegen eine höhere Fallzahl haben, liegt es auch auf der Hand oder liegt es sehr nahe, dass man möglicher Weise nicht so viel Zeit nimmt für eine Prüfung, als wenn wir eben mit ausreichendem Personal ausgestattet wären. So viel erst einmal zu den vier Punkten.

 

Bezv. Bewig führt aus: Ja, Frau Vorsitzende, Frau Stadträtin. Es ist natürlich schwer, weil wir in Parallelausschüssen immer wieder darüber gesprochen haben, deswegen will ich jetzt nicht zu tief in die Fachfragen einsteigen, da haben wir einen Termin im Jugendhilfeausschuss, wenn es dann um die Frage geht, das was Sie angedeutet haben möglicher Weise Standardabsenkung usw., das müssen wir dann, denke ich im Jugendhilfeausschuss intensiv besprechen. Sie haben jetzt, zu meiner Freude zumindest, ein paar Punkte genannt, die mich hoffen lassen, dass vielleicht auch bei Ihnen oder im Jugendamt insgesamt noch deutlicher wird, woran es liegt, dass bestimmte Kosten aus dem Rahmen gehen. Wir hatten ja auch längere Zeit diskutiert bzw. telefoniert, ich hatte auch mit einem Mitarbeiter von Ihnen telefonieren dürfen und bei mir gab es immer ein bisschen Unbehagen, weil mir noch nicht die Situation richtig verdeutlicht wurde. Ich habe noch keine wirklichen Erklärungen dafür, warum die Kosten so plötzlich explodiert sind. Sie haben eben gerade gesagt, Sie haben doch anscheinend, so habe ich es verstanden, noch einmal im Grunde alle Akten öffnen lassen und haben z. B. auch die Frage der Kosten der einzelnen Maßnahmen erhoben. Ich denke, das ist schon mal ein ganz guter Schritt, um da auch Vergleiche ziehen zu können, auch Entwicklungen. Das Thema Entwicklung ist für mich in der Erklärung sehr wichtig. Wir haben von Ihnen Unterlagen bekommen und ich will jetzt nicht sagen was alles fehlt, oder dass ich mir mehr erwartet hätte, darüber haben wir schon gesprochen, aber es fehlen mir die Entwicklungen, eine gute Auflistung, welcher Träger, wie viele Plätze er vergeben hat. Ich erkenne eben nicht, wie es in der Zeitachse sich entwickelt hat bei den einzelnen/unterschiedlichen Maßnahmen, die in einer Hilfeplanung festgelegt werden. Ich denke, daran muss man auch erkennen können, an welchen Stellen ganz konkret laufen bestimmte Dinge aus dem Ruder. Sie haben immer von Finanzcontrolling gesprochen. Ich bin jetzt kein Jugendhilfeplaner, das gebe ich ganz offen zu. Ich bin auch kein Betriebswirt, aber meine Frage an Sie wäre, fühlen Sie sich als Stadträtin genug informiert über bestimmte Entwicklungen bei den Zahlen, die sich ergeben. Findet ein wirkliches Controlling statt, sind mal Kennzahlen definiert worden z. B. an Hand derer man erkennen kann, wo man Abweichungen hat? So verstehe ich ein Finanzcontrolling.

 

Wenn es so ist, dass so ein Finanzcontrolling vorliegt, dann wäre ich sehr daran interessiert zu erfahren, auf welche Kennzahlen hat man sich z. B. geeinigt. Anhand welcher Kennzahlen will man negativen Entwicklungen oder Abweichungen erkennen. Das habe ich aber schon, glaube ich, letztes Mal gesagt, ich weiß nicht mehr im Jugendhilfeausschuss oder hier, die Frage tatsächlich des durchschnittlichen Verbleibs in einer Maßnahme. Den habe ich jedenfalls hier noch nicht in den Unterlagen, die Sie uns gegeben haben, erkennen können. Das ist ja nicht ganz unwichtig. Auch im Vergleich, erstens eine Entwicklung zu erkennen und zweitens auch einen Vergleich mit anderen Bezirken zu erkennen. Dann habe ich auch letztens, glaube ich, schon erwähnt die Frage der Maßnahmenwechsel, die auch eine Aussagekraft haben können. Muss ich jetzt sozusagen intensivere Leistungen mittendrin anbieten, kann ich auch z. B. von der intensiveren Betreuung runtergehen, ein Schichtmodell und andere Fragen. Dann z. B. auch einmal zu prüfen, es wird ja, so verstehe ich es jedenfalls in der Hilfeplanung, durchaus eine Entwicklung schon beschrieben, also ein Ziel formuliert und wie steht es denn um die Zielerreichung in solch einer Hilfeplanung. Da wird man sicherlich auch Zahlen haben, gerade auch was den Zeithorizont angeht oder z. B. wie viel Fälle gibt es, wo ein Übergang stattfindet zwischen stationär und ambulant. Das sind Kennzahlen, woran man erkennen kann wie ein Ist-Stand ist, aber auch wie eine Entwicklung stattgefunden hat. Natürlich eine ganz wichtige Frage ist auch wie weit ist man sozusagen bei einem Qualitätsmanagement, wo man dann durchaus Träger bewerten muss, wie die Arbeit der Träger stattfindet. Denn ich glaube, wir wollen alle, dass gute Arbeit stattfindet. Wenn man dann Geld bezahlt für Maßnahmen und auch gutes Geld bezahlt, dann will man eine gute Leistung. Man kann sich nicht nur an den Kosten orientieren und sagen geringere Kosten müssen zwangsläufig schlechtere Leistungen sein. Aber auch anders herum würde ich es nicht festlegen. Deswegen die Frage, wie weit ist man an der Stelle bei einem tatsächlichen auch Fachcontrolling, was ja da hinter steckt auch im Jugendamt. Das sind einige Punkte, die ich Ihnen mit auf den Weg geben möchte, vielleicht können Sie ein paar Punkte schon beantworten.

 

Vielleicht einen letzten Punkt noch, gibt es im Jugendamt so etwas wie einen, ich weiß gar nicht ob der Begriff richtig ist, so etwas wie einen Jugendhilfeentwicklungsplan, dass man sozusagen, wir haben ja oft über Jugendhilfeplanung gesprochen, aber nur weil wir es sozusagen in der AG Jugendhilfeplanung noch nicht fertiggebracht haben, denke ich doch auch, dass es das Jugendamt an sich auch auf Basis von Sozialdaten z. B. Sozialstrukturdaten diese Zahlen mit den Hilfen zur Erziehung zusammenpackt, auf einer Karte und nach Sozialräumen um daraus auch Prognosen abgeben zu können, um auf die nächsten Jahren einmal zu schauen und zu sagen, da könnte, bei einer weiteren negativen Entwicklung folgendes auf uns zukommen. Um anhand dieser Werte einmal zu überprüfen, ob man sozusagen im Plan ist, oder ob man z. B. aus dem Plan herausläuft und man dann keine Erklärung hat auf Basis der Sozialdaten. Also, das wären die Fragen, die mich interessieren würden, wie weit Sie oder das Jugendamt da ist und welche Überlegungen man anstrebt, um solch ein Verfahren umzusetzen.

 

BzStR'in Meys führt aus: Frau Vorsitzende, Herr Bewig. Ich glaube nicht, dass ich Ihnen jetzt hier diese Fragen alle beantworten kann. Wir haben verabredet im Jugendhilfeausschuss, und dort haben wir die Fragestellung der Jugendhilfe auch dokumentiert, die haben wir Ihnen aufgelistet und da werden wir Ihnen auch die entsprechenden Papiere geben. Was ich Ihnen hier heute beantworten kann und das ist nicht nur ein Spandau-Dilemma, sondern ein Berlinweites Dilemma, aber auch das wissen Sie, Herr Bewig, dazu hatte der Jugendamtsdirektor im letzten Jugendhilfeausschuss auch ausführlich berichtet. Es gibt Berlinweit kein einheitliches Erhebungssystem. Daran wird im Moment gearbeitet. Wir haben im Bezirk Spandau natürlich auch das Berichtswesen. Wir haben Quartalsberichte, wir können Ihnen Regionen spezifisch, Sozialraum spezifisch sagen, wie viel Hilfen zur Erziehung, auch untergliedert nach den Hilfearten, auch angeboten werden bzw. abgefragt werden wofür wir zahlen müssen. Diese Zahlen haben wir alle da.

 

Zum Thema Qualitätsmanagement, ich glaube, da ist Frau Loh dann angesprungen, weil sie eben auch in einer Berlinweiten Arbeitsgruppe und Spandau ist federführend, an der Qualität von Hilfeplänen und Trägerberichten nach arbeitet. Da liegt Berlinweit einiges noch im argen und das kann Frau Loh noch einmal berichten.

 

Frau Loh führt aus: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren. Es sind drei Themen, die Sie angesprochen haben. Drei Komplexe, einmal Qualitätsmanagement, dann Jugendhilfe Entwicklungsplanung und Fach- und Finanzcontrolling. Das ganze Problem ist, ob man es nebeneinander stellt oder zueinander bringt, also meine eigene Position ist, ich zähle das alles zum Qualitätsmanagement und das Fach- und Finanzcontrolling gehört im Rahmen von Steuerung sozusagen zu diesen Kontrollinstrumenten und dem Berichtswesen. Zum Thema Kennzahlen, natürlich könnten wir Kennzahlen vorgeben. Das Problem mit den Kennzahlen ist, dass es sich bei Hilfen zur Erziehung um individuelle Hilfen handelt, die sich keiner Kennzahl beugen. Das ist die Schwierigkeit, die sich in der ganzen Bundesrepublik darstellt, deswegen gab es bundesweit ein großes Projekt "Wirksamkeit von Hilfen zur Erziehung" wo die Frage gestellt wurde, was könnte denn eine Kennzahl sein, die sowohl fachlich, als auch im Finanzbereich sich wieder spiegelt. Man hat keine gefunden. Man hat sich darauf verständigt, der wesentlichste Punkt ist die Beteiligung in dieser Schnittstelle bei Beginn einer Hilfe zur Erziehung und im Fortverlauf bei der Fortschreibung. Also das ist ein Dialog, zwischen freien Träger im Dreieck freie Träger - Jugendamt - und Hilfeempfänger, was die Eltern sind.

 

Nun noch einmal deutlich zu machen, Hilfe zur Erziehung wird dann gewährleistet und muss gewährleistet werden, wenn die Erziehungsfähigkeit der Eltern vorübergehend nicht gegeben ist. Darin liegt die Tücke. Wie definieren Sie Erziehungsfähigkeit oder nicht gegebene Erziehungsfähigkeit in Form einer Kennzahl. Daran macht sich aber fest, was sozusagen der Bedarf der Hilfe ist und welche Leistung vom freien Träger erbracht wird, um diese Problematik zu beheben. Da haben wir, und das ist, so blöd es klingt, bei unserem Dilemma, wir sind im Moment führend, was Qualitätsentwicklung angeht, wir haben zusammen mit dem Senat, den freien Trägern von Spandau und dem Jugendamt Spandau eine sogenannte Qualitätsentwicklungsoffensive gestartet, in der sowohl die Richtungsziele des Jugendamtes im einzelnen Hilfeplan bewertet werden, als auch die Erziehungsplanung der freien Träger im Sinne von Formulierungen von Handlungszielen und Handlungsschritten. Das ist der einzige Punkt, wie Sie überprüfen können, ob etwas erreicht worden ist. D. h. wir sind ganz klar in diesem Zusammenhang Qualitätsentwicklung von Zielformulierungen und wir werten zzt. seit Anfang des Jahres Trägerberichte aus. In diesen Trägerberichten, meinetwegen nach 6 Monaten einer Hilfe, beziehen die sich auf die Erreichung der Ziele. Also genau das, was Sie gesagt haben und das muss im Moment ausgewertet werden und wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr - Januar/Februar - mehr dazu sagen können. D. h., was wir hier gemacht haben in Spandau, wir haben einen gemeinsamen Steuerungskreislauf etabliert. Das sind sehr umfangreiche Papiere, allein dieses Projekt sind 50 Seiten, also wenn Sie Interesse haben, schicke ich Ihnen das gerne. Ich selber bin der Meinung, das ist etwas ganz Tolles. Das Problem, das wir im Moment haben ist auf Grund der Finanzsteuerung, haben die freien Träger schon ganz deutlich formuliert, dass sie ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wahrscheinlich zurückziehen müssen. Das Problem ist, wir arbeiten einerseits an Standards und an Leistungsüberprüfung und auf der anderen Seite sind wir durch die massive Finanzsteuerung natürlich auch gezwungen nicht mehr nur in Spandau unterzubringen. Da haben die natürlich gesagt, warum sollen wir denn da mitarbeiten. Ich will das nur als Problem nennen, also es ist egal Strick oder Beil die Wahl.

 

Zum Jugendhilfeentwicklungsplan hat Frau Meys ja schon etwas gesagt. Ich hoffe, dass ich den Zusammenhang versucht habe. Natürlich kann man ganz viel einsteigen dazu.

 

Bezv. Bewig führt aus: Ja, Frau Vorsitzende, ich habe bis heute nicht verstanden, ich will es gerne verstehen, aber ich habe es bis heute nicht verstanden, wie Sie, Sie beschreiben die Entwicklung, dass jetzt fast ausschließlich auswärtige Träger sozusagen belegt werden, auf Grund der günstigeren Kostenstruktur. Dafür habe ich aber zumindest noch nicht Erklärungen, warum das so ist. Sie werden doch wohl, wenn Sie jetzt eine Maßnahme einleiten, sagen o.k., da ist ein Träger XY, der nimmt 110 EUR und dann gibt es einen Spandauer Träger, der nimmt z. B. 130 EUR. Sie werden doch an Hand einer Tabelle wahrscheinlich diese Entscheidungen treffen, sonst würden Sie ja nicht sagen Spandauer Träger sind teurer und deswegen bringen wir auswärtig unter. Und diese Übersicht, diese Kostendifferenz zwischen den Trägern, die habe ich bisher noch nirgends gesehen.

 

BzStR'in Meys führt aus: Das habe ich jetzt nicht verstanden. So wie ich es verstanden habe fragen Sie nach, gibt es eine Datei im Jugendamt, die da sagt, der Träger XY kostet 110 EUR und der Träger MM kostet mm EUR. Ja, so etwas gibt es natürlich, aber das heißt noch lange nicht, dass derjenige, das Kind, der Jugendliche auch tatsächlich für 110 EUR untergebracht ist, weil das ist der Standardsatz und dann gibt es noch Nebenkosten. Die Nebenkosten sind genau das, was Frau Loh gesagt hat, die sind ganz individuell auf das Kind, auf den Jugendlichen,abgestimmt.

 

Bezv. Bewig führt aus: Aber Sie treffen die Aussagen auf der Basis, dass die Spandauer Träger teurer sind, als die Brandenburger Träger. Das ist nicht so.

 

BzStR'in Meys führt aus: Das habe ich, glaube ich, schon mehrere Male im Jugendhilfeausschuss dargelegt, dass wir, weil wir wohnortnah untergebracht haben nicht unbedingt sage ich einmal so hoch in das Defizit geraten sind. Man kann nicht sagen es ist ein Automatismus, Spandauer Träger sind teurer. Es gibt einen Träger in Spandau, der ist teurer, der hat einen höheren Durchschnittssatz und wenn Sie fragen, ob wir den noch weiterhin belegen werden, dann kann ich Ihnen sagen, es bleibt bei der Marge 110 EUR Unterbringung. Sollte es aber begründete Ausnahmefälle geben, weil das Kind, der Jugendliche gerade dieses Hilfeangebot braucht mit den zusätzlichen intensiven Betreuungen, die dieser Träger anbietet, dann wird er natürlich weiterhin belegt werden müssen, weil - noch einmal - es gibt einen Rechtsanspruch.

 

Zwischenfrage von Bezv. Lange: Das bedeutet dann, das dieser Nebenbedarf dazu beigetragen hat, dass es so teuer war, oder? Vielleicht können Sie das noch einmal darlegen.

 

Es gibt einen festen Tagessatz, den die Einrichtung errechnet, vielleicht können wir das gleich noch einmal mit dem Rahmenvertrag erklären Frau Loh, da sind Sie auch Fachfrau. Und dann gibt es eben noch unterschiedliche zusätzliche Hilfen, die das Kind, der Jugendliche braucht. Und die kosten auch noch einmal zusätzliches Geld. Das ist für jedes Kind, für jeden untergebrachten Jugendlichen total unterschiedlich.

 

Bezv. Lange führt aus: Nur weil Sie sagten, die Spandauer Träger sind nicht in den Grundkosten oder in den Durchschnittsgrundkosten teurer, dann müssten …

 

…BzStR'in Meys führt aus: …nein, das haben Sie falsch verstanden. Der Tagessatz ist bei einem…

 

Zwischenruf von Bezv. Lange: …bei einem, ja aber bei den anderen nicht. Und bei den anderen muss es daran gelegen haben, dass diese Zusatzleistungen dementsprechend teurer waren.

 

Frau Loh führt aus: Es gibt in Berlin und in allen Bundesländern eine Vereinbarung, dass jede Leistung bei den Hilfen zur Erziehung als Entgeltvereinbarung, Leistungsbeschreibung und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorliegen muss. In Brandenburg machen es die einzelnen Jugendämtern in den einzelnen Kommunen. Berlin ist ein Stadtstaat, hier wird es zentral gemacht. Dazu gibt es die Berliner Rahmenvereinbarung für Jugendhilfe und dort finden die Verhandlungen, also im Senat finden die Kostenverhandlungen statt, und zwar über die Liga. In der Liga sind die Wohlfahrtsverbände drin und es gibt bestimmte Qualitätsstandards meinetwegen für eine intensive Unterbringung bei den Hilfen zur Erziehung. Dort liegen bestimmte Sätze vor, wie die Qualifikation der Mitarbeiter sein muss und welche Bezahlung diese Mitarbeiter bekommen. Ich rede jetzt nicht über die Treber-Hilfe. Ich rede jetzt darüber, wie es jetzt ganz normal sein sollte und dann wird in einem komplizierten Verfahren, dass im Senat berechnet wird, wie dieser Tagessatz ist. Dann kann dabei herauskommen, dass der Tagessatz 108 EUR ist, 120 EUR ist, weil es noch einen Psychologen gibt, oder weil es auf dem Gelände von Sachen noch irgendwelche bestimmte Angebote gibt, die auch genutzt werden. Also das ist sehr differenziert. Jede Einrichtung hat einen eigenen Entgeltsatz. Wenn Sie hier in Spandau den Sonnenhof mit dem Johannesstift vergleichen würden, so gar selbst bei einer sogen. 24 Std.-Betreuung, gibt es erhebliche Unterschiede, wie dieses Angebot ausgestaltet ist. Daraus ergibt sich auch die Frage, welche Einrichtung dem Bedarfsprofil des Kindes oder Jugendlichen. Danach schauen wir auch. Man kann nicht sagen der Sonnenhof ist immer richtig oder immer falsch, sondern das Problem ist, wie ist die Zusammensetzung der Gruppe der Kinder, welche Erzieher sind dort gerade da, wie ist die Altersstruktur, was für Problemlagen sind da. Also es kommen in diese Frage, wann belege ich eine Einrichtung, verschiedene Aspekte rein. Diese Entgeltvereinbarung ist, und das muss man einfach so sagen, auch so viele Jahre nach der Wende, noch einmal ein Unterschied zwischen Ost- und West-Berlin und zwar weil wir ein Tarifgefüge haben Ost und ein Tarifgefüge West. Sobald Sie über die Brandenburger - Berliner - Richtung Brandenburg sind, haben Sie natürlich wieder die anderen Tarife und die kommunal ausgehandelten Tarife. D. h. eigentlich, und das sag ich auch wenn ich mich weit damit aus dem Fenster lehne, sagt das Geld noch nichts darüber aus, wie die Qualität ist. Da ist das Problem wo wir jetzt versuchen über Qualität und Geld eine gute Unterbringung zu gewährleisten. Also, man kann nicht sagen, jedes Kind, was für 145 EUR pro Tag untergebracht wurde, bekommt in der angemessenen Zeit, meinetwegen von 1 ½ Jahren, auch tatsächlich die Wirkung, die wir uns erwünscht haben. Das ist aber nicht nur Problem des Bezirksamtes Spandau, sondern das ist in der ganzen Bundesrepublik das Problem, da gibt es auch große Untersuchungen zu. - Aber jetzt gehe ich schon wieder weiter.

 

Bezv. Höhne führt aus: Vorab möchte ich zu Protokoll geben, dass ich die vorgetragenen Maßnahmen nicht billigen kann, nicht unterstütze, ich halte sie für fachlich falsch und für rechtlich fragwürdig. Das betrifft sowohl den Eingriff in die Autonomie, wenn der nicht wirklich dokumentiert ist in den Akten, das ist auch die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, dass eben klar ist, dass fachliche Erwägung keine Rolle spielen, sondern eine Maßzahl von 110 EUR das Kriterium ist, nachdem die Einrichtung ausgesucht werden. Das so vorgetragen. Schriftlich wird vom Jugendamt immer wieder hier aufgeliefert, dass die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden. Das ist eben die Angemessenheit, die Geeignetheit, die Erforderlichkeit, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Wenn hier aber gesagt wird, also 110 EUR mit den weiteren Auswirkungen, dann entspricht es eindeutig nicht mehr den Vorgaben. Für das Protokoll, also dass da keine Unterstützung ist. Wenn ich dann die weiteren Ausführungen höre, ich sehe Ihre Nöte, das ist gar nicht die Frage, ich halte nur die Konsequenz, die Sie daraus ziehen für falsch und kann hier für uns nur sagen, dass wir in dieser Art und Weise nicht den Druck aufs Jugendamt machen. Wir können alle Kosten immer diskutieren und immer fragen, wie können wir Kosten senken. Das ist nicht der Punkt. Aber wenn dann die Konsequenz gemacht wird, man muss jetzt das Tarifgefälle ausnutzen, also Ost-West, Brandenburg eine Region mit hoher Arbeitslosigkeit und mit geringem Potenzial, wo sich dann aber auch Berliner Träger mit ansiedeln, weil dort eben ein anderes Tarifgefälle ist, dann können wir nach dieser Logik gleich sagen, o.k. in Polen gibt es auch deutsche Schulen, die sind billiger. Das kann kein Kriterium der Unterbringung sein, weil das mit der Bahn stellenweise genauso weit weg ist, wie manche Orte in Brandenburg. Politisch widerspricht das auch völlig dem, nicht was jetzt auf der Finanzebene los ist, und ich sehe jetzt wieder das amüsierte Lächeln, auf der Finanzebene gibt es die eine Seite, dass es gedrückt wird und die Kosten gesenkt werden müssen, gleichzeitig diskutiert der gleiche Senat und das gleiche Abgeordnetenhaus. Die Fragestellung, wie wir den Punkt der Tarife und der Tariftreue, der besseren Transparenz, der Einhaltung der Entgeltvereinbarung in Berlin durchsetzen können und in den Entgeltvereinbarungen. Frau Loh, Sie haben es ja gesagt, die Träger legen ihre Konzeption vor und nach den für sie verbindlichen Tarifverträgen wird der dann der Entgeltvertrag abgeschlossen. Der ist von der Senatsverwaltung anerkannt. Dann ist es die falsche Konsequenz, die Träger so zu vergleichen und zu sagen, es tut uns leid, ihr hattet einen zu hohen Tarifvertrag, wir belegen euch nicht mehr. Dann müssen wir Berlinweit schauen, wie wir diese unterschiedlichen Tarife, die politisch auch gewollt sind, entsprechend in der Bewertung dann auch so ausdrücken, dass sie im Median berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass wir Berliner Träger, die Tarife haben, wie z. B. die Diakonie und da sitze ich hier und fühle mich sehr unwohl, den AVR verteidigen zu müssen. Also ein Tarifvertrag, der schlechter ist, als der der öffentlichen Hand, für die freien Träger aber noch ein guter mit dem Wissen, dass da noch die Problematik ist, dass es Mitarbeiter gibt,die schon länger bei dem Träger arbeiten, die jetzt eigentlich alle gekündigt werden müssten, damit zu den neuen Konditionen wieder die Einstellung ist und das als direkte Folge von Steuerungsmaßnahmen in der Jugendhilfe. Das kann wirklich nicht sein. Da sind auch noch andere, die Haus- und Ost-Tarife die wir da ausnutzen, wo ich sage o.k. Falkensee und der Haustarif Ost eines Trägers, ist durch die Wohnortnähe und die Staffelung noch gedeckt. Aber alles, wo jetzt herumgereist wird und preiswertere Einrichtungen gesucht werden, ist eine Katastrophe. Das politische Signal, wenn man sich daran erinnert, dass es einmal eine bezirkseigene Einrichtung war, dass dort der öffentliche Tarif galt, die dann über Jugendaufbauwerk, wie einige andere Einrichtungen in die freie Trägerschaft kommt, welches politische Signal wird von diesem Senat und von diesem Bezirksamt ausgesendet, vor dem Hintergrund, dass weitere Einrichtungen und weitere Angebote des Bezirkes an freie Träger gegeben werden und dass das auch die Aufforderung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dort auch mitzugehen. Wenn dann absehbar ist, wenn sie das machen, also sie haben die Wahl ins ZeP zu gehen und irgendwo hingesetzt zu werden oder aber in einen freien Träger zu gehen, wo dann der gleiche Senat Jahre später kommt und sagt, aber ihr seit uns jetzt zu teuer, überlegt einmal wie ihr billiger arbeiten könnt. Das ist ein Aspekt dieser Maßnahme, wo ich einfach nur sagen kann, der ist politisch verheerend und falsch.

 

Zu der Frage das wohnortnahe Prinzip aufzugeben, wenn es im Einzelfall gerechtfertigt ist, jederzeit. Im Einzelfall kann es auch immer gerechtfertigt sein, möglichst weit weg unterzubringen. In der Regel aber ist es so, dass die sozialen Beziehungen und die sozialen Bezüge wie Schule und die Schulbindung einfach auch ein wesentlicher stabilisierender Faktor für Kinder in einer Notsituation sind. In einer existentiellen Krise, wo es auch darum geht, auch stabilisierende Faktoren eben auch zu behalten. Von daher ist der Eingriff in die Autonomie, unter Kostengesichtspunkten, aus meiner Sicht rechtlich mehr als fragwürdig. Das ist der Hintergrund. Ich weiß nicht, ob noch zu diesem Punkt diskutiert werden soll, ich würde ansonsten gerne das, was dankenswerter Weise, ich sehe, dass das Jugendamt auch sehr, sehr viele Vorarbeit geleistet hat, was uns aufgelistet wurde, die Punkte gern noch einmal nachfragen.

 

Bezv. Noelte führt aus: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Ich habe immer noch ein Problem. Frau Höhne spricht von gesetzlichen Vorschriften, die eingehalten werden und dann gibt es unterschiedliche Sätze. Wenn ich also einen Satz von 110 EUR habe und halte die gesetzlichen Vorschriften ein, dann muss ich sagen, wenn ich 128 EUR nehme, mache ich mehr. Die Frage ist einfach hier, ist es wirklich mehr anbringbar, d. h. muss es unbedingt sein, denn das sind ja mehr als gesetzliche Vorschriften. Hier sehe ich eigentlich das Problem, genauso was heißt Standard, wie soll der Wohnbereich aussehen? Mit Fernseher, Computer oder sonst was? Wo ist der Standard? Frau Höhne, Sie können den Kopf schütteln wie sie wollen, irgendwo hört der Sozialstaat letztendlich auf. Dann kommt die dritte Sache, Wohnortnähe. In vielen Fällen ist es sogar wichtiger, dass die Wohnortnähe nicht so nah ist, weil der häusliche Einfluss, wie das Kind oder der Jugendliche eigentlich zu dem Problem gekommen ist, das Haus war, da wo er aufgezogen wurde. Wenn er dort wieder im nahen Bereich ist, kommt er automatisch wieder in dieses Problem hinein. Bei Reha-Maßnahmen, sage ich einmal, weit weg von zu Hause, damit ich erst gar nicht wieder nach Hause komme und bei Jugendlichen sage ich ganz nah heran, damit sie ihren Einfluss haben. In der Schule haben sie wieder das gleiche Umfeld und kommen wieder in ähnliche Probleme.

 

Zwischenruf!

 

…Es sind viele Sachen, die von zu Hause weg sind. Es ist nicht eines. Das sind alkoholisierte Familien, warum die Kinder weggenommen werden oder weggehen, aber in diese Familien kann der Jugendliche nicht wieder zurück. Da meine ich, wo ist der Standard, wenn ich sage gesetzliche Vorschriften heißt, manche machen es mit 110 EUR vielleicht auch mit 98 EUR, weil das ist ein Mittelwert und andere sagen gesetzliche Vorschriften, bei uns bezahlst du 128 EUR. Was liegt denn da drin, warum nimmt denn der Träger 128 EUR, ist der so viel besser? Das ist die Frage. Da bin ich der Meinung, dass in der Vergangenheit, so habe ich Informationen, dass durch die Zuordnung zu bestimmten Trägern, dass man gezielt auf bestimmte Träger daraufzugegangen ist, andere Träger Insolvenz gegangen sind, weil die nämlich keine Leute, keine Klienten mehr bekommen haben und damit eigentlich Pleite gegangen sind, weil ganz besondere Träger immer wieder eingesetzt werden. Da ist in der Vergangenheit ein großer Fehler m. E.

 

Bezv. Bewig führt aus: Frau Vorsitzende, ja, das ist tatsächlich ein ganz schwierige Diskussion. Ich glaube auch, dass der eine oder andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht ganz wohlfühlt. Das sehe ich auch, das kann ich mir auch gut vorstellen. Jetzt geht es mir nicht darum, dass wir jetzt sozusagen diese Tarifspirale jetzt anheizen wollen. Mir ging es bisher immer nur darum zu sagen, ja, gesetzlicher Anspruch muss gewährleistet werden. Sie machen aus meiner Sicht, Frau Höhne, Sie führen immer die gesetzlichen Vorgaben im Munde und behaupten, dass jeder Sozialarbeiter, wenn er die Hilfeplanung macht, dann auch richtig liegen muss. Ich sage das einmal vorsichtig. Mir geht es darum, dass wir ein System haben, wo wir auch anhand von Zahlen erkennen können, was sind Durchschnittswerte, weicht man von irgendwo ab, dann muss man dort hinterfragen. Ist es z. B. nötig, kann es eine Situation geben, dass ein Jugendlicher eine Intensivleistung erhält, eine teuere in einer Gruppe, die er dann aber z. B. zu irgendeinem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr braucht. Bleibt er dann in der Intensivgruppe oder wird er sozusagen in eine andere Gruppe gegeben? Wie sind dort die Verweildauern? Darum ging es mir, ich wollte gern ein System haben, wo ich anhand von Zahlen erkenne, ob es Abweichungen gibt und dann dort steuern zu können und trotzdem die gesetzliche Verpflichtung einzuräumen. Sie haben es jetzt angedeutet Frau Loh, dass hängt auch mit dem Qualitätsmanagement zusammen. Ich bedauere ein bisschen, wenn ich Kritik üben darf, mag die Berliner Situation so sein wie sie ist, dass wir dort nicht schon viel weiter sind, weil ich glaube, dass man über diesen Prozess hätte vielleicht schon den einen oder anderen Euro verhindern können oder die eine oder andere Ausgabe. Davon bin ich überzeugt. So habe ich Sie verstanden, erwarten durch dieses Qualitätsmanagement auch eine bessere Steuerung in Zukunft. Insofern, schwieriges Thema. Die Fachfragen, die Herr Noelte jetzt hier angesprochen hat, die Frau Höhne angesprochen hat, die ich auch noch sicherlich habe, die sollten wir im Jugendhilfeausschuss diskutieren. Mögliche Standardabsenkungen, die Belegung von Trägern, wohnortnah, nicht wohnortnah sollten wir tatsächlich im Jugendhilfeausschuss besprechen.

 

Bezv. Mross führt aus: Danke schön, Frau Vorsitzende. Genau das Herr Bewig sollten wir tun. Es gibt hier in der Diskussion eine unheimliche Spannbreite zwischen dem was Frau Höhne gesagt hat und zwischen dem was Herr Noelte gesagt hat. Ich halte Ihnen einmal zu Gute Herr Noelte, dass Sie kein Jugendpolitiker sind, sonst müsste ich dazu noch einmal einiges sagen, weil ich das ausgesprochen kritisch finde, was Sie da gerade gesagt haben. Ich finde auch, dass wir die Diskussion in die wir jetzt eingestiegen sind, hier nicht weiterführen sollten, weil es einfach nicht der Ausschuss dafür ist. Ich denke, wir kommen in Gebiete, die wir hier nicht besprechen sollten und würde dem, was Herr Bewig gesagt hatte, absolut zustimmen. Wir sollten uns hier mit Zahlen befassen und wenn wir diese bekommen könnten, dann denke ich, können wir aus haushaltspolitischer Sicht weiter darüber unterhalten.

 

Trotzdem möchte ich noch einmal sagen, dass vom Grundsatz her ich Frau Höhne natürlich absolut verstehen kann. Auch das hat Frau Meys gestern gesagt, die Rede hätte sie gern selber gehalten. Ich denke, das geht fast jedem so der mit Jugendpolitik zu tun oder im Jugendamt arbeitet. Nichts desto trotz fehlen die Alternativen. Natürlich gibt es einen Rechtsanspruch und selbstverständlich muss dem auch Genüge getan werden, aber wenn wir uns die Zahlen ansehen, in die wir hier hineingeraten, dann sind die für Spandau sicherlich sehr kritisch. Es mag Bezirke geben in Berlin, die da besser aufgestellt sind, grundsätzlich ist es aber in Berlin so, aber nicht nur in Berlin auch im gesamten Bundesgebiet so, dass die Zahlen für die Hilfe zur Erziehung immer mehr steigen und die Alternativen zum Sparen, die erschließen sich mir im Moment nicht.

 

BzStR'in Meys führt aus: Ja, obwohl ich den mahnenden Worten von Frau Mross gehört habe, mich ich aber zumindest zu denen Stellungnahme abgeben, was Frau Höhne gesagt hat und will das auch ganz, ganz deutlich zu Protokoll geben, dass wir selbstverständlich keinen Rechtsbruch begehen. Seit 2005 gibt es im Land Berlin die Ausführungsvorschrift Hilfeplan und da steht sehr wohl auch drin, dass die Jugendämter gehalten sind nicht nur fachlich zu steuern, sondern auch finanziell zu steuern. Ich wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich zwei solche ad hoc-Maßnahmen durchführe im Jugendamt ohne zu prüfen, wie das mit der rechtlichen Situation aussieht. Ein Kollege von mir in einem anderen Bezirk hat dieses mal nicht getan und hat eine ziemlich heftige Klage vom Verwaltungsgericht gehabt und das möchte ich natürlich nicht haben.

 

Ich möchte noch einmal kurz eine Anmerkung machen zu Ihnen Herr Bewig, weil Sie gesagt haben, warum nicht schon früher angefangen. Als ich 1994 als Jugendhilfeplanerin hier im Bezirk angefangen habe, habe ich einmal die bescheidene Frage gestellt nach Steuern im Bereich Hilfe zur Erziehung. Da sind alle an die Decke gegangen, um Gottes Willen geht nicht. Hilfe zur Erziehung, Rechtsanspruch geht überhaupt nicht. Wir haben im Jahre 2001 als wir die ersten großen Kürzungsvorgaben hatten, haben wir angefangen im Bereich Hilfen zur Erziehung zu steuern und wir haben dieses auch, sage ich einmal unter fachpolitischen und unter finanzpolitischen Aspekten gemacht, d. h. ich bin der festen Überzeugung, dass wir da auch bereits mit dem Qualitätsmanagement angefangen haben. Das ist aber ein Prozess, den Sie nicht von heute auf morgen umsetzen können. Dazu bedarf es, sage ich einmal, auch eine Weiterentwicklung im Selbstbewusstsein oder im Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen, deswegen habe ich Ihnen das gerade von 1994 erzählt. Ich glaube, dass wir da im Bezirk Spandau ganz schön weit sind.

 

Zu Ihnen Herr Noelte, weil Sie gesagt haben, dass nur bestimmte Träger belegt worden sind und deswegen andere Träger hinten heruntergefallen sind, das stimmt mit Nichten so. Wenn im Land Berlin Träger runtergefallen sind, dann ist es wegen der Ausgabenentwicklung bzw. wegen der Zuweisungsreduzierung der Hilfen zur Erziehung Berlinweit. Wir haben 2001 noch 451 Mio. ausgegeben und in der Talsohle waren es 2006 noch 315 oder 316 Mio. EUR. Dass das Auswirkungen auf die Trägerlandschaft hat, ich denke das liegt auf der Hand. Die Träger haben Angebote reduzieren müssen, die haben auch Personal entlassen müssen, was dann zur Folge hat, dass die Träger und dass kann man auch sehr gut verstehen, mittlerweile fast nur auf, sage ich einmal, die teuren Angebote bereithalten. Wenn wir jetzt versuchen, und deswegen ist das auch so schwierig, weil warum sollen sie sich mit billigen Angeboten zufrieden geben, wohl wissend sie kriegen auch noch ein bisschen mehr Geld für eine etwas intensivere Hilfe. Deswegen fällt es auch so schwer preiswertere Träger zu finden. Ich habe es im Jugendhilfeausschuss berichtet, ich habe vor 3 Monaten ungefähr alle meine 11 Kollegen Bezirksstadträte angeschrieben und sie gebeten mir doch einmal eine Auflistung ihrer Einrichtungen zu geben, die sie belegen mit Preisen. Ein Bezirk hat mir geantwortet. Alle anderen haben mir nicht geantwortet. Meine Vermutung ist, ist natürlich ein bisschen Kaffeesatzleserei, dass sie nicht unbedingt haben wollen, dass wir erfahren, wen sie belegen, weil sie die Einrichtung natürlich mit ihren Kindern belegen wollen. Deswegen müssen wir so intensiv auf Recherche gehen.

 

Bezv. Höhne führt aus: Seite 2, vom 14.04., gut, ansonsten wird die Diskussion eh im JHA weitergehen. Wenn wir vereinbaren, dass wir dies dann im JHA noch einmal als Punkt …

 

Zwischenruf!

 

…gut, vereinbaren wir im JHA?

Das war die erste Stellungnahme. Das ist das, was im Grunde auch immer wieder gesagt wird. Die Frage mit den unterschiedlichen Buchungen, mit dem unterschiedlichen System in den Bezirken, also Sachen, die offensichtlich Berlinweit als Problem bekannt sind, schon länger bekannt sind, an denen schon länger gearbeitet wird, die sich aber in irgendeiner Form bei der Bewertung der Bezirke in den Defiziten in den Haushaltsjahren niederschlagen muss. Das ist eher die Hauptfrage, inwieweit das in irgendeiner Form, einerseits auf der fachlichen Ebene, anderseits aber auch in den Gesprächen mit dem Finanzsenator, denn das ist der größte Brocken, den wir haben, dann auch entsprechend berücksichtigt wird.

 

Herr Bewig führt aus: Frau Vorsitzende ganz kurz, weil Sie es gerade angesprochen haben. Das wollte ich auch noch fragen. Wie ist das mit den Buchungen? Sind Sie schon auf dem Weg, dass Sie sozusagen aus einem Fall mehrere Maßnahmen, mehrere Fälle machen? Das wollen Sie nicht machen, weil es wohl bei der Zuweisung später ein bisschen besser für uns aussieht.

 

BzStR'in Meys führt aus: …Herrn Donner das Wort gebe, was die Buchung anbetrifft. Herr Bewig, das ist die Frage, das müsste man, wenn eigentlich noch einmal genau durchrechnen. Auf der einen Seite steigen in Spandau die Fallzahlen. Wenn ich mich jetzt auch noch entscheide aus einem Fall zwei Fälle zu machen, wie es andere Bezirke machen, damit ich dann hinterher eine größere Zuweisung bekomme, stehe ich wieder vor dem Problem des Vorwurfes, warum steigen bei Ihnen die Fallzahlen. Es ist eine schwierige Kiste. Ich denke, da ist auch unbedingt angemessen/angebracht, dass wir ein Berlineinheitliches Prüfungsverfahren bekommen. Das habe ich in dem Gespräch mit dem Finanzsenator, wo Frau Kleineidam, Herr Birkholz und ich waren, am 5. Mai glaube ich war das, auch angemahnt und Herr Dr. Nußbaum hat uns auch da seine Unterstützung zugesagt. Das ist auch Thema und das hat Herr Schreiner im letzten Jugendhilfeausschuss auch deutlich erklärt, der Berlinweiten Arbeitsgruppe zum Thema Fach- und Finanzkontrolle und ich hoffe, dass wir auch bald die Stelle, die uns zugewiesen wurde, dass wir die auch bald besetzen können.

Und zum Buchungsverhalten sagt Ihnen unser Buchungsspeziallist Herr Donner etwas.

 

Herr Donner führt aus: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Zum Buchungsverhalten ist es so, dass jegliche Buchung einem bestimmten Produkt zugeordnet wird, wie auch die Budgetierung auf Produktebene erfolgt. Die Produkte sind definiert und für jedes Produkt gibt es eine Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist im HZE-Bereich ein Fall pro Monat. Es ist ganz klar, wenn für ein Kind Hilfe gewährt wird mit möglicher Weise noch individuellen Bausteinen, die dort darauf kommen, dann ist es ein Fall. Daraus mehrere Fälle zu machen, würde bedeuten, nicht im strafrechtlichen Sinne, aber das ist schon ein gewisser Betrug am System, wenn wir korrekt arbeiten machen wir aus einer Hilfe, egal wie viel Module sie hat, einen Fall. Wenn andere Bezirke anders verfahren sollten, was eine Vermutung ist,

 

Zwischenruf! …der Personalrat hat das neulich auch gesagt.

 

…das habe ich gelesen, wo immer er es auch her hat, das ist aber erst einmal eine Vermutung, dann machen die anderen Bezirke das falsch. Wir können nicht in einen Wettbewerb eintreten, dass der Bezirk, der am meisten Fehler macht, dann am meisten belohnt wird. Diesem Wettbewerb haben wir uns nicht angeschlossen und wir haben gesagt, wir machen es richtig.

 

Zwischenrufe!

 

BzStR'in Meys führt aus: In Obhutnahme mit Zustimmung der Eltern wird als 34jähriger gewertet und Obhutnahme ohne Zustimmung der Eltern als 42iger….Umgekehrt? Ich habe etwas Falsches erzählt sagt Frau Loh mir gerade.

 

Frau Loh führt aus: Entschuldigung, tut mir auch leid, aber die Regelung ist die, wenn ein Kind in Obhut genommen wird, d. h. herausgenommen wird mit oder ohne Einwilligung der Eltern, zählt es als 42iger und wird dann als 34iger gezählt, sobald eine neue Maßnahme, die im Anschluss an die in Obhutnahme kommt, eingeleitet ist. Diese Maßnahme ist auf jeden Fall mit Einwilligung der Eltern. Das Problem, was wir trotzdem noch haben, ist, wie lange gilt die Inobhutnahme? Manchmal ist es so, dass ein Sorgerechtsproblem dahinter steckt, dann könnte man auch eine Inobhutnahme über 6 Monate oder 1 ½ Jahre zählen können. Da haben wir eine neue Regelung getroffen, dass diese Inobhutnahme über einen bestimmten Zeitraum nicht hinausgehen soll, sondern dass dann auf jeden Fall geguckt werden muss, dass es eine Interimslösung gibt. Dies ist eine Regelung, die Berlinweit jetzt gilt und auch dort geregelt ist bei den Jugendamtsdirektoren und nächste Woche noch einmal verhandelt wird.

 

Bezv. Mross führt aus: Danke schön. Das steht hier in dem Papier natürlich noch anders drin. Deswegen würde ich darum bitten, dass, wenn wir die Unterlagen zum Jugendhilfeausschuss noch einmal bekommen, das berichtigt wird.

 

Bezv. Höhne führt aus: Doch noch einmal die Frage. Wenn wir die Fragen jetzt hier beantworten, ist die Frage, ob wir das im Jugendhilfeausschuss noch einmal machen.

 

Zwischenruf!

 

Da ist es offensichtlich so, dass die Spandauer Regelung, in der Vergangenheit schon praktiziert wurde, sich durchgesetzt hat. Da das aber einen Unterschied macht bei den Kosten, ist da die Frage, wenn das ab jetzt gilt, wunderbar, haben wir das Problem zukünftig nicht mehr. In welchem Unfang wäre das aber eine Korrektur aus der Vergangenheit, in der das dann auch noch einmal ….

 

Zwischenrufe der Mitglieder!


 
 

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