Auszug - Geschäftsbereich 4: Jugend und Familie BE: Bezirksstadträtin Meys
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BzStR'in
Meys führt aus: Frau Vorsitzende, danke schön. Ich werde versuchen mich an die
Vorgaben zu halten. Ich habe, wie Sie sehen, mehrere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mitgebracht. Wenn ich so wenige Probleme hätte, wie mein Kollege
Stadtrat Matz, wie er es gerade dargestellt hatte, hätte ich vielleicht auch
nur meinen elektronischen Mitarbeiter mitgebracht, aber falls hier Nachfragen
kommen, denke ich… Zwischenruf
von Bezv. Lange: Man schließt nicht von der Anzahl der Mitarbeiter immer auf
die Probleme. BzStR:in
Meys führt weiter aus:…doch, aber die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verrät doch kein Geheimnis Frau Vorsitzende. Das wir ein großes
Problem haben, ich denke das ist auch wichtig für die Kolleginnen und Kollegen,
die dann hinterher auch Anfragen der BVV beantworten müssen, auch etwas, sage
ich einmal, zur Atmosphäre und zu den Fragen der Bezirksverordneten eben auch
einen Eindruck bekommen. Sie
möchten ganz gerne wissen zum Thema Beurteilung
Jahresabschluss 2009. Das ist eine gute Idee, Frau Ewert weißt mich gerade
daraufhin, dass wir das schon einmal herumgeben (Tischvorlage). Das ist noch
einmal der Jahresabschluss, die 1. Seite, die wir Ihnen fotokopiert haben nur
für den Geschäftsbereich 4. Zwischenruf
von Bezv. Lange: Sind es zwei verschiedene? BzStR
Meys führt aus: Nein. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass der
Jahresabschluss 2009 für den Geschäftsbereich 4 nicht so war, wie wir uns das
alle gewünscht haben. Es ist kein guter Jahresabschluss gewesen. Eine Sorge ist
uns genommen worden, nämlich der Bereich der Kindertagespflege, da sind wir zu
100 % basiskorrigiert worden und für 2010 wird es mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auch so sein, dass wir hier in diesem Transferbereich
basiskorrigiert werden. Überhaupt nicht zufriedenstellender Bereich ist der
gesamte Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dort sind wir nur zu 50 %
basiskorrigiert worden und dort hatten wir eine Zuweisung von knapp 23 Mio. EUR
und wir haben knapp 30 Mio. EUR ausgegeben. D. h. bei einer 50 %igen
Basiskorrektur bleiben wir dann immer noch auf 4,1 - 4,2 Mio. EUR an Defizit
sitzen. Damit können wir natürlich überhaupt nicht zufrieden sein. Was den Stand der Haushaltswirtschaft
anbetrifft, das ist dann die zweite Seite, die ich Ihnen hergereicht habe, da
kann man auch für den normalen A-Teil, sage ich einmal, da liegen wir ganz gut,
also für den Bereich der baulichen Unterhaltung, Grünanlagen, IUK-Technik und
Grundstückskosten und Sonstiges. Dort sieht es auch in der Prognose so aus,
dass wir mit dem, was uns zur Verfügung steht auch auskommen werden. Auch hier
wieder problematisch der Kita-Bereich, wobei Signale kommen aus dem Lande, dass
wir doch basiskorrigiert werden, noch nicht klar ist der Bereich der
Tagespflege. Aber sehr, sehr problematisch ist der Bereich zur Hilfe zur
Erziehung. Da habe ich Ihnen noch einmal die dritte Seite…, Entschuldigung da
ist noch einmal eine Seite, da will ich jetzt nicht näher drauf eingehen, es
ist mal hier im Haushaltsausschuss gefragt worden, wie sich denn die Hilfen zur
Erziehung in den einzelnen Titel auch widerspiegeln. Das, was wir eben gesagt
haben, das ist ja nicht nur ein Titel, sondern mehrere und da haben wir noch
einmal diese Auflistung gegeben und dann vorletzte Seite ist dann noch einmal
ein Vergleich der Ausgaben, Ansätze und Defizite seit 2010, immer oben jeweils
die Erziehungsberatung. Dann
komme ich auch gleich zu Ihrem nächsten Punkt, zu dem Sie um Ausführungen
gebeten haben, nämlich mittel- und
langfristige Prognosen für die Ausgaben. Es sieht momentan so aus, dass wir
im Bereich Hilfen zur Erziehung auf eine Summe zusteuern werden zum Jahresende,
von 34 Mio. EUR, bei einem Ansatz von knapp 23 Mio. EUR und ich will an dem
Punkt noch etwas weiter ausholen, was die Diskussion um das Zuweisungsmodell im
Land Berlin anbetrifft, das im Moment praktiziert wird. Diejenigen,
die schon etwas länger in dem Ausschuss sind und auch im Jugendhilfeausschuss
sind, die haben die Diskussion sehr genau mitbekommen, dass wir der Ebene der
Runde der Jugendstadträte ganz, ganz intensiv um ein gerechtes Zuweisungsmodell
gekämpft haben. Das Zuweisungsmodell, das im Moment im Land Berlin praktiziert
wird, halte ich für absolut ungerecht und ich glaube, nicht nur ich, sondern
auch die Mitglieder des Haushaltsausschusses und auch des
Jugendhilfeausschusses halten dieses für ungerecht, weil die Bezirke bestraft
werden mit diesem Zuweisungsmodell, die in den vergangenen Jahren und
Vorjahren, so wie auch der Bezirk Spandau, gut gesteuert haben, ihre Fallzahlen
reduziert haben und nun ist folgendes Zuweisungsmodell auf der Grundlage der
Ist-Zahlen, also der Ist-Fallzahlen, also diejenigen werden bestraft, die gut
gesteuert haben. Das bedeutet für den Bezirk Spandau, dass eine erhebliche
Disparität ausgewiesen ist, d. h. die Zuweisung pro Kopf schwankt zwischen 461
EUR für den Bezirk Mitte und 820 EUR für den Bezirk Mazahn-Hellersdorf, Spandau
liegt trotz schlechter Sozialstruktur mit 539 EUR ganz, ganz deutlich unter dem
Mittelwert. Ausgabenseitig pro Kopf sieht es so aus, auch da steht der Bezirk
gar nicht so schlecht da, die HZE-Ausgaben pro Kopf, also die gesamten
HZE-Ausgaben im Bezirksvergleich sagen, der Mittelwert liegt bei 677 EUR und
Spandau liegt bei 724 EUR und Marzahn-Hellersdorf liegt bei 920 EUR. D. h.
Spandau liegt an 5. Stelle, ist kein guter Platz, aber es ist auch nicht der
schlechteste Platz, wie z. B. Marzahn-Hellersdorf. Wenn ich mir die Hilfen zur
Erziehung, die stationären Hilfen zur Erziehung anschaue und hier die pro Kopf
Ausgaben im Bezirksvergleich, dann ist der Mittelwert bei 425 EUR und Spandau
bei 477 EUR und da nehmen wir den Platz vier ein. Das auch nur noch einmal so
zur Erinnerung, man muss auch die Zahlen nennen, die den Bezirk nicht ganz so
schlecht dastehen lassen. Trotz der
ungerechten Zuweisung kann ich sagen, dass mir die Prognose für das Jahr 2010
überhaupt nicht gefällt. Ich erinnere, Frau Höhne Sie haben in der vorletzten
BVV glaube ich, eine sehr flammende Rede gehalten zum Thema Hilfen zur
Erziehung und erinnere auch, dass ich geantwortet habe, dass ich gerne auch
solch eine flammende Rede gehalten hätte, ich mich aber auch in der
Verantwortung sehe zu schauen, wie kommen wir mit dem Geld was wir haben auf
der einen Seite aus, neben anderen Bemühungen auf Landesebene natürlich, eben
auch für ein gerechteres Verteilungsmodell, eben auch noch einmal zu kämpfen
und da weiß ich auch, dass ich Ihre Unterstützung habe. Wir müssen uns jetzt,
sage ich einmal, von Standards verabschieden, die wir vorher fachpolitisch
gewollt haben, insbesondere die auch im Jugendhilfeausschuss erörtert worden
sind. Dies vor dem Hintergrund, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die
Hilfen zur Erziehung individuelle Rechtsansprüche sind, dass sie also gewährt
werden müssen. Wenn ich sage fachliche Standards, fällt mir gerade ein, vor
einigen Wochen zeigte mir der Bezirksbürgermeister Fotos, die ihm eine Bürgerin
gegeben hat mit der Frage, müssen wir unsere Kinder und Jugendliche dort
wirklich unterbringen. Das war eine Einrichtung, die Zimmer sind fotografiert
worden, wo ich gesagt habe, na ja, ich möchte dort vielleicht nicht unbedingt
wohnen. Wir haben im Bezirk freie Träger, die andere Standards anbieten, aber
es wird sein, dass wir uns von solchen Standards trennen müssen. Wir haben in
den ganzen Jahren zuvor über sehr regiere Arbeitsanweisungen gesteuert, wo die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schon gestöhnt haben, Stichwort:
Bürokratisierung und ich habe dann auf der Grundlage der Prognose für das Jahr
2010 gesagt und jetzt komme ich zu dem dritten Punkt, den Sie angefragt haben,
so, was wollen wir dagegen tun, wie wollen wir dagegen steuern. Ich habe das ja
schon kurz angesprochen im Haushaltsausschuss, dass wir uns für zwei ad hoc
Maßnahmen entschieden haben, die in erheblichem Maße, wie ich finde, wäre ich
Sozialarbeiterin, in die Autonomie der Sozialarbeiter eingreifen. Und zwar
haben wir einmal ein zentrales Einrichtungsmanagement initiiert, da sind aus
allen drei regionalen sozialen Diensten jeweils ein Mitarbeiter, zwei
Mitarbeiterinnen herausgezogen wurden, die jetzt, sage ich einmal, durch die
Lande reisen und mit anderen Jugendämtern in anderen Bundeslängern auch
telefonieren, um Einrichtungen zu akquirieren, die unter 110 EUR liegen. Noch
einmal zur Erinnerung, die Falldurchschnittskosten im Land Berlin liegen bei
110 EUR und im Bezirk Spandau liegen sie bei 123 EUR. Ich sage es immer ohne
die Cents hinterher zu nennen. Wir suchen jetzt nach Einrichtungen, die unter
110 EUR oder bei 110 EUR liegen und diese Kenntnisse über die preiswerteren
Einrichtungen werden dem zentralen Einrichtungsmanagement dann weitergegeben
und es sieht so aus, nach einer Fallbesprechung, bevor das Hilfeplanverfahren
eingeleitet wird und alle Zeichen daraufhin hinauslaufen, dass der Jugendliche
in eine Einrichtung gebracht werden soll, die über 110 EUR liegt, dann wird
dieses im zentralen Einrichtungsmanagement besprochen und es wird dann mit dem
Wissen der drei Mitarbeiter, die im zentralen Einrichtungsmanagement sind
versucht, eine andere, eine preiswertere Einrichtung zu finden. Das stößt nicht
immer auf die Zustimmung, auf die große heiße Liebe der Kolleginnen und
Kollegen. Alle Unterbringungen, die über 110 EUR liegen, müssen vom Direktor
des Jugendamtes genehmigt werden. Das ist das eine. Das bedeutet auch, dass wir
auch von dem Standard Wohnort nahe Unterbringung, auch Stückchen weit
abweichen. Man kann sehr wohl darüber diskutieren, was ist wohnortnahe
Unterbringung. Wohnortnahe Unterbringung kann in Falkensee sein für einen
Spandauer, kann in irgendeinem anderen Berliner Bezirk sein, aber Zwischenruf… es ist
natürlich so, wenn es keine Familienersetzenden Maßnahme ist und wir auch
versuchen weiter an der Option zu arbeiten, dass das Kind/der Jugendliche auch
hinterher wieder in das Haus der Eltern zurückgeht, ist natürlich schöner, wenn
derjenige oder diejenige auch im Bezirk wohnt, untergebracht werden kann, wenn
das soziale Umfeld eben auch noch vorhanden ist und auch die Schule noch
vorhanden ist. Da gehen wir jetzt ran und die zweite ad hoc-Maßnahme ist das
sogenannte dialogorientierte Fach- und Finanzcontrolling. Wir haben gestern
fristgemäß die Ergebnisse bekommen, die wir am Montag dann auch noch einmal
auswerten werden. Wir haben die Regionalleitung gebeten, alle Fälle der
Kolleginnen und Kollegen sich anzuschauen und auch den Preis sich anzuschauen,
das war etwas schwierig, weil dort zwei Dateien nicht miteinander verknüpft
werden konnten bzw. dieses nicht in elektronischer Form vorliegen darf, weil
ansonsten hätte es der Zustimmung des Personalrates bedurft und das hätte
ziemlich lange Zeit gebraucht und wir haben ja nicht mehr viel Zeit. Deswegen
ist es händisch gemacht worden und dann sind mit den Kolleginnen und Kollegen
Einzelgespräche geführt worden mit der Fragestellung, ich weiß nicht, ob ich
das alles zusammenbekomme, Überführung einer stationären Unterbringung im betreuten
Einzelwohnen, also die Gruppe der 16jährigen, dass man sich das anschauen kann,
Verlegen in eine preiswertere Einrichtung, ambulante Hilfe, andere
Hilfeangebote und da habe ich mich noch ein bisschen gescheut, muss ich ganz
ehrlich sagen eine Summe pro Sozialarbeiter zu nennen, obwohl man das rein
rechnerisch hätte tun können. Das, was ich jetzt im Moment vorliegt, ist nicht
unbedingt die Summe, die ich mir vorgestellt habe, da müssen wir in zwei
Monaten noch einmal nachjustieren. Wenn das alles umgesetzt werden kann, machen
Sie mich jetzt bitte nicht auf 10.000 EUR fest, könnte es sein, dass wir
ungefähr 700.000 - 800.000 EUR schon mal als erstes Ergebnis dieser zweiten ad
hoc-Maßnahme haben. Da muss dringend noch einmal nachjustiert werden, da werden
wir auch noch einmal in die Einzelfälle reingehen. Das sind
neben den bisherigen Arbeitsverfahren die beiden ad hoc-Maßnahmen, die wir
ergriffen haben. Dann will ich noch auf einen Punkt hinweisen, dass wir
natürlich unter der knappen personellen Situation zu leiden haben vor dem
Hintergrund, im Jugendhilfeausschuss habe ich es berichtet und die BVV hat
gestern dankenswerter Weise einen entsprechenden Antrag gestellt, uns fehlen
wahrscheinlich zum Jahresende oder Jahresdrittel ca. 8,5 Stellen im regionalen,
sozialen Dienst und wenn die Kolleginnen und Kollegen eine höhere Fallzahl
haben, liegt es auch auf der Hand oder liegt es sehr nahe, dass man möglicher
Weise nicht so viel Zeit nimmt für eine Prüfung, als wenn wir eben mit
ausreichendem Personal ausgestattet wären. So viel erst einmal zu den vier
Punkten. Bezv.
Bewig führt aus: Ja, Frau Vorsitzende, Frau Stadträtin. Es ist natürlich
schwer, weil wir in Parallelausschüssen immer wieder darüber gesprochen haben,
deswegen will ich jetzt nicht zu tief in die Fachfragen einsteigen, da haben
wir einen Termin im Jugendhilfeausschuss, wenn es dann um die Frage geht, das
was Sie angedeutet haben möglicher Weise Standardabsenkung usw., das müssen wir
dann, denke ich im Jugendhilfeausschuss intensiv besprechen. Sie haben jetzt,
zu meiner Freude zumindest, ein paar Punkte genannt, die mich hoffen lassen,
dass vielleicht auch bei Ihnen oder im Jugendamt insgesamt noch deutlicher
wird, woran es liegt, dass bestimmte Kosten aus dem Rahmen gehen. Wir hatten ja
auch längere Zeit diskutiert bzw. telefoniert, ich hatte auch mit einem
Mitarbeiter von Ihnen telefonieren dürfen und bei mir gab es immer ein bisschen
Unbehagen, weil mir noch nicht die Situation richtig verdeutlicht wurde. Ich
habe noch keine wirklichen Erklärungen dafür, warum die Kosten so plötzlich
explodiert sind. Sie haben eben gerade gesagt, Sie haben doch anscheinend, so
habe ich es verstanden, noch einmal im Grunde alle Akten öffnen lassen und
haben z. B. auch die Frage der Kosten der einzelnen Maßnahmen erhoben. Ich
denke, das ist schon mal ein ganz guter Schritt, um da auch Vergleiche ziehen
zu können, auch Entwicklungen. Das Thema Entwicklung ist für mich in der
Erklärung sehr wichtig. Wir haben von Ihnen Unterlagen bekommen und ich will
jetzt nicht sagen was alles fehlt, oder dass ich mir mehr erwartet hätte,
darüber haben wir schon gesprochen, aber es fehlen mir die Entwicklungen, eine
gute Auflistung, welcher Träger, wie viele Plätze er vergeben hat. Ich erkenne
eben nicht, wie es in der Zeitachse sich entwickelt hat bei den
einzelnen/unterschiedlichen Maßnahmen, die in einer Hilfeplanung festgelegt
werden. Ich denke, daran muss man auch erkennen können, an welchen Stellen ganz
konkret laufen bestimmte Dinge aus dem Ruder. Sie haben immer von Finanzcontrolling
gesprochen. Ich bin jetzt kein Jugendhilfeplaner, das gebe ich ganz offen zu.
Ich bin auch kein Betriebswirt, aber meine Frage an Sie wäre, fühlen Sie sich
als Stadträtin genug informiert über bestimmte Entwicklungen bei den Zahlen,
die sich ergeben. Findet ein wirkliches Controlling statt, sind mal Kennzahlen
definiert worden z. B. an Hand derer man erkennen kann, wo man Abweichungen
hat? So verstehe ich ein Finanzcontrolling. Wenn es
so ist, dass so ein Finanzcontrolling vorliegt, dann wäre ich sehr daran
interessiert zu erfahren, auf welche Kennzahlen hat man sich z. B. geeinigt.
Anhand welcher Kennzahlen will man negativen Entwicklungen oder Abweichungen
erkennen. Das habe ich aber schon, glaube ich, letztes Mal gesagt, ich weiß
nicht mehr im Jugendhilfeausschuss oder hier, die Frage tatsächlich des
durchschnittlichen Verbleibs in einer Maßnahme. Den habe ich jedenfalls hier
noch nicht in den Unterlagen, die Sie uns gegeben haben, erkennen können. Das
ist ja nicht ganz unwichtig. Auch im Vergleich, erstens eine Entwicklung zu
erkennen und zweitens auch einen Vergleich mit anderen Bezirken zu erkennen.
Dann habe ich auch letztens, glaube ich, schon erwähnt die Frage der
Maßnahmenwechsel, die auch eine Aussagekraft haben können. Muss ich jetzt
sozusagen intensivere Leistungen mittendrin anbieten, kann ich auch z. B. von
der intensiveren Betreuung runtergehen, ein Schichtmodell und andere Fragen.
Dann z. B. auch einmal zu prüfen, es wird ja, so verstehe ich es jedenfalls in
der Hilfeplanung, durchaus eine Entwicklung schon beschrieben, also ein Ziel
formuliert und wie steht es denn um die Zielerreichung in solch einer
Hilfeplanung. Da wird man sicherlich auch Zahlen haben, gerade auch was den
Zeithorizont angeht oder z. B. wie viel Fälle gibt es, wo ein Übergang
stattfindet zwischen stationär und ambulant. Das sind Kennzahlen, woran man
erkennen kann wie ein Ist-Stand ist, aber auch wie eine Entwicklung
stattgefunden hat. Natürlich eine ganz wichtige Frage ist auch wie weit ist man
sozusagen bei einem Qualitätsmanagement, wo man dann durchaus Träger bewerten
muss, wie die Arbeit der Träger stattfindet. Denn ich glaube, wir wollen alle,
dass gute Arbeit stattfindet. Wenn man dann Geld bezahlt für Maßnahmen und auch
gutes Geld bezahlt, dann will man eine gute Leistung. Man kann sich nicht nur
an den Kosten orientieren und sagen geringere Kosten müssen zwangsläufig
schlechtere Leistungen sein. Aber auch anders herum würde ich es nicht
festlegen. Deswegen die Frage, wie weit ist man an der Stelle bei einem
tatsächlichen auch Fachcontrolling, was ja da hinter steckt auch im Jugendamt.
Das sind einige Punkte, die ich Ihnen mit auf den Weg geben möchte, vielleicht
können Sie ein paar Punkte schon beantworten. Vielleicht
einen letzten Punkt noch, gibt es im Jugendamt so etwas wie einen, ich weiß gar
nicht ob der Begriff richtig ist, so etwas wie einen
Jugendhilfeentwicklungsplan, dass man sozusagen, wir haben ja oft über
Jugendhilfeplanung gesprochen, aber nur weil wir es sozusagen in der AG
Jugendhilfeplanung noch nicht fertiggebracht haben, denke ich doch auch, dass
es das Jugendamt an sich auch auf Basis von Sozialdaten z. B.
Sozialstrukturdaten diese Zahlen mit den Hilfen zur Erziehung zusammenpackt,
auf einer Karte und nach Sozialräumen um daraus auch Prognosen abgeben zu
können, um auf die nächsten Jahren einmal zu schauen und zu sagen, da könnte,
bei einer weiteren negativen Entwicklung folgendes auf uns zukommen. Um anhand
dieser Werte einmal zu überprüfen, ob man sozusagen im Plan ist, oder ob man z.
B. aus dem Plan herausläuft und man dann keine Erklärung hat auf Basis der
Sozialdaten. Also, das wären die Fragen, die mich interessieren würden, wie
weit Sie oder das Jugendamt da ist und welche Überlegungen man anstrebt, um
solch ein Verfahren umzusetzen. BzStR'in
Meys führt aus: Frau Vorsitzende, Herr Bewig. Ich glaube nicht, dass ich Ihnen
jetzt hier diese Fragen alle beantworten kann. Wir haben verabredet im
Jugendhilfeausschuss, und dort haben wir die Fragestellung der Jugendhilfe auch
dokumentiert, die haben wir Ihnen aufgelistet und da werden wir Ihnen auch die
entsprechenden Papiere geben. Was ich Ihnen hier heute beantworten kann und das
ist nicht nur ein Spandau-Dilemma, sondern ein Berlinweites Dilemma, aber auch
das wissen Sie, Herr Bewig, dazu hatte der Jugendamtsdirektor im letzten
Jugendhilfeausschuss auch ausführlich berichtet. Es gibt Berlinweit kein
einheitliches Erhebungssystem. Daran wird im Moment gearbeitet. Wir haben im
Bezirk Spandau natürlich auch das Berichtswesen. Wir haben Quartalsberichte,
wir können Ihnen Regionen spezifisch, Sozialraum spezifisch sagen, wie viel
Hilfen zur Erziehung, auch untergliedert nach den Hilfearten, auch angeboten
werden bzw. abgefragt werden wofür wir zahlen müssen. Diese Zahlen haben wir
alle da. Zum Thema
Qualitätsmanagement, ich glaube, da ist Frau Loh dann angesprungen, weil sie
eben auch in einer Berlinweiten Arbeitsgruppe und Spandau ist federführend, an
der Qualität von Hilfeplänen und Trägerberichten nach arbeitet. Da liegt
Berlinweit einiges noch im argen und das kann Frau Loh noch einmal berichten. Frau Loh
führt aus: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren. Es
sind drei Themen, die Sie angesprochen haben. Drei Komplexe, einmal
Qualitätsmanagement, dann Jugendhilfe Entwicklungsplanung und Fach- und
Finanzcontrolling. Das ganze Problem ist, ob man es nebeneinander stellt oder
zueinander bringt, also meine eigene Position ist, ich zähle das alles zum
Qualitätsmanagement und das Fach- und Finanzcontrolling gehört im Rahmen von
Steuerung sozusagen zu diesen Kontrollinstrumenten und dem Berichtswesen. Zum
Thema Kennzahlen, natürlich könnten wir Kennzahlen vorgeben. Das Problem mit
den Kennzahlen ist, dass es sich bei Hilfen zur Erziehung um individuelle
Hilfen handelt, die sich keiner Kennzahl beugen. Das ist die Schwierigkeit, die
sich in der ganzen Bundesrepublik darstellt, deswegen gab es bundesweit ein
großes Projekt "Wirksamkeit von Hilfen zur Erziehung" wo die Frage
gestellt wurde, was könnte denn eine Kennzahl sein, die sowohl fachlich, als
auch im Finanzbereich sich wieder spiegelt. Man hat keine gefunden. Man hat
sich darauf verständigt, der wesentlichste Punkt ist die Beteiligung in dieser
Schnittstelle bei Beginn einer Hilfe zur Erziehung und im Fortverlauf bei der Fortschreibung.
Also das ist ein Dialog, zwischen freien Träger im Dreieck freie Träger -
Jugendamt - und Hilfeempfänger, was die Eltern sind. Nun noch
einmal deutlich zu machen, Hilfe zur Erziehung wird dann gewährleistet und muss
gewährleistet werden, wenn die Erziehungsfähigkeit der Eltern vorübergehend
nicht gegeben ist. Darin liegt die Tücke. Wie definieren Sie
Erziehungsfähigkeit oder nicht gegebene Erziehungsfähigkeit in Form einer
Kennzahl. Daran macht sich aber fest, was sozusagen der Bedarf der Hilfe ist
und welche Leistung vom freien Träger erbracht wird, um diese Problematik zu
beheben. Da haben wir, und das ist, so blöd es klingt, bei unserem Dilemma, wir
sind im Moment führend, was Qualitätsentwicklung angeht, wir haben zusammen mit
dem Senat, den freien Trägern von Spandau und dem Jugendamt Spandau eine
sogenannte Qualitätsentwicklungsoffensive gestartet, in der sowohl die
Richtungsziele des Jugendamtes im einzelnen Hilfeplan bewertet werden, als auch
die Erziehungsplanung der freien Träger im Sinne von Formulierungen von
Handlungszielen und Handlungsschritten. Das ist der einzige Punkt, wie Sie
überprüfen können, ob etwas erreicht worden ist. D. h. wir sind ganz klar in
diesem Zusammenhang Qualitätsentwicklung von Zielformulierungen und wir werten
zzt. seit Anfang des Jahres Trägerberichte aus. In diesen Trägerberichten,
meinetwegen nach 6 Monaten einer Hilfe, beziehen die sich auf die Erreichung
der Ziele. Also genau das, was Sie gesagt haben und das muss im Moment
ausgewertet werden und wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr - Januar/Februar -
mehr dazu sagen können. D. h., was wir hier gemacht haben in Spandau, wir haben
einen gemeinsamen Steuerungskreislauf etabliert. Das sind sehr umfangreiche
Papiere, allein dieses Projekt sind 50 Seiten, also wenn Sie Interesse haben,
schicke ich Ihnen das gerne. Ich selber bin der Meinung, das ist etwas ganz
Tolles. Das Problem, das wir im Moment haben ist auf Grund der Finanzsteuerung,
haben die freien Träger schon ganz deutlich formuliert, dass sie ihre Bereitschaft
zur Mitarbeit wahrscheinlich zurückziehen müssen. Das Problem ist, wir arbeiten
einerseits an Standards und an Leistungsüberprüfung und auf der anderen Seite
sind wir durch die massive Finanzsteuerung natürlich auch gezwungen nicht mehr
nur in Spandau unterzubringen. Da haben die natürlich gesagt, warum sollen wir
denn da mitarbeiten. Ich will das nur als Problem nennen, also es ist egal
Strick oder Beil die Wahl. Zum
Jugendhilfeentwicklungsplan hat Frau Meys ja schon etwas gesagt. Ich hoffe,
dass ich den Zusammenhang versucht habe. Natürlich kann man ganz viel
einsteigen dazu. Bezv.
Bewig führt aus: Ja, Frau Vorsitzende, ich habe bis heute nicht verstanden, ich
will es gerne verstehen, aber ich habe es bis heute nicht verstanden, wie Sie,
Sie beschreiben die Entwicklung, dass jetzt fast ausschließlich auswärtige
Träger sozusagen belegt werden, auf Grund der günstigeren Kostenstruktur. Dafür
habe ich aber zumindest noch nicht Erklärungen, warum das so ist. Sie werden
doch wohl, wenn Sie jetzt eine Maßnahme einleiten, sagen o.k., da ist ein
Träger XY, der nimmt 110 EUR und dann gibt es einen Spandauer Träger, der nimmt
z. B. 130 EUR. Sie werden doch an Hand einer Tabelle wahrscheinlich diese
Entscheidungen treffen, sonst würden Sie ja nicht sagen Spandauer Träger sind
teurer und deswegen bringen wir auswärtig unter. Und diese Übersicht, diese
Kostendifferenz zwischen den Trägern, die habe ich bisher noch nirgends
gesehen. BzStR'in
Meys führt aus: Das habe ich jetzt nicht verstanden. So wie ich es verstanden
habe fragen Sie nach, gibt es eine Datei im Jugendamt, die da sagt, der Träger
XY kostet 110 EUR und der Träger MM kostet mm EUR. Ja, so etwas gibt es
natürlich, aber das heißt noch lange nicht, dass derjenige, das Kind, der
Jugendliche auch tatsächlich für 110 EUR untergebracht ist, weil das ist der
Standardsatz und dann gibt es noch Nebenkosten. Die Nebenkosten sind genau das,
was Frau Loh gesagt hat, die sind ganz individuell auf das Kind, auf den
Jugendlichen,abgestimmt. Bezv.
Bewig führt aus: Aber Sie treffen die Aussagen auf der Basis, dass die
Spandauer Träger teurer sind, als die Brandenburger Träger. Das ist nicht so. BzStR'in
Meys führt aus: Das habe ich, glaube ich, schon mehrere Male im
Jugendhilfeausschuss dargelegt, dass wir, weil wir wohnortnah untergebracht
haben nicht unbedingt sage ich einmal so hoch in das Defizit geraten sind. Man
kann nicht sagen es ist ein Automatismus, Spandauer Träger sind teurer. Es gibt
einen Träger in Spandau, der ist teurer, der hat einen höheren Durchschnittssatz
und wenn Sie fragen, ob wir den noch weiterhin belegen werden, dann kann ich
Ihnen sagen, es bleibt bei der Marge 110 EUR Unterbringung. Sollte es aber
begründete Ausnahmefälle geben, weil das Kind, der Jugendliche gerade dieses
Hilfeangebot braucht mit den zusätzlichen intensiven Betreuungen, die dieser
Träger anbietet, dann wird er natürlich weiterhin belegt werden müssen, weil -
noch einmal - es gibt einen Rechtsanspruch. Zwischenfrage
von Bezv. Lange: Das bedeutet dann, das dieser Nebenbedarf dazu beigetragen
hat, dass es so teuer war, oder? Vielleicht können Sie das noch einmal
darlegen. Es gibt
einen festen Tagessatz, den die Einrichtung errechnet, vielleicht können wir
das gleich noch einmal mit dem Rahmenvertrag erklären Frau Loh, da sind Sie
auch Fachfrau. Und dann gibt es eben noch unterschiedliche zusätzliche Hilfen,
die das Kind, der Jugendliche braucht. Und die kosten auch noch einmal
zusätzliches Geld. Das ist für jedes Kind, für jeden untergebrachten
Jugendlichen total unterschiedlich. Bezv.
Lange führt aus: Nur weil Sie sagten, die Spandauer Träger sind nicht in den
Grundkosten oder in den Durchschnittsgrundkosten teurer, dann müssten … …BzStR'in
Meys führt aus: …nein, das haben Sie falsch verstanden. Der Tagessatz ist bei
einem… Zwischenruf
von Bezv. Lange: …bei einem, ja aber bei den anderen nicht. Und bei den anderen
muss es daran gelegen haben, dass diese Zusatzleistungen dementsprechend teurer
waren. Frau Loh
führt aus: Es gibt in Berlin und in allen Bundesländern eine Vereinbarung, dass
jede Leistung bei den Hilfen zur Erziehung als Entgeltvereinbarung,
Leistungsbeschreibung und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorliegen muss. In
Brandenburg machen es die einzelnen Jugendämtern in den einzelnen Kommunen.
Berlin ist ein Stadtstaat, hier wird es zentral gemacht. Dazu gibt es die
Berliner Rahmenvereinbarung für Jugendhilfe und dort finden die Verhandlungen,
also im Senat finden die Kostenverhandlungen statt, und zwar über die Liga. In
der Liga sind die Wohlfahrtsverbände drin und es gibt bestimmte
Qualitätsstandards meinetwegen für eine intensive Unterbringung bei den Hilfen
zur Erziehung. Dort liegen bestimmte Sätze vor, wie die Qualifikation der
Mitarbeiter sein muss und welche Bezahlung diese Mitarbeiter bekommen. Ich rede
jetzt nicht über die Treber-Hilfe. Ich rede jetzt darüber, wie es jetzt ganz
normal sein sollte und dann wird in einem komplizierten Verfahren, dass im
Senat berechnet wird, wie dieser Tagessatz ist. Dann kann dabei herauskommen,
dass der Tagessatz 108 EUR ist, 120 EUR ist, weil es noch einen Psychologen
gibt, oder weil es auf dem Gelände von Sachen noch irgendwelche bestimmte
Angebote gibt, die auch genutzt werden. Also das ist sehr differenziert. Jede
Einrichtung hat einen eigenen Entgeltsatz. Wenn Sie hier in Spandau den
Sonnenhof mit dem Johannesstift vergleichen würden, so gar selbst bei einer
sogen. 24 Std.-Betreuung, gibt es erhebliche Unterschiede, wie dieses Angebot
ausgestaltet ist. Daraus ergibt sich auch die Frage, welche Einrichtung dem
Bedarfsprofil des Kindes oder Jugendlichen. Danach schauen wir auch. Man kann
nicht sagen der Sonnenhof ist immer richtig oder immer falsch, sondern das
Problem ist, wie ist die Zusammensetzung der Gruppe der Kinder, welche Erzieher
sind dort gerade da, wie ist die Altersstruktur, was für Problemlagen sind da.
Also es kommen in diese Frage, wann belege ich eine Einrichtung, verschiedene
Aspekte rein. Diese Entgeltvereinbarung ist, und das muss man einfach so sagen,
auch so viele Jahre nach der Wende, noch einmal ein Unterschied zwischen Ost-
und West-Berlin und zwar weil wir ein Tarifgefüge haben Ost und ein Tarifgefüge
West. Sobald Sie über die Brandenburger - Berliner - Richtung Brandenburg sind,
haben Sie natürlich wieder die anderen Tarife und die kommunal ausgehandelten
Tarife. D. h. eigentlich, und das sag ich auch wenn ich mich weit damit aus dem
Fenster lehne, sagt das Geld noch nichts darüber aus, wie die Qualität ist. Da
ist das Problem wo wir jetzt versuchen über Qualität und Geld eine gute
Unterbringung zu gewährleisten. Also, man kann nicht sagen, jedes Kind, was für
145 EUR pro Tag untergebracht wurde, bekommt in der angemessenen Zeit,
meinetwegen von 1 ½ Jahren, auch tatsächlich die Wirkung, die wir uns erwünscht
haben. Das ist aber nicht nur Problem des Bezirksamtes Spandau, sondern das ist
in der ganzen Bundesrepublik das Problem, da gibt es auch große Untersuchungen
zu. - Aber jetzt gehe ich schon wieder weiter. Bezv.
Höhne führt aus: Vorab möchte ich zu Protokoll geben, dass ich die
vorgetragenen Maßnahmen nicht billigen kann, nicht unterstütze, ich halte sie
für fachlich falsch und für rechtlich fragwürdig. Das betrifft sowohl den
Eingriff in die Autonomie, wenn der nicht wirklich dokumentiert ist in den
Akten, das ist auch die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, dass eben klar ist,
dass fachliche Erwägung keine Rolle spielen, sondern eine Maßzahl von 110 EUR
das Kriterium ist, nachdem die Einrichtung ausgesucht werden. Das so vorgetragen.
Schriftlich wird vom Jugendamt immer wieder hier aufgeliefert, dass die
rechtlichen Grundlagen eingehalten werden. Das ist eben die Angemessenheit, die
Geeignetheit, die Erforderlichkeit, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht.
Wenn hier aber gesagt wird, also 110 EUR mit den weiteren Auswirkungen, dann
entspricht es eindeutig nicht mehr den Vorgaben. Für das Protokoll, also dass
da keine Unterstützung ist. Wenn ich dann die weiteren Ausführungen höre, ich
sehe Ihre Nöte, das ist gar nicht die Frage, ich halte nur die Konsequenz, die
Sie daraus ziehen für falsch und kann hier für uns nur sagen, dass wir in
dieser Art und Weise nicht den Druck aufs Jugendamt machen. Wir können alle
Kosten immer diskutieren und immer fragen, wie können wir Kosten senken. Das
ist nicht der Punkt. Aber wenn dann die Konsequenz gemacht wird, man muss jetzt
das Tarifgefälle ausnutzen, also Ost-West, Brandenburg eine Region mit hoher
Arbeitslosigkeit und mit geringem Potenzial, wo sich dann aber auch Berliner
Träger mit ansiedeln, weil dort eben ein anderes Tarifgefälle ist, dann können
wir nach dieser Logik gleich sagen, o.k. in Polen gibt es auch deutsche
Schulen, die sind billiger. Das kann kein Kriterium der Unterbringung sein,
weil das mit der Bahn stellenweise genauso weit weg ist, wie manche Orte in
Brandenburg. Politisch widerspricht das auch völlig dem, nicht was jetzt auf
der Finanzebene los ist, und ich sehe jetzt wieder das amüsierte Lächeln, auf
der Finanzebene gibt es die eine Seite, dass es gedrückt wird und die Kosten
gesenkt werden müssen, gleichzeitig diskutiert der gleiche Senat und das
gleiche Abgeordnetenhaus. Die Fragestellung, wie wir den Punkt der Tarife und
der Tariftreue, der besseren Transparenz, der Einhaltung der
Entgeltvereinbarung in Berlin durchsetzen können und in den
Entgeltvereinbarungen. Frau Loh, Sie haben es ja gesagt, die Träger legen ihre
Konzeption vor und nach den für sie verbindlichen Tarifverträgen wird der dann
der Entgeltvertrag abgeschlossen. Der ist von der Senatsverwaltung anerkannt. Dann
ist es die falsche Konsequenz, die Träger so zu vergleichen und zu sagen, es
tut uns leid, ihr hattet einen zu hohen Tarifvertrag, wir belegen euch nicht
mehr. Dann müssen wir Berlinweit schauen, wie wir diese unterschiedlichen
Tarife, die politisch auch gewollt sind, entsprechend in der Bewertung dann
auch so ausdrücken, dass sie im Median berücksichtigt werden. Es kann nicht
sein, dass wir Berliner Träger, die Tarife haben, wie z. B. die Diakonie und da
sitze ich hier und fühle mich sehr unwohl, den AVR verteidigen zu müssen. Also
ein Tarifvertrag, der schlechter ist, als der der öffentlichen Hand, für die
freien Träger aber noch ein guter mit dem Wissen, dass da noch die Problematik
ist, dass es Mitarbeiter gibt,die schon länger bei dem Träger arbeiten, die
jetzt eigentlich alle gekündigt werden müssten, damit zu den neuen Konditionen
wieder die Einstellung ist und das als direkte Folge von Steuerungsmaßnahmen in
der Jugendhilfe. Das kann wirklich nicht sein. Da sind auch noch andere, die
Haus- und Ost-Tarife die wir da ausnutzen, wo ich sage o.k. Falkensee und der
Haustarif Ost eines Trägers, ist durch die Wohnortnähe und die Staffelung noch
gedeckt. Aber alles, wo jetzt herumgereist wird und preiswertere Einrichtungen
gesucht werden, ist eine Katastrophe. Das politische Signal, wenn man sich
daran erinnert, dass es einmal eine bezirkseigene Einrichtung war, dass dort
der öffentliche Tarif galt, die dann über Jugendaufbauwerk, wie einige andere
Einrichtungen in die freie Trägerschaft kommt, welches politische Signal wird
von diesem Senat und von diesem Bezirksamt ausgesendet, vor dem Hintergrund,
dass weitere Einrichtungen und weitere Angebote des Bezirkes an freie Träger
gegeben werden und dass das auch die Aufforderung der Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes dort auch mitzugehen. Wenn dann absehbar ist, wenn sie
das machen, also sie haben die Wahl ins ZeP zu gehen und irgendwo hingesetzt zu
werden oder aber in einen freien Träger zu gehen, wo dann der gleiche Senat
Jahre später kommt und sagt, aber ihr seit uns jetzt zu teuer, überlegt einmal
wie ihr billiger arbeiten könnt. Das ist ein Aspekt dieser Maßnahme, wo ich
einfach nur sagen kann, der ist politisch verheerend und falsch. Zu der
Frage das wohnortnahe Prinzip aufzugeben, wenn es im Einzelfall gerechtfertigt
ist, jederzeit. Im Einzelfall kann es auch immer gerechtfertigt sein, möglichst
weit weg unterzubringen. In der Regel aber ist es so, dass die sozialen
Beziehungen und die sozialen Bezüge wie Schule und die Schulbindung einfach
auch ein wesentlicher stabilisierender Faktor für Kinder in einer Notsituation
sind. In einer existentiellen Krise, wo es auch darum geht, auch
stabilisierende Faktoren eben auch zu behalten. Von daher ist der Eingriff in
die Autonomie, unter Kostengesichtspunkten, aus meiner Sicht rechtlich mehr als
fragwürdig. Das ist der Hintergrund. Ich weiß nicht, ob noch zu diesem Punkt
diskutiert werden soll, ich würde ansonsten gerne das, was dankenswerter Weise,
ich sehe, dass das Jugendamt auch sehr, sehr viele Vorarbeit geleistet hat, was
uns aufgelistet wurde, die Punkte gern noch einmal nachfragen. Bezv.
Noelte führt aus: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Ich habe immer noch
ein Problem. Frau Höhne spricht von gesetzlichen Vorschriften, die eingehalten
werden und dann gibt es unterschiedliche Sätze. Wenn ich also einen Satz von
110 EUR habe und halte die gesetzlichen Vorschriften ein, dann muss ich sagen,
wenn ich 128 EUR nehme, mache ich mehr. Die Frage ist einfach hier, ist es
wirklich mehr anbringbar, d. h. muss es unbedingt sein, denn das sind ja mehr
als gesetzliche Vorschriften. Hier sehe ich eigentlich das Problem, genauso was
heißt Standard, wie soll der Wohnbereich aussehen? Mit Fernseher, Computer oder
sonst was? Wo ist der Standard? Frau Höhne, Sie können den Kopf schütteln wie
sie wollen, irgendwo hört der Sozialstaat letztendlich auf. Dann kommt die
dritte Sache, Wohnortnähe. In vielen Fällen ist es sogar wichtiger, dass die
Wohnortnähe nicht so nah ist, weil der häusliche Einfluss, wie das Kind oder der
Jugendliche eigentlich zu dem Problem gekommen ist, das Haus war, da wo er
aufgezogen wurde. Wenn er dort wieder im nahen Bereich ist, kommt er
automatisch wieder in dieses Problem hinein. Bei Reha-Maßnahmen, sage ich
einmal, weit weg von zu Hause, damit ich erst gar nicht wieder nach Hause komme
und bei Jugendlichen sage ich ganz nah heran, damit sie ihren Einfluss haben.
In der Schule haben sie wieder das gleiche Umfeld und kommen wieder in ähnliche
Probleme. Zwischenruf! …Es sind
viele Sachen, die von zu Hause weg sind. Es ist nicht eines. Das sind
alkoholisierte Familien, warum die Kinder weggenommen werden oder weggehen,
aber in diese Familien kann der Jugendliche nicht wieder zurück. Da meine ich,
wo ist der Standard, wenn ich sage gesetzliche Vorschriften heißt, manche
machen es mit 110 EUR vielleicht auch mit 98 EUR, weil das ist ein Mittelwert
und andere sagen gesetzliche Vorschriften, bei uns bezahlst du 128 EUR. Was
liegt denn da drin, warum nimmt denn der Träger 128 EUR, ist der so viel besser?
Das ist die Frage. Da bin ich der Meinung, dass in der Vergangenheit, so habe
ich Informationen, dass durch die Zuordnung zu bestimmten Trägern, dass man
gezielt auf bestimmte Träger daraufzugegangen ist, andere Träger Insolvenz
gegangen sind, weil die nämlich keine Leute, keine Klienten mehr bekommen haben
und damit eigentlich Pleite gegangen sind, weil ganz besondere Träger immer
wieder eingesetzt werden. Da ist in der Vergangenheit ein großer Fehler m. E. Bezv.
Bewig führt aus: Frau Vorsitzende, ja, das ist tatsächlich ein ganz schwierige
Diskussion. Ich glaube auch, dass der eine oder andere Mitarbeiter oder
Mitarbeiterin nicht ganz wohlfühlt. Das sehe ich auch, das kann ich mir auch
gut vorstellen. Jetzt geht es mir nicht darum, dass wir jetzt sozusagen diese
Tarifspirale jetzt anheizen wollen. Mir ging es bisher immer nur darum zu
sagen, ja, gesetzlicher Anspruch muss gewährleistet werden. Sie machen aus
meiner Sicht, Frau Höhne, Sie führen immer die gesetzlichen Vorgaben im Munde
und behaupten, dass jeder Sozialarbeiter, wenn er die Hilfeplanung macht, dann
auch richtig liegen muss. Ich sage das einmal vorsichtig. Mir geht es darum,
dass wir ein System haben, wo wir auch anhand von Zahlen erkennen können, was
sind Durchschnittswerte, weicht man von irgendwo ab, dann muss man dort
hinterfragen. Ist es z. B. nötig, kann es eine Situation geben, dass ein
Jugendlicher eine Intensivleistung erhält, eine teuere in einer Gruppe, die er
dann aber z. B. zu irgendeinem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr braucht. Bleibt
er dann in der Intensivgruppe oder wird er sozusagen in eine andere Gruppe
gegeben? Wie sind dort die Verweildauern? Darum ging es mir, ich wollte gern
ein System haben, wo ich anhand von Zahlen erkenne, ob es Abweichungen gibt und
dann dort steuern zu können und trotzdem die gesetzliche Verpflichtung
einzuräumen. Sie haben es jetzt angedeutet Frau Loh, dass hängt auch mit dem
Qualitätsmanagement zusammen. Ich bedauere ein bisschen, wenn ich Kritik üben
darf, mag die Berliner Situation so sein wie sie ist, dass wir dort nicht schon
viel weiter sind, weil ich glaube, dass man über diesen Prozess hätte
vielleicht schon den einen oder anderen Euro verhindern können oder die eine
oder andere Ausgabe. Davon bin ich überzeugt. So habe ich Sie verstanden, erwarten
durch dieses Qualitätsmanagement auch eine bessere Steuerung in Zukunft.
Insofern, schwieriges Thema. Die Fachfragen, die Herr Noelte jetzt hier
angesprochen hat, die Frau Höhne angesprochen hat, die ich auch noch sicherlich
habe, die sollten wir im Jugendhilfeausschuss diskutieren. Mögliche
Standardabsenkungen, die Belegung von Trägern, wohnortnah, nicht wohnortnah
sollten wir tatsächlich im Jugendhilfeausschuss besprechen. Bezv.
Mross führt aus: Danke schön, Frau Vorsitzende. Genau das Herr Bewig sollten
wir tun. Es gibt hier in der Diskussion eine unheimliche Spannbreite zwischen
dem was Frau Höhne gesagt hat und zwischen dem was Herr Noelte gesagt hat. Ich
halte Ihnen einmal zu Gute Herr Noelte, dass Sie kein Jugendpolitiker sind,
sonst müsste ich dazu noch einmal einiges sagen, weil ich das ausgesprochen
kritisch finde, was Sie da gerade gesagt haben. Ich finde auch, dass wir die
Diskussion in die wir jetzt eingestiegen sind, hier nicht weiterführen sollten,
weil es einfach nicht der Ausschuss dafür ist. Ich denke, wir kommen in
Gebiete, die wir hier nicht besprechen sollten und würde dem, was Herr Bewig
gesagt hatte, absolut zustimmen. Wir sollten uns hier mit Zahlen befassen und
wenn wir diese bekommen könnten, dann denke ich, können wir aus haushaltspolitischer
Sicht weiter darüber unterhalten. Trotzdem
möchte ich noch einmal sagen, dass vom Grundsatz her ich Frau Höhne natürlich
absolut verstehen kann. Auch das hat Frau Meys gestern gesagt, die Rede hätte
sie gern selber gehalten. Ich denke, das geht fast jedem so der mit
Jugendpolitik zu tun oder im Jugendamt arbeitet. Nichts desto trotz fehlen die
Alternativen. Natürlich gibt es einen Rechtsanspruch und selbstverständlich
muss dem auch Genüge getan werden, aber wenn wir uns die Zahlen ansehen, in die
wir hier hineingeraten, dann sind die für Spandau sicherlich sehr kritisch. Es
mag Bezirke geben in Berlin, die da besser aufgestellt sind, grundsätzlich ist
es aber in Berlin so, aber nicht nur in Berlin auch im gesamten Bundesgebiet
so, dass die Zahlen für die Hilfe zur Erziehung immer mehr steigen und die
Alternativen zum Sparen, die erschließen sich mir im Moment nicht. BzStR'in
Meys führt aus: Ja, obwohl ich den mahnenden Worten von Frau Mross gehört habe,
mich ich aber zumindest zu denen Stellungnahme abgeben, was Frau Höhne gesagt
hat und will das auch ganz, ganz deutlich zu Protokoll geben, dass wir
selbstverständlich keinen Rechtsbruch begehen. Seit 2005 gibt es im Land Berlin
die Ausführungsvorschrift Hilfeplan und da steht sehr wohl auch drin, dass die
Jugendämter gehalten sind nicht nur fachlich zu steuern, sondern auch
finanziell zu steuern. Ich wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich
zwei solche ad hoc-Maßnahmen durchführe im Jugendamt ohne zu prüfen, wie das
mit der rechtlichen Situation aussieht. Ein Kollege von mir in einem anderen
Bezirk hat dieses mal nicht getan und hat eine ziemlich heftige Klage vom
Verwaltungsgericht gehabt und das möchte ich natürlich nicht haben. Ich
möchte noch einmal kurz eine Anmerkung machen zu Ihnen Herr Bewig, weil Sie
gesagt haben, warum nicht schon früher angefangen. Als ich 1994 als
Jugendhilfeplanerin hier im Bezirk angefangen habe, habe ich einmal die
bescheidene Frage gestellt nach Steuern im Bereich Hilfe zur Erziehung. Da sind
alle an die Decke gegangen, um Gottes Willen geht nicht. Hilfe zur Erziehung,
Rechtsanspruch geht überhaupt nicht. Wir haben im Jahre 2001 als wir die ersten
großen Kürzungsvorgaben hatten, haben wir angefangen im Bereich Hilfen zur
Erziehung zu steuern und wir haben dieses auch, sage ich einmal unter
fachpolitischen und unter finanzpolitischen Aspekten gemacht, d. h. ich bin der
festen Überzeugung, dass wir da auch bereits mit dem Qualitätsmanagement
angefangen haben. Das ist aber ein Prozess, den Sie nicht von heute auf morgen
umsetzen können. Dazu bedarf es, sage ich einmal, auch eine Weiterentwicklung
im Selbstbewusstsein oder im Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen,
deswegen habe ich Ihnen das gerade von 1994 erzählt. Ich glaube, dass wir da im
Bezirk Spandau ganz schön weit sind. Zu Ihnen
Herr Noelte, weil Sie gesagt haben, dass nur bestimmte Träger belegt worden
sind und deswegen andere Träger hinten heruntergefallen sind, das stimmt mit
Nichten so. Wenn im Land Berlin Träger runtergefallen sind, dann ist es wegen
der Ausgabenentwicklung bzw. wegen der Zuweisungsreduzierung der Hilfen zur
Erziehung Berlinweit. Wir haben 2001 noch 451 Mio. ausgegeben und in der
Talsohle waren es 2006 noch 315 oder 316 Mio. EUR. Dass das Auswirkungen auf
die Trägerlandschaft hat, ich denke das liegt auf der Hand. Die Träger haben
Angebote reduzieren müssen, die haben auch Personal entlassen müssen, was dann
zur Folge hat, dass die Träger und dass kann man auch sehr gut verstehen,
mittlerweile fast nur auf, sage ich einmal, die teuren Angebote bereithalten.
Wenn wir jetzt versuchen, und deswegen ist das auch so schwierig, weil warum
sollen sie sich mit billigen Angeboten zufrieden geben, wohl wissend sie
kriegen auch noch ein bisschen mehr Geld für eine etwas intensivere Hilfe.
Deswegen fällt es auch so schwer preiswertere Träger zu finden. Ich habe es im
Jugendhilfeausschuss berichtet, ich habe vor 3 Monaten ungefähr alle meine 11
Kollegen Bezirksstadträte angeschrieben und sie gebeten mir doch einmal eine
Auflistung ihrer Einrichtungen zu geben, die sie belegen mit Preisen. Ein
Bezirk hat mir geantwortet. Alle anderen haben mir nicht geantwortet. Meine
Vermutung ist, ist natürlich ein bisschen Kaffeesatzleserei, dass sie nicht
unbedingt haben wollen, dass wir erfahren, wen sie belegen, weil sie die
Einrichtung natürlich mit ihren Kindern belegen wollen. Deswegen müssen wir so
intensiv auf Recherche gehen. Bezv.
Höhne führt aus: Seite 2, vom 14.04., gut, ansonsten wird die Diskussion eh im
JHA weitergehen. Wenn wir vereinbaren, dass wir dies dann im JHA noch einmal
als Punkt … Zwischenruf! …gut,
vereinbaren wir im JHA? Das war
die erste Stellungnahme. Das ist das, was im Grunde auch immer wieder gesagt
wird. Die Frage mit den unterschiedlichen Buchungen, mit dem unterschiedlichen
System in den Bezirken, also Sachen, die offensichtlich Berlinweit als Problem
bekannt sind, schon länger bekannt sind, an denen schon länger gearbeitet wird,
die sich aber in irgendeiner Form bei der Bewertung der Bezirke in den
Defiziten in den Haushaltsjahren niederschlagen muss. Das ist eher die
Hauptfrage, inwieweit das in irgendeiner Form, einerseits auf der fachlichen
Ebene, anderseits aber auch in den Gesprächen mit dem Finanzsenator, denn das
ist der größte Brocken, den wir haben, dann auch entsprechend berücksichtigt
wird. Herr
Bewig führt aus: Frau Vorsitzende ganz kurz, weil Sie es gerade angesprochen
haben. Das wollte ich auch noch fragen. Wie ist das mit den Buchungen? Sind Sie
schon auf dem Weg, dass Sie sozusagen aus einem Fall mehrere Maßnahmen, mehrere
Fälle machen? Das wollen Sie nicht machen, weil es wohl bei der Zuweisung
später ein bisschen besser für uns aussieht. BzStR'in
Meys führt aus: …Herrn Donner das Wort gebe, was die Buchung anbetrifft. Herr
Bewig, das ist die Frage, das müsste man, wenn eigentlich noch einmal genau
durchrechnen. Auf der einen Seite steigen in Spandau die Fallzahlen. Wenn ich
mich jetzt auch noch entscheide aus einem Fall zwei Fälle zu machen, wie es
andere Bezirke machen, damit ich dann hinterher eine größere Zuweisung bekomme,
stehe ich wieder vor dem Problem des Vorwurfes, warum steigen bei Ihnen die
Fallzahlen. Es ist eine schwierige Kiste. Ich denke, da ist auch unbedingt
angemessen/angebracht, dass wir ein Berlineinheitliches Prüfungsverfahren
bekommen. Das habe ich in dem Gespräch mit dem Finanzsenator, wo Frau
Kleineidam, Herr Birkholz und ich waren, am 5. Mai glaube ich war das, auch
angemahnt und Herr Dr. Nußbaum hat uns auch da seine Unterstützung zugesagt.
Das ist auch Thema und das hat Herr Schreiner im letzten Jugendhilfeausschuss
auch deutlich erklärt, der Berlinweiten Arbeitsgruppe zum Thema Fach- und
Finanzkontrolle und ich hoffe, dass wir auch bald die Stelle, die uns
zugewiesen wurde, dass wir die auch bald besetzen können. Und zum
Buchungsverhalten sagt Ihnen unser Buchungsspeziallist Herr Donner etwas. Herr
Donner führt aus: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren. Zum
Buchungsverhalten ist es so, dass jegliche Buchung einem bestimmten Produkt
zugeordnet wird, wie auch die Budgetierung auf Produktebene erfolgt. Die
Produkte sind definiert und für jedes Produkt gibt es eine Bezugsgröße. Die
Bezugsgröße ist im HZE-Bereich ein Fall pro Monat. Es ist ganz klar, wenn für
ein Kind Hilfe gewährt wird mit möglicher Weise noch individuellen Bausteinen,
die dort darauf kommen, dann ist es ein Fall. Daraus mehrere Fälle zu machen,
würde bedeuten, nicht im strafrechtlichen Sinne, aber das ist schon ein gewisser
Betrug am System, wenn wir korrekt arbeiten machen wir aus einer Hilfe, egal
wie viel Module sie hat, einen Fall. Wenn andere Bezirke anders verfahren
sollten, was eine Vermutung ist, Zwischenruf!
…der Personalrat hat das neulich auch gesagt. …das habe
ich gelesen, wo immer er es auch her hat, das ist aber erst einmal eine
Vermutung, dann machen die anderen Bezirke das falsch. Wir können nicht in
einen Wettbewerb eintreten, dass der Bezirk, der am meisten Fehler macht, dann
am meisten belohnt wird. Diesem Wettbewerb haben wir uns nicht angeschlossen
und wir haben gesagt, wir machen es richtig. Zwischenrufe! BzStR'in
Meys führt aus: In Obhutnahme mit Zustimmung der Eltern wird als 34jähriger
gewertet und Obhutnahme ohne Zustimmung der Eltern als 42iger….Umgekehrt? Ich
habe etwas Falsches erzählt sagt Frau Loh mir gerade. Frau Loh
führt aus: Entschuldigung, tut mir auch leid, aber die Regelung ist die, wenn
ein Kind in Obhut genommen wird, d. h. herausgenommen wird mit oder ohne
Einwilligung der Eltern, zählt es als 42iger und wird dann als 34iger gezählt,
sobald eine neue Maßnahme, die im Anschluss an die in Obhutnahme kommt,
eingeleitet ist. Diese Maßnahme ist auf jeden Fall mit Einwilligung der Eltern.
Das Problem, was wir trotzdem noch haben, ist, wie lange gilt die Inobhutnahme?
Manchmal ist es so, dass ein Sorgerechtsproblem dahinter steckt, dann könnte
man auch eine Inobhutnahme über 6 Monate oder 1 ½ Jahre zählen können. Da haben
wir eine neue Regelung getroffen, dass diese Inobhutnahme über einen bestimmten
Zeitraum nicht hinausgehen soll, sondern dass dann auf jeden Fall geguckt
werden muss, dass es eine Interimslösung gibt. Dies ist eine Regelung, die
Berlinweit jetzt gilt und auch dort geregelt ist bei den Jugendamtsdirektoren
und nächste Woche noch einmal verhandelt wird. Bezv.
Mross führt aus: Danke schön. Das steht hier in dem Papier natürlich noch
anders drin. Deswegen würde ich darum bitten, dass, wenn wir die Unterlagen zum
Jugendhilfeausschuss noch einmal bekommen, das berichtigt wird. Bezv.
Höhne führt aus: Doch noch einmal die Frage. Wenn wir die Fragen jetzt hier
beantworten, ist die Frage, ob wir das im Jugendhilfeausschuss noch einmal
machen. Zwischenruf! Da ist es
offensichtlich so, dass die Spandauer Regelung, in der Vergangenheit schon
praktiziert wurde, sich durchgesetzt hat. Da das aber einen Unterschied macht
bei den Kosten, ist da die Frage, wenn das ab jetzt gilt, wunderbar, haben wir
das Problem zukünftig nicht mehr. In welchem Unfang wäre das aber eine
Korrektur aus der Vergangenheit, in der das dann auch noch einmal …. Zwischenrufe
der Mitglieder! |
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