Auszug - Zurverfügungstellung von Sondermitteln
Bezv.
Lange bespricht im Vorfeld die Regelung zur Vollfinanzierung bei den
Sondermittelanträgen, da es während der letzten BVV - Sitzung Unstimmigkeiten
bei einem Antrag/Beschlussempfehlung gegeben hat. BzStR`in
Kleineidam erläutert das Verfahren. Eine Ablehnung der Fachabteilung erfolgt
immer dann, sofern der Antragsteller keinen Eigenanteil an der Finanzierung
darlegt. Genaueres ist im § 44 und seinen Ausführungsvorschriften der LHO
geregelt. An der
Erörterung beteiligen sich die Bezv. Juchem, Herrn Benad, BzStR` in Kleineidam
und die Bezv. Ortlepp. Seitens
der Mitglieder des Ausschusses besteht Uneinigkeit über das Verfahren der
Gewährung von Sondermitteln, so dass in der nächsten regulären Sitzung erneut
die Thematik besprochen werden muss. |
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