Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 5-66 für das Gelände zwischen Wernerwerkdamm, Siemensdamm, Nikolaus-Groß-Weg, Spree und Rohrdamm im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt - Information über das Ergebnis der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding informiert: Aufgrund verschiedener inhaltlicher Fragestellungen, die zwischenzeitlich geklärt sein müssten, kam es zu Verzögerungen, so dass mit der Festsetzung dieses Bebauungsplans vermutlich erst Ende 2010 bzw

 

BzStR Röding informiert: Aufgrund verschiedener inhaltlicher Fragestellungen, die zwischenzeitlich geklärt sein müssten, kam es zu Verzögerungen, so dass mit der Festsetzung dieses Bebauungsplans vermutlich erst Ende 2010 bzw. Anfang 2011 zu rechnen ist.

Um die Straßenbaumaßnahmen und die Förderung nicht zu verhindern, wird parallel ein Verfahren gemäß § 125 BauGB initiiert (siehe TOP 6), um den Straßenbau, für den die Ausschreibung derzeit läuft, noch in diesem Jahr beginnen zu können.

 

Das Bosch-Siemens-Hausgerätewerk wird hier noch im Juni den Grundstein für ein neues Produktions- und Entwicklungsgebäude mit 600 bis 700 Arbeitsplätzen legen. Diese Arbeitsplätze verbleiben im Bezirk, werden teilweise ausgebaut und zukunftssicher gemacht.

 

Da die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in unmittelbarem Zusammenhang stehen, informiert Herr Vogel übergreifend.

 

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange war notwendig, weil sich an drei Stellen des Bebauungsplans die Planung geändert hat.

 

Die Trägerbeteiligung begann am 13.04.2010 mit der Bitte um Stellungsnahme bis zum 03.05.2010. Insgesamt haben sich 16 Stellen beteiligt, von denen sich 12 schriftlich äußerten.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Verkehr erklärte ihre Zustimmung, vorausgesetzt, dass in der Galvanik des Störfallbetriebes Dosierpumpen vorhanden sind, damit der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

In einer Stellungnahme des Umweltamtes wurde versichert, dass diese Dosierpumpen eingebaut wurden.

 

Weitere Hinweise gingen hinsichtlich Zuständigkeiten, Eigentümerverhältnisse und Entwässerung ein. Sie wurden in der Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt.

 

Die Erschließungsstraße ist nochmals in der Ausführungsplanung und im Bebauungsplan dargestellt.

Für die Zustimmung zum Verfahren gem. § 125 BauGB fasste man die Belange aus drei Behördenbeteiligungen zusammen. Zusätzlich gab es eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung im Jahr 2007 und eine weitere am 10.05.2010, in der sich die Bürger über die Straße informieren und ihre Stellungnahmen abgeben konnten.

 

Mit der vorliegenden Planung ist ein Eingriff in die Trasse nicht erforderlich, so dass man somit dem Anliegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachgekommen ist.

 

Mehrere Äußerungen gingen bezüglich der S-Bahn-Trasse, insbesondere zu deren Erhalt, ein. Im Bebauungsplan werden keine Regelungen über den Erhalt dieser Trasse getroffen, da es sich um eine im Plan festgestellte Fläche handelt und diese nur dargestellt werden darf.

 

Die von einem Bürger aufgezeigte alternative Trassenführung ist nicht gegeben, weil die geplante Trassenführung aufgrund mehrerer Bestandspunkte so verlaufen muss. Die Trasse orientiert sich an bestimmten bereits vorliegenden Leitungen/Medien.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass von den Stellen und den Bürgern keine Bedenken zur Erschließungsstraße hervorgebracht wurden, die eine Änderung dieser Straße erforderlich machen. Die vorgebrachten Hinweise und Äußerungen ergeben für die Herstellung einer Erschließungsstraße gem. § 125 Abs. 2 BauGB keinen Anpassungs- und Änderungsbedarf.

 

Herr Vogel beantwortet die Nachfragen der Bezv. Harju und Noelte nach Einzelheiten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information über das Ergebnis der erneuten eingeschränkten Behörden- und Trägerbeteiligung zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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