Auszug - Bebauungsplan VIII-432 b für die nördliche Teilfläche des Geländes zwischen der Straße Am Industriegelände einschließlich ihrer Verlängerung nach Westen, der nördlichen Verlängerung der Werkstraße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Nennhauser Damm 158 und der Landesgrenze zu Brandenburg südlich der Straße Am Industriegelände - Information über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII-432 b - Information über die Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII-432 b in zwei Teilpläne: VIII-432 ba und VIII-432 bb  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding gibt an, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um Flächen im Zeppelin-Gewerbepark handelt

 

BzStR Röding gibt an, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um Flächen im Zeppelin-Gewerbepark handelt.

 

Herr Schulte erklärt, dass im Bereich West-Staaken schon immer die Prämisse in der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und der Stärkung des Arbeitsstättenschwerpunktes lag.

 

Derzeit ist der Bereich des Solarparks noch etwas indifferent. Auf keinen Fall sollen durch eine Gesamtweiterführung des Bebauungsplanverfahrens, was zeitlich sehr schwer kalkulierbar wäre, Investitionsmaßnahmen verhindert bzw. gefährdet werden.

Aus diesem Grund hat man sich entschlossen, den Bebauungsplan entsprechend zu teilen, so wie sich die tatsächliche marktbezogene Abfrage darstellt.

 

Für den südlichen Bereich liegt ein konkretes Ansiedlungsvorhaben einer Firma, die im Bereich der Sportartikel- und Sportbekleidungsherstellung tätig ist, vor. Diese möchte am Standort Spandau expandieren.

 

BzStR Röding betont, dass die Firma wirklich Sportbekleidung produziert und nicht nur vermarktet.

 

Herr Schulte führt weiter aus, dass es für den nördlichen Bereich, Bebauungsplan VIII-432 bb, noch kein konkretisiertes Ansiedlungsinteresse gibt.

 

Beide Bebauungsplanverfahren haben ein unmittelbares Ansiedlungsinteresse zur Folge, was auch zügig weiterbearbeitet werden soll.

Dies geht beim südlichen Plan sofort. Der nördliche Plan sollte etwas weiter zurückgestellt werden bis eine Konkretisierung vorliegt. Hier besteht momentan eine Außenbereichsfläche, so dass ein Eingriff in Natur und Landschaft erforderlich wäre. Dazu müsste ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, um entsprechende Maßnahmen, die Folgen der Ansiedlung sind, in Folgekostenverträgen abbilden zu können. Würde eine reine Angebotsplanung erfolgen, wäre diese Möglichkeit nicht mehr gegeben.

 

Die Fläche, die jetzt herausgeteilt ist, wäre das Gebiet des potenziellen Solarparks. Hier besteht die Möglichkeit der Genehmigung nach § 35 BauGB. Bauleitplanerisch sollte zurzeit nicht daran gearbeitet werden, da die Festlegung der Nutzungsart und viele weitere Konstanten noch unklar sind.

 

Aus vorgenannten Gründen und um andere Vorhaben nicht zu gefährden, wird die Dreiteilung des Bebauungsplanes vorgeschlagen. Die Planinhalte bleiben unberührt, lidiglich die Zuschnitte werden geändert.

Wenn der Ausschuss seine Zustimmung erteilt, kann an den konkreten Planungs-/Ansiedlungsvorhaben zügig weitergearbeitet werden.

 

BzStR Röding informiert darüber, dass die auf dem Bebauungsplan VIII-432ba ersichtliche Grünfläche eine bereits hergestellte öffentliche Fläche und Ausgleichsmaßnahme im Zuge der Herstellung der Grünfläche in dem südlich angrenzenden Bebauungsplan ist.

 

Er beantwortet die Nachfragen der Bezv. Harju und Schaub nach Einzelheiten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die vorgetragenen Informationen zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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