Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding teilt mit:

 

BzStR Röding teilt mit:

 

a)      Der Antrag für ein Bauvorhaben im Westfälischen Viertel, vorgestellt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.05.2010, wurde abgelehnt. Bei Vorliegen eines Widerspruches wird BzStR Röding erneut berichten.
 

b)      Im Bezirksamt wurden haushaltswirtschaftliche Beschränkungen beschlossen. Dem Finanzsenator sind dazu konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
In allen Abteilungen wurden auf Vorschlag der SE Finanzen einzelne Titel überprüft und ggf. Sperren verhängt.
Im Stadtplanungsamt betraf dies den Gutachtertitel. In diesem Titel ist ein relativ großer Posten für die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens für den Bezirk enthalten, der in diesem Jahr zusätzlich in den Haushaltsplan eingestellt worden ist.
BzStR Röding wies darauf hin, dass es sich nur um eine Sperre und Einsparung für diese Jahr handeln kann, da der Bezirk bezüglich des Einzelhandelsgutachtens in der Verpflichtung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht. Daher handelt es sich hier nicht um eine Aufgabe, die komplett weggelassen werden kann, sondern die lediglich um ein Jahr verschoben wird.
 

c)      In Sachen Götelstraße und BEHALA hat das Gericht die Beschwerde schriftlich zurückgewiesen. Die Eigentümergemeinschaft/Betroffenengemeinschaft hatte Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, welches die Planreife für ein Grundstück und für ein Wohnungsbauvorhaben in der Götelstraße aufgehoben hat, eingelegt. Die BEHALA hatte geklagt wegen der heranrückenden Wohnbebauung.
Das Bezirksamt konnte sich als sogenannte Beigeladene auch inhaltlich zum Verfahren äußern.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeit ist ein zeitlicher Verzug von 6 Monaten eingetreten.

Für die weitere Verfahrensweise gibt es zwei Möglichkeiten, die bereits zwischen dem Fachamt, dem Stadtplanungsamt und der Planungsjuristin abgesprochen wurden.

Die erste Möglichkeit wäre, das Bebauungsplanverfahren mit den vorhandenen Ausweisungen, allgemeines Wohngebiet, fortzuführen, da derzeitig zusätzliche Informationen seitens des Lärmgutachters vorliegen, die die Weiterführung ermöglichen würden. Das Gericht ist auf diese neuen Informationen und Sachstände nicht eingegangen. Allerdings würde diese Verfahrensweise erhebliche Rechtsunsicherheit bedeuten.

Die andere Variante ist, das Bebauungsplanverfahren von einem allgemeinen Wohngebiet in ein Mischgebiet umzustellen, was erstinstanzlich empfohlen wurde.
Das Bezirksamt nimmt diesen Vorschlag an.
Das bedeutet, dass sich für die bauwilligen Bauherren an ihren Wohngebäudeplanungen, soweit sie bisher bekannt sind, nichts verändern müsste, da diese auch mit der Ausweisung als Mischgebiet zulässig wären. Allerdings fehlt dafür noch das Planungsrecht, so dass sie noch warten müssten.

Es wurde eine Zeitschiene aufgelistet. Bei allen Unwegsamkeiten hinsichtlich Rechtskontrolle und Ähnlichem sowie Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann voraussichtlich im April oder Mai 2011 die Planreife für Einzelvorhaben erteilt werden.
Das Bebauungsplanverfahren wäre zwar noch nicht abgeschlossen, aber man könnte mit der Planreifeerklärung auf der neuen Grundlage, Mischgebietsausweisung, arbeiten.

Nach derzeitiger Auffassung des Bezirksamtes könnte man mit der günstigeren Variante so weit sein, um im April/Mai nächsten Jahres mit dem Vorhaben zu beginnen.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass es mit dem Mischgebiet aber auch mit der BEHALA keine Probleme mehr geben wird und man auf dieser Grundlage mit dem Bebauungsplanverfahren bei dem Gelände BEHALA (Nord, Süd und Oberhafen), wo es um die Lärmkontingentierung geht, noch in diesem Jahr beginnen könnte.
Dafür bedarf es jedoch eines Lärmgutachters und somit Gutachtermittel.

Bezv. Steinig fragt nach, ob es Informationen darüber gibt, welche rechtlichen Konsequenzen aus der Umwandlung allgemeines Wohngebiet in Mischgebiet für die Erwerber der Grundstücke entstehen.

BzStR Röding erläutert, dass dies eher eine privatrechtliche Frage zwischen den Einzeleigentümern und ihren Verkäufern ist, da das Bezirksamt in keinem direkten Verhältnis zu den Käufern steht.

Nach Ansicht des bezirklichen Vermessungsamtes ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet bezüglich des Grundstückswertes unerheblich.

Es liegen Informationen vor, dass fast alle Eigentümer bereit sind, ihr Wohnbauvorhaben auch in einem Mischgebiet zu realisieren.

BzStR Röding beantwortet die Nachfrage der Bezv. Steinig bezüglich des städtebaulichen Vertrages nach Einzelheiten.


 
 

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