Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 14.09.2009 betr. Verfahren zur Innenrevision in den Abteilungen - überwiesen in der 31. BVV-Sitzung am 23.09.2009 - vertagt in der 40. HaA-Sitzung am 05.11.2009  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1847/XVIII Verfahren zur Innenrevision in den Abteilungen
(Antrag der Fraktion der GAL vom 14.09.2009)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Juchem begründet die Vertagung der Drucksache. Seinerzeit waren die Kosten für den Personalaufwand nicht bekannt und sollten daher von der SE Finanzen nachgeliefert werden,

BezStR`in Kleineidam hat eine Aufstellung nicht gefertigt. Sie teilt mit, dass für 6 Abteilungen mit ca. 200.000,00 € Personalkosten zu rechnen ist, d.h. ca. 35.000,00 € pro Stelle x 6 Fachbereiche.

Bezv. Beckmann erinnert daran, dass eine Klärung aussteht, ob eine zentrale oder dezentrale Kontrolle erfolgen sollte und dementsprechend würden sich die Personalkosten auch nicht schätzungsweise ermitteln lassen.

BzStR`in Kleineidam fragt an, wie die Innenrevision seitens des Ausschusses inhaltlich gewünscht wird, soll z.B. einen zentrale oder dezentrale Revision erfolgen, bzw. wird eine Koppelung mit dem Korruptionsbeauftragten für erforderlich gehalten. Es stellen sich vielfach Fragen, die konkretisiert werden müssten, um abschließend eine detaillierte Kostenermittlung zu erstellen.

Bezv. Höhne begründet erneut den Antrag.

An der weiteren ausführlichen Diskussion beteiligen sich die Bezv. Beckmann, Höhne, Machulik, Koza, Noelte, Mross, Lange und die BzStR`in Kleineidam.

 

Da kein Konsens erzielt werden kann, kommen die Mitglieder des Ausschusses überein, den Antrag zu vertagen und bitten die Antragstellende Fraktion erneut zu beraten, ob ggf. ein Änderungsantrag formuliert werden kann, bzw. ob ein Prüfauftrag an das Bezirksamt erteilt werden soll.


 
 

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