Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 14.09.2009 betr. Verfahren zur Innenrevision in den Abteilungen - überwiesen in der 31. BVV-Sitzung am 23.09.2009 - vertagt in der 40. HaA-Sitzung am 05.11.2009
Bezv.
Juchem begründet die Vertagung der Drucksache. Seinerzeit waren die Kosten für
den Personalaufwand nicht bekannt und sollten daher von der SE Finanzen
nachgeliefert werden, BezStR`in
Kleineidam hat eine Aufstellung nicht gefertigt. Sie teilt mit, dass für 6
Abteilungen mit ca. 200.000,00 € Personalkosten zu rechnen ist, d.h. ca.
35.000,00 € pro Stelle x 6 Fachbereiche. Bezv.
Beckmann erinnert daran, dass eine Klärung aussteht, ob eine zentrale oder
dezentrale Kontrolle erfolgen sollte und dementsprechend würden sich die
Personalkosten auch nicht schätzungsweise ermitteln lassen. BzStR`in
Kleineidam fragt an, wie die Innenrevision seitens des Ausschusses inhaltlich
gewünscht wird, soll z.B. einen zentrale oder dezentrale Revision erfolgen,
bzw. wird eine Koppelung mit dem Korruptionsbeauftragten für erforderlich
gehalten. Es stellen sich vielfach Fragen, die konkretisiert werden müssten, um
abschließend eine detaillierte Kostenermittlung zu erstellen. Bezv.
Höhne begründet erneut den Antrag. An der
weiteren ausführlichen Diskussion beteiligen sich die Bezv. Beckmann, Höhne,
Machulik, Koza, Noelte, Mross, Lange und die BzStR`in Kleineidam. Da kein
Konsens erzielt werden kann, kommen die Mitglieder des Ausschusses überein, den
Antrag zu vertagen und bitten die Antragstellende Fraktion erneut zu
beraten, ob ggf. ein Änderungsantrag formuliert werden kann, bzw. ob ein
Prüfauftrag an das Bezirksamt erteilt werden soll. |
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