In Absprache mit der
Senatsverwaltung für Finanzen werden für den Jahresabschluss 2009 die
Rechenfehler bei den Gebäudewerten in der Anlagenbuchhaltung korrigiert.
Für die Fortschreibung 2011 werden dann die korrigierten Zahlen zu Grunde
gelegt. Für 2010 ist noch keine Regelung getroffen, inwieweit mit einer
Basiskorrektur zu rechnen ist. Eine Klärung wird am 5. Mai 2010 mit dem
Finanzsenator erörtert.
Für die Anlagenbuchhaltung
wurde eine neue Arbeitsanweisung für die SE Finanzen erlassen, die die
Prüfung der Bauwertbestandsveränderungen regelmäßig quartalsweise
vorsieht; Fälligkeiten sind 10.04., 10.07.,10.10. und 10.12. eines Jahres.