Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 05.02.2010 betr. Rahmen-Zielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2010/2011 über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter - überwiesen in der 36. BVV am 24.02.2010  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2077/XVIII Rahmen-Zielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2010/2011 über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

In der Diskussion, an der sich die Bezv

 

An der Diskussion beteiligen sich die Bezv. Machulik, Trautmann, Bayer, Schwendke und Fresdorf. Die Nachfragen werden von Frau Gassert nach Einzelheiten beantwortet.

 

Des Weiteren führt sie dazu u. a. aus, dass seit dem 01.03.2010 eine neue Rahmenarbeitszeit gilt, wonach die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes jetzt am Freitag und Sonnabend bis 24:00 Uhr eingesetzt werden können.

Durch den 3-Schichtdienst in Spandau wurde lediglich der Spätdienst an den beiden Tagen verlagert. Dienstkräfte überprüfen im Moment von 20:00-24:00 Uhr Wartehäuschen der BVG, um herauszufinden wo sich in der kalten Jahreszeit Jugendliche aufhalten, die den Ort zum Trinken und Rauchen nutzen. Die Ergebnisse werden dem SBK übermittelt, damit im Rahmen der gemeinsamen Jugendschutzkontrollen diese Orte mit kontrolliert werden können. Sobald die neue Dienstkleiderordnung veröffentlicht wird, werden die Kräfte Einsätze auch in Zivil durchführen können. Wir werden dann eine Überwachung der Betriebsstätten durchführen, die alkoholische Getränke verkaufen (Tankstellen, Spätkauf etc.).

 

Die Vorlage - zur Kenntnisnahme - wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


 
 

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