Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
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BzStR
Matz unterbreitet das Angebot von Dr. Lund, seine Arbeit zum Thema
"Jugendliche und junge Erwachsene mit der Aufnahmediagnose akute
Alkoholintoxikation in drei Spandauer Krankenhäusern in den Jahren 2000 bis
2009 und daraus abgeleitete Vorschläge zur Alkoholprävention", den
Mitgliedern des Ausschusses in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren. Bezv.
Höhne bittet darum, wenn dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen wird, dies auch
dem Jugendhilfeausschuss, aber nicht im Hinblick auf eine gemeinsame Sitzung,
mitzuteilen. BzStR
Matz teilt mit, dass sich der Haushaltsausschuss mit dem
"Markterkundungsverfahren für das Streetworking Projekt Alkohol"
beschäftigt hat. Unter anderem wurde über das haushaltstechnische Verfahren
diskutiert, da es sich hierbei um kein vergaberechtliches Verfahren sondern um
eine Zuwendung handelt. Dort wurde auch der Wunsch geäußert, in diesem Ausschuss
über dieses Thema und den weiteren Fortgang, zu sprechen. Bezv.
Beckmann ist der Auffassung, da es sich hier um eine Beratungsdienstleistung
handelt, wäre dies über das Vergaberecht zu regeln. Da dies aber als Zuwendung
vergeben wird, fehlt jegliche Transparenz. Um zu erfahren wie das
Auswahlverfahren war, muss das, wenn es sein muss in einer nichtöffentlichen
Sitzung geschehen. Bezv.
Meißner äußert dazu, dass man im Ausschuss nicht erfahren hat, wer als Träger
überhaupt in Frage kommt. Bezv.
Höhne bittet darum, dieses Thema auf die nächste Tagesordnung zu nehmen und um
Verteilung der entsprechenden Unterlagen (Ausschreibung und Konzeption). BzStR
Matz erläutert, dass zu jeder Zeit darüber berichtet wurde und es eine
Pressemitteilung auf der Seite des Bezirksamtes gab. Davon abgesehen auch, für
die Dauer der Frist in der man sich bewerben konnte, ein erläutertes Schreiben
was im Internet veröffentlicht war. Er werde es in keiner Weise akzeptieren,
dass hier von mangelnder Transparenz gesprochen wird und ganz deutlich sagen,
dass das hier nicht der Jugendhilfeausschuss ist. Der Jugendhilfeausschuss hat
einen Zustimmungsvorbehalt bei der Auswahl von Trägern für bestimmte Maßnahmen
bekommen. Das ist aber nur im Jugendhilferecht ein Sonderrecht des
Jugendhilfeausschusses und es ist ganz eindeutig eine alleinige Aufgabe der
Verwaltung einen Träger auszuwählen, der hier diese Zuwendung des Bezirksamtes
bekommt, um die Aufgabe zu erfüllen. BzStR
Matz erklärt, dass er selbstverständlich gerne bereit ist beim nächsten Mal
darüber zu berichten, welcher Zuwendungsempfänger es geworden ist und aufgrund
welcher Leistungsbeschreibung. Bezv.
Schwendke sichert einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung zu. BzStR
Matz teilt weiterhin mit, dass im evangelischen Waldkrankenhaus eine
neukonzipierte moderne Zentralsterilisation im Februar in Betrieb genommen
worden ist. |
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