Auszug - Ausbau Seegefelder Weg hier: Fortsetzung der Aussprache
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Kassette
1, Seite 1 Kassette
1, Seite 2 Herr
Hammerström führt u. a. aus, dass im Vorlauf zu dem Ortstermin ein gemeinsamer
Termin mit den Betroffenen stattfand. Es wurde versucht, die Interessen der
Anwohner mit den Plänen des Bezirksamtes in Übereinstimmung zu bringen. Bei
diesem Gespräch ist noch einmal deutlich geworden, dass zz. der Ausbau Teil I
zur Diskussion steht. Die Anwohner des zweiten Teils bitten, dass die Umsetzung
der Pläne nicht eins zu eins mit dem Ausbau des ersten Teils umgesetzt werden. Bei der
Ortsbegehung konnte festgestellt werden, dass viele Vorgärten bereits
eingerückt bzw. vorbereitet sind und bei dem hinteren Bereich die Vorgärten
deutlich näher an der Straße liegen. Konkret konnte mit den Anwohnern lediglich
über den Ausbau Teil I diskutiert werden. Den davon anwesenden Betroffenen war
es relativ egal, bezüglich der Vorgärten, und auch die Pkw-Stellplätze sehen
sie nicht als problematisch an. Die
Betroffenen des zweiten Teils sind bemüht die Vorstellungen des Bezirksamtes zu
berücksichtigen, möchten jedoch möglichst wenig von ihren Vorgärten abgeben. Die
Anwohner haben aufgrund der Gesetzeslage versucht einen Vorschlag zu
entwickeln. Die Betroffenen des zweiten Teils sind beunruhig, dass, was im
ersten Teil entschieden wird, auch für den zweiten Teil zutrifft, obwohl dort
eine andere Situation vorliegt. Folgende
Vorschläge wurden von den Anwohnern erarbeitet:
Insgesamt ergäbe dies ein
Unterschied von 18,84 m Breite. Die Einigung bei den Anwohner liegt bei 17,20
m. Herr
Spiza führt u. a. aus, dass am heutige Tage nur über den 1. Teilabschnitt
beraten wird. Nur für diesen Abschnitt gilt das Bauprogramm. Wenn festgestellt
wird, dass es fachlich geboten ist diesen Abschnitt wie geplant auszubauen,
ergibt sich zwangsläufig, dass auch der 2. Abschnitt so ausgebaut wird. Theoretisch
ist es nicht zwingend den 2. Abschnitt , wie den 1. Abschnitt auszubauen. Die
vorgesehene Gehwegbreite von 2,00 m wurde seitens des Bezirksamtes
missverständlich dargestellt. Die Gehwegbreite beträgt tatsächlich 2,50 m,
darin enthalten ist der Schutzstreifen von 50 cm. Bei der Gehwegbreite von 2,50
m handelt es sich um das Mindestmaß, was in Ausnahmefällen auf 2 m reduziert
werden kann. Dieser Ausnahmefall wird hier nicht als gegeben angesehen. Bei dem
Schutzstreifen, der an parkenden Pkw's vorbeiführt müssen 50 cm hinzugerechnet
werden, d. h. 2,35 m. Die
Nachfrage der Bezv. Steinig beantwortet Herr Spiza und führt u. a. aus, dass in
der Rast der Platzbedarf für Fußgänger definiert ist, einschl. Lichtraumprofil.
Neben der Rast gibt es in Berlin noch die AVG und Radwege. In der AVG und
Radwege sind für Hauptverkehrsstraßen Gehwegbreiten von 3,50 m bis 4 m als Maß
vorgesehen, sie sieht gleichzeitig das vom Bezirksamt zitierte Mindestmaß von
2,50 m vor, zzgl. eines Sicherheitsstreifens von 50 cm = 3 m. Herr
Hammerström informiert, dass es in anderen Bundesländern/Städten Fußwege von 2
m oder weniger gibt und es dort kein Gedränge mit Kinderwagen, Rollatoren oder
Rollstühlen gibt. Es wird darum gebeten, sich doch auf 2 m Gehweg zu einigen. Herr
Spiza führt u. a. aus, dass zwei Parkstreifen definitiv nicht geplant sind. In
dem Bereich, wo kein Parkstreifen ist, könnte theoretisch auf 1,85 m reduziert
werden. Jeweils im Bereich der Kreuzungen wurde bereits auf 1,85 m beidseitig
reduziert. Herr
Spiza erläutert am Laptop die Planung. Nach
einer Diskussion an der sich die Bezv. Anders, Steinig, Herr Hammerström und
Herr Spiza beteiligen, führt BzStR Röding noch einmal aus, dass das Bezirksamt
stets klar ausgeführt hat, was die Grundlage des Handels ist und hat immer
deutlich gemacht, wie die Angelegenheit bewertet wird und aus welchen Gründen.
Es wurde seitens des Bezirksamtes sachlich und fachlich geplant. Hinsichtlich
der Bürgerbeteiligung zum Straßenausbaubeitragsgesetz geht es darum,
verschiedene Varianten zu diskutieren und nicht darum eigene
Vorschläge/Vorstellungen zu berücksichtigen. Die BVV entscheidet über das
Bauprogramm. Das Bauprogramm ist, wenn möglich, in Varianten aufzustellen und
auch das ist nicht immer möglich. Hier wurden verschiedene planerische Punkte
von der Bürgerbeteiligung aufgenommen. Sitzungsunterbrechung
von 17:05 Uhr - 17:15 Uhr. |
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