Auszug - Ausbau Seegefelder Weg hier: Information über die Anwohnerversammlung (Anmeldung durch BzStR Röding)
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Kassette
1, Seite A Kassette
1, Seite B Kassette
2, Seite A Herr
Spiza erläutert den Vermerk vom 19.11.2009, den die Mitglieder vorab per E-Mail
erhalten haben. Er führt weiterhin u. a. aus, dass die jetzigen Kosten
dahingehend ermittelt wurden, dass davon ausgegangen wurde, dass es sich um
eine Haupterschließungsstraße handelt. Herr
Hammerström ist Anwohner Seegefelder Weg 376 und vertritt die betroffenen
Anlieger und erläutert die Problematik aus Sicht der Anwohner/-innen. Er führt
aus, dass es sich hier bei der Entscheidung um einen massiven Eingriff in das
Grundeigentum, um einen massiven Eingriff in die Grundrechte, sowie um einen
massiven Eingriff des Staates auf das Privatvermögen handelt. Es bestehen keine
gegensätzlichen Interessen zwischen Anwohner/-innen und Bezirksamt. Bei einem
gemeinsamen Ortstermin können die Interessen vorgestellt werden. Nach
einer Diskussion an der sich die Bezv. Schaub, Anders, Dr. Judt, Liedtke und
Harju beteiligen, führt BzStR Röding u. a. aus, dass es sich nach heutiger
Einschätzung, die bis zum Bauprogramm Bestand haben wird, um eine
Hauptverkehrsstraße handelt. Im Bezirksamt wird darüber entschieden, ob die
Straße gebaut werden muss und in welcher Variante. Die Entscheidung, dass die
Straße gebaut wird, ist mit der Investitionsplanung getroffen. Nun wird über
den Ausbaustandard gesprochen, bei dem es gilt, bestimmte Rahmenbedingungen
einzuhalten. BzStR
Röding weißt ausdrücklich daraufhin, dass nicht falsche Erwartungen bei den
Anwohnern/-innen zu einem Ideenwettbewerb des Seegefelder Weges geweckt werden
sollten. Der Bitte
der Bezv. Harju und Dr. Judt, die Bemerkungen und Anregungen der Bürger/-innen
den Mitgliedern des Ausschusses in schriftlicher Form als Anlage zum Protokoll
zukommen zu lassen, kommt BzStR Röding nach. Auf die
Frage des Bezv. Dr. Judt, bezüglich der Rasterabweichung, führt Herr Spiza u.
a. aus, dass abgewichen werden kann und dies auch mit dem Entwurf geschehen
ist. Es kann nur dort abgewichen werden, wo es nicht Verwaltungs- oder
Ausführungsvorschriften gibt, die dem entgegenstehen. Die Rast ist lediglich
nur ein Regelwerk, das zu beachten ist. Die
Mitglieder des Ausschusses kommen mehrheitlich überein, am 15.12.2009 um 15:00
Uhr einen Ortstermin im Seegefelder Weg stattfinden zu lassen und anschließend
um ca. 16:00 Uhr im Rathaus Spandau die Sitzung fortzuführen. Sitzungsunterbrechung
von 17:40 bis 17:55 Uhr. Der
Vorsitzende regt an, den TOP 4.4, auf Grund der Terminierung von Frau Kuppe,
vorzuziehen. Die Mitglieder stimmen dem zu. |
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